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152 Euro mehr im Jahr: So viel zahlen Kinderlose ab 2027 mehr durch die neue Pflegereform

Дата публикации: 04-10-2026 06:31:00

Kinderlose zahlen schon heute mehr für die Pflege. 2027 soll der Zuschlag steigen. Wie viel das kostet und welche Vorteile Eltern bei Steuern und Rente haben.

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Kinderlose zahlen in Deutschland bei der Pflegeversicherung einen Zuschlag. 2027 soll er weiter steigen. Doch auch bei Steuern und Rente gibt es Unterschiede zwischen Eltern und Kinderlosen.

Doch damit endet der finanzielle Unterschied zwischen Eltern und Kinderlosen nicht. Eltern profitieren unter anderem vom Kinderfreibetrag und von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rente. Das sind allerdings keine zusätzlichen Abgaben für Kinderlose, sondern finanzielle Vorteile für Familien.

Pflegeversicherung: Kinderlose zahlen bereits heute mehr

Der direkte Kinderlosen-Zuschlag fällt bei der sozialen Pflegeversicherung an. Seit Juli 2023 beträgt er 0,6 Prozentpunkte des beitragspflichtigen Einkommens. Der reguläre Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt seit 2025 bei 3,6 Prozent. Kinderlose zahlen damit insgesamt 4,2 Prozent.

Den Zuschlag müssen Beschäftigte allein tragen, ohne Unterstützung des Arbeitgebers. Er gilt für kinderlose Mitglieder ab dem 23. Lebensjahr. Ausgenommen sind unter anderem bestimmte Menschen mit Behinderung sowie Bezieher von Bürgergeld. Die Gründe für die Kinderlosigkeit spielen für die Beitragspflicht keine Rolle.

Bei 4000 Euro brutto kostet die Kinderlosigkeit in der Pflegeversicherung damit derzeit 24 Euro im Monat beziehungsweise 288 Euro im Jahr.

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Ab 2027 steigt der Zuschlag auf 0,9 Prozent

Jetzt wird es für Kinderlose teurer. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Darin ist vorgesehen, den Kinderlosen-Zuschlag zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte anzuheben.

Wie stark das ins Geld geht, hängt vom Einkommen ab. Zur Einordnung kann man den aktuellen Medianverdienst von Vollzeitbeschäftigten heranziehen. Er lag laut der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2025 bei 4217 Euro brutto im Monat.

Bei diesem Einkommen ergibt sich folgende Rechnung:

4217 Euro × 0,3 Prozent = 12,65 Euro im Monat / 151,81 Euro im Jahr

Damit müssen Kinderlose mit einem Einkommen in Höhe des Medianverdienstes künftig rund 153 Euro mehr im Jahr für die Pflegeversicherung zahlen.

Bei einem Bruttoeinkommen von 3000 Euro wären das also künftig 108 Euro zusätzlich pro Jahr. Bei 4000 Euro sind es 144 Euro mehr.

Wichtig: Diese Rechnung bezieht sich ausschließlich auf den höheren Kinderlosen-Zuschlag. Gleichzeitig soll sich ab 2027 auch die Beitragsbemessungsgrenze verändern.

Quelle für die Erhöhung ist der am 30. September beschlossene Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes. Dort wird die Anhebung des Zuschlags um 0,3 Prozentpunkte auf insgesamt 0,9 Prozent ausdrücklich genannt.

Besonders kinderlose Gutverdiener werden stärker belastet

Die Reform sieht vor, die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung ab 2027 um 300 Euro im Monat anzuheben. Künftig soll sie der Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Wer mehr als die bisherige Grenze von 5812,50 Euro im Monat verdient, muss damit auf einen größeren Teil seines Einkommens Pflegebeiträge zahlen.

Das betrifft Eltern und Kinderlose. Kinderlose trifft allerdings zusätzlich der höhere Kinderlosen-Zuschlag.

Das Bundesgesundheitsministerium beziffert die zusätzliche Belastung durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitnehmer mit entsprechend hohem Einkommen auf maximal rund 17 Euro im Monat.

Kinderlosigkeit ist unter höher gebildeten Menschen häufiger verbreitet. Das kann für die neue Pflegebelastung relevant sein: Wer ein höheres Einkommen erzielt, zahlt wegen der Beitragsbemessungsgrenze und des Kinderlosen-Zuschlags in bestimmten Fällen besonders viel.

Damit kommen bei einem kinderlosen Gutverdiener ab 2027 zwei Effekte zusammen: die höhere Beitragsbemessungsgrenze und der auf 0,9 Prozent steigende Kinderlosen-Zuschlag.

Steuern: Kinderlose zahlen keinen Extra-Zuschlag

Bei der Einkommensteuer sieht es anders aus. Es gibt keine zusätzliche Steuer allein deshalb, weil jemand keine Kinder hat.

Eltern werden allerdings steuerlich entlastet. Für 2026 wurde der Kinderfreibetrag einschließlich des Freibetrags für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung auf insgesamt 9756 Euro pro Kind angehoben. Der Freibetrag beträgt 4878 Euro je Elternteil.

Zusätzlich erhalten Eltern in diesem Jahr 259 Euro Kindergeld pro Kind und Monat.

Das bedeutet aber nicht, dass Eltern automatisch 9756 Euro weniger Steuern zahlen. Der Kinderfreibetrag stellt das Existenzminimum des Kindes steuerfrei. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob die steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags oder das bereits ausgezahlte Kindergeld für die Eltern günstiger ist.

Für Kinderlose gibt es also keinen Steueraufschlag, sie erhalten lediglich die familienbezogenen Steuervergünstigungen nicht.

Rente: Eltern bekommen zusätzliche Rentenansprüche

Auch bei der gesetzlichen Rente gibt es einen finanziellen Unterschied. Eltern können für die Erziehung des Nachwuchses Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen. Für ein nach 1992 geborenes Kind werden grundsätzlich bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt. Diese Zeiten werden rentenrechtlich so behandelt, als wären dafür Beiträge auf Grundlage des Durchschnittsverdienstes gezahlt worden.

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung entspricht ein Jahr Kindererziehungszeit derzeit rund 42,52 Euro monatlicher Rente. Bei drei Jahren ergibt das rechnerisch rund 127,56 Euro monatliche Rente pro Kind.

Bei zwei Kindern können sich entsprechend bis zu rund 255 Euro monatliche Rente aus den Kindererziehungszeiten ergeben – sofern die entsprechenden Zeiten vollständig einer Person gutgeschrieben werden und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kindererziehungszeiten sind eine rentenrechtliche Anerkennung der Erziehungsleistung.

Eltern haben an anderer Stelle finanzielle Vorteile

Die Unterschiede zwischen Eltern und Kinderlosen lassen sich in drei Kategorien einteilen:

Kinderlose werden nicht in allen Bereichen stärker zur Kasse gebeten. Der direkte Zuschlag wegen Kinderlosigkeit fällt bei der Pflegeversicherung an. Bei Steuern und Rente werden dagegen Eltern finanziell berücksichtigt.

Warum zahlen Eltern weniger?

Die Beitragsentlastung für Eltern ist keine freiwillige Vergünstigung des Gesetzgebers. Sie geht auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zurück. Das Gericht argumentiert, dass Eltern neben ihren Geldbeiträgen einen zusätzlichen Beitrag zur Pflegeversicherung leisten: Sie ziehen die nächste Generation von Beitragszahlern heran.

Deshalb dürfen Kinderlose in der Pflegeversicherung stärker belastet werden. Seit 2023 wird zudem die Zahl der Kinder berücksichtigt. Eltern mit mehreren Kindern zahlen dadurch weniger als Eltern mit einem Kind.

Für die Kranken- und Rentenversicherung sieht das Gericht keinen zusätzlichen Beitragsabschlag für Eltern vor. Dort gibt es bereits andere familienbezogene Leistungen wie die beitragsfreie Familienversicherung oder Kindererziehungszeiten.

Eltern geben für ein Kind nach der amtlichen Destatis-Berechnung durchschnittlich rund 165.000 Euro bis zum 18. Geburtstag aus. Bis zum Studienabschluss können daraus 200.000 oder mehr werden.

Warum gibt es den Kinderlosen-Zuschlag überhaupt?

Die Bundesregierung begründet die höhere Belastung mit der besonderen Finanzierungsstruktur der Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung steht angesichts der alternden Bevölkerung und der steigenden Zahl Pflegebedürftiger vor wachsenden finanziellen Herausforderungen.

Im Gesetzentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz wird deshalb neben höheren Einnahmen auch eine Begrenzung des Ausgabenanstiegs vorgesehen. Der allgemeine Beitragssatz von derzeit 3,6 Prozent soll nach dem Entwurf zunächst stabil bleiben. Die Mehreinnahmen aus der Anhebung des Kinderlosen-Zuschlags werden im Gesetzentwurf für 2027 mit rund 3,3 Milliarden Euro angegeben.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September 2026 beschlossen. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren. Bundestag und Bundesrat müssen sich noch mit dem Gesetz befassen; bis zum endgültigen Beschluss können sich Regelungen noch ändern.

Der Entwurf sieht vor, dass der überwiegende Teil der Regelungen zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Weitere Änderungen sind für 2028 und 2029 vorgesehen. Die langfristige Struktur der Pflegeversicherung soll zudem von einer Strukturkommission untersucht werden.

Ist ein höherer Pflegebeitrag für Kinderlose fair?

Die Debatte

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