Ein spanisches Obergericht hat die Ablehnung einer Erwerbsunfähigkeitsrente aufgehoben. Ein 46-Jähriger, der an schweren Depressionen leidet, bekommt nun doch die volle Leistung.
Ein spanisches Obergericht hat die Ablehnung einer Erwerbsunfähigkeitsrente aufgehoben. Ein 46-Jähriger, der an schweren Depressionen leidet, bekommt nun doch die volle Leistung.
Das Obergericht von Aragón, eine spanische autonome Gemeinschaft, hat einem ehemaligen Verwaltungsangestellten eine volle, dauerhafte Erwerbsunfähigkeitsrente zugesprochen und damit die Entscheidung der spanischen Sozialversicherung aufgehoben. Wie das spanische Nachrichtenportal „Noticias Trabajo“ berichtet, war der Antrag des Mannes zuvor abgelehnt worden, obwohl medizinische Unterlagen eine schwere psychische Erkrankung mit massiven Folgen für seinen Alltag dokumentierten.
Laut den ärztlichen Berichten leidet der 46-Jährige an einer chronischen schweren Depression, die auf Behandlungen nicht ausreichend angesprochen habe. Er verlasse sein Zuhause kaum noch, verbringe einen Großteil des Tages im Bett und benötige bei einfachen alltäglichen Verrichtungen Unterstützung durch seine Eltern, heißt es weiter. Auch Konzentrations- und Gedächtnisprobleme wurden dokumentiert.
Die Sozialversicherung hatte den Anspruch mit zwei Argumenten zurückgewiesen. Einerseits sei der Zustand des Mannes nicht als endgültig anzusehen, da eine Therapie möglicherweise zu einer Besserung führen könne. Zum anderen habe er zeitweise nicht den formalen Status eines Arbeitssuchenden gehabt.
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Das Gericht ließ diese Begründung jedoch nicht gelten. Laut „Noticias Trabajo“ bewerteten die Richter die angenommene Besserung lediglich als theoretische Möglichkeit. Ausschlaggebend seien die konkreten medizinischen Befunde, die dafür sprächen, dass der Mann auf absehbare Zeit keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen könne.
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Auch die fehlende Registrierung als Arbeitssuchender wertete das Gericht nicht zuungunsten des Mannes. Wer wegen einer schweren psychischen Erkrankung tatsächlich nicht in der Lage sei, entsprechende Schritte zu unternehmen oder eine Arbeit aufzunehmen, dürfe daraus keinen Nachteil haben. Damit sprach das Obergericht dem 46-Jährigen die volle Erwerbsunfähigkeitsrente zu. Laut „Noticias Trabajo“ erhält er 100 Prozent seiner Berechnungsgrundlage, also 1151,32 Euro monatlich, rückwirkend ab dem 30. Mai 2025.
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In Spanien wird eine Leistung wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit (Incapacidad Permanente Absoluta) über die Sozialversicherung beantragt. Die spanische Sozialversicherung weist darauf hin, dass Anträge hierfür beim INSS eingereicht werden können.
In Deutschland greift ein prinzipiell vergleichbares Schutzsystem mit der Erwerbsminderungsrente. Laut der Deutschen Rentenversicherung erhält eine volle Erwerbsminderungsrente, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann – und das nicht nur im bisherigen Beruf, sondern allgemein auf dem Arbeitsmarkt. Ob ein Anspruch besteht, wird anhand ärztlicher Unterlagen geprüft, bei Bedarf auch mithilfe weiterer Gutachten.