Die Sparkasse schaltet S-ID-Check ab. Kredit- und Debitkarten-Kunden müssen prüfen, ob sie künftig weiterhin online bezahlen können.
Für Millionen Sparkassen-Kunden steht eine wichtige Neuerung an. Eine bisher genutzte Sicherheits-App verschwindet. Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert Probleme beim Online-Shopping.
Wer mit seiner Sparkassen-Karte im Internet einkauft, muss sich auf eine wichtige Änderung einstellen: Die Sparkassen verabschieden sich von ihrer Sicherheits-App S-ID-Check. Künftig sollen Kunden ihre Online-Zahlungen über die S-pushTAN-App bestätigen.
Dabei geht es nicht nur um Kreditkarten, sondern auch um bestimmte Debitkarten. Wer die Umstellung versäumt, könnte beim nächsten Online-Einkauf vor einem Problem stehen: Die Zahlung lässt sich möglicherweise nicht mehr abschließen.
Das Wichtigste in Kürze
Die Umstellung läuft bereits. Seit dem 16. Januar 2026 sind laut der offiziellen Internetseite von S-ID-Check keine Neuregistrierungen für die bisherige App mehr möglich. Bestehende Nutzer können sie vorerst weiterverwenden.
Doch auch damit ist bald Schluss. Die Sparkasse Karlsruhe nennt den 31. Januar 2027 als Termin, an dem der Support für S-ID-Check endet. Kunden sollten deshalb frühzeitig wechseln.
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Hinter der Änderung steckt eine Vereinfachung: Statt zwei Anwendungen für unterschiedliche Bankgeschäfte zu benötigen, können Sparkassen-Kunden künftig sowohl Überweisungen als auch Online-Kartenzahlungen über S-pushTAN freigeben.
Die Neuerung betrifft nicht ausschließlich klassische Kreditkarten von Visa und Mastercard. Auch Sparkassen-Debitkarten können beim Online-Shopping eine zusätzliche Sicherheitsfreigabe erfordern. Das gilt beispielsweise für Sparkassen-Cards mit Debit-Mastercard- oder Visa-Debit-Funktion.
Anders als bei Kreditkarten wird bei Debitkarten das Geld unmittelbar vom Girokonto abgebucht. Für beide Kartentypen nutzt die Sparkasse das Sicherheitsverfahren 3-D Secure. Es soll verhindern, dass Betrüger allein mit gestohlenen Kartendaten bezahlen können.
Laut der Sparkassen-Finanzgruppe funktioniert die Umstellung in wenigen Schritten:
Wer S-pushTAN bereits verwendet, muss seine Karte nicht zwangsläufig neu registrieren. Bei manchen Kunden erfolgte die Freischaltung schon bei der Kartenbestellung.
Wichtig: Die Karten selbst werden nicht abgeschaltet. Zahlungen im Geschäft und Bargeldabhebungen bleiben von der App-Umstellung unberührt. Probleme drohen vor allem beim Online-Shopping, wenn Händler eine zusätzliche Sicherheitsbestätigung verlangen. Auch ohne Smartphone können in Ausnahmefällen alternative Freigabemöglichkeiten bestehen. Dazu sollten sich Betroffene bei ihrer Sparkasse erkundigen.
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