Heftige Unwetter verursachen oft teure Schäden. Versicherungs-Experte Bastian Kunkel erklärt, welche Versicherungen zahlen und wo es Lücken gibt.
Heftige Unwetter verursachen oft teure Schäden. Versicherungs-Experte Bastian Kunkel erklärt, welche Versicherungen zahlen und wo es Lücken gibt.
Schäden an Dach, Fassade oder Keller betreffen die Wohngebäudeversicherung. Alles, was sich im Haus befindet und nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist – etwa Möbel, Technik oder Kleidung – fällt unter die Hausratversicherung.
Beide Versicherungen übernehmen oft auch Kosten für Aufräumarbeiten, Abtransport von Schutt oder Hotelübernachtungen. Diese Leistungen sind jedoch meist gedeckelt. Ein Blick in den Vertrag schafft Klarheit.
Ein Sturmschaden liegt in der Regel erst ab Windstärke 8 vor, das entspricht 62 km/h. Die Wohngebäude- oder Hausratversicherung zahlt dann bei abgedeckten Dächern oder zerbrochenen Fenstern.
Lässt sich die Windstärke nicht nachweisen, kann ein Schaden trotzdem anerkannt werden – etwa, wenn Nachbarhäuser ebenfalls betroffen sind. Wetterdaten lassen sich beim Deutschen Wetterdienst anfordern.
Fallen Dachziegel auf ein Auto, zahlt die Teilkaskoversicherung des Fahrzeughalters. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird von der Entschädigung abgezogen.
Bastian Kunkel, Gründer von „Versicherungen mit Kopf“, ist ein führender Experte in der Versicherungsbranche mit über 850.000 Followern auf Social Media. Er ist Teil unseres Expertennetzwerks EXPERTS Circle.
Fällt ein Baum sturmbedingt auf ein Auto, zahlt die Teilkasko. Fährt ein Auto gegen einen umgestürzten Baum auf der Fahrbahn, greift die Vollkasko. War der Baum morsch und wurde nicht entfernt, kann die Haftpflichtversicherung des Eigentümers einspringen – das ist aber schwer zu beweisen. Stürzt ein gesunder Baum um, gilt das als höhere Gewalt.
ANZEIGE
ANZEIGE
Fällt ein Baum aufs eigene Haus, zahlt die Wohngebäudeversicherung. Kommt der Baum vom Nachbarn, haftet dieser nur bei nachgewiesener Fahrlässigkeit. Andernfalls ist die eigene Versicherung zuständig.
Bricht ein Dach unter Schneelast ein, reicht der Grundschutz der Wohngebäudeversicherung nicht. Nur mit eingeschlossener Elementarversicherung sind solche Schäden abgesichert. Dasselbe gilt für Hausrat. Bei Rückstau- oder Überschwemmungsschäden verlangen viele Versicherer zusätzlich funktionierende Rückstauklappen als Voraussetzung für die Leistung.
Wird der Keller durch Starkregen oder Rückstau überflutet, hilft nur der Elementarschadenschutz – sofern diese Gefahren explizit mitversichert sind. Ohne diese Zusatzdeckung leisten Wohngebäude- und Hausratversicherung nicht. Versichert sind je nach Tarif etwa:
Viele Policen enthalten Ausschlüsse oder Selbstbeteiligungen. Prüfen Sie die Bedingungen genau.
Die Teilkasko deckt Überschwemmungsschäden am Auto ab, etwa in Tiefgaragen. Selbstbeteiligungen werden abgezogen, eine Rückstufung erfolgt nicht. Wer jedoch Warnungen ignoriert und grob fahrlässig handelt, riskiert Leistungskürzungen.
Ein direkter Blitzschlag führt zu Leistungen der Wohngebäudeversicherung für strukturelle Schäden. Die Hausratversicherung zahlt für bewegliche Gegenstände. Schäden durch Überspannung oder Kurzschluss sind nur versichert, wenn eine entsprechende Überspannungsklausel Bestandteil des Vertrags ist. In neueren Policen ist dieser Schutz häufig bereits enthalten.
Hagel kann Rollläden, Fenster oder Autodächer beschädigen. Für Gebäude zahlt die Wohngebäudeversicherung, für Fahrzeuge die Teilkasko.
Auch fest installierte Photovoltaikanlagen sind in neuen Wohngebäudepolicen meist mitversichert. In älteren Verträgen müssen sie oft nachgemeldet werden. Für umfassenderen Schutz, etwa gegen Ertragsausfall, empfiehlt sich ggf. eine spezielle Photovoltaikversicherung.
Entsteht der Schaden kurz vor Reiseantritt, hilft die Reiserücktrittsversicherung. Ist man bereits unterwegs, greift die Reiseabbruchversicherung. Voraussetzung: Der Schaden ist erheblich und erfordert die Anwesenheit zu Hause.
Nach einem regulierten Schadenfall kann der Versicherer das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen – in der Regel mit einer Frist von einem Monat nach Schadensregulierung. Besonders in der Wohngebäudeversicherung kommt dies häufiger vor. Wer selbst kündigt, hat oft bessere Chancen, einen neuen Anbieter zu finden.
Dieser Beitrag stammt aus dem EXPERTS Circle – einem Netzwerk ausgewählter Fachleute mit fundiertem Wissen und langjähriger Erfahrung. Die Inhalte basieren auf individuellen Einschätzungen und orientieren sich am aktuellen Stand von Wissenschaft und Praxis.
| # | Наименование новости | Тональность | Информативность | Дата публикации |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Hausrat geklaut, Vase kaputt: Schaden in der Ferienwohnung? - Wann der Versicherer zahlt | 0 | 9.42 | 14-07-2026 |
| 2 | Mietwagenkosten: Erstattung nur für den tatsächlich genutzten Wagen | 0 | 5 | 03-07-2026 |
| 3 | Regulierungsvollmacht der Versicherung: Folgen für eigene Ansprüche nach dem Unfall | 0 | 5 | 16-05-2026 |
| 4 | Gesetz der Straße: Festgefahren im Schlamm: Zahlt doch die Vollkasko, oder? | 0 | 8.96 | 24-07-2026 |
| 5 | Schadenersatz droht: Herbstlaub: Wer nicht räumt, haftet womöglich | 0 | 9.49 | 06-10-2026 |
| 6 | Bei langer Reparatur: Unfall: Muss die Versicherung monatelang Mietwagen zahlen? | 0 | 9.33 | 18-08-2026 |
| 7 | Schadenersatz droht: Herbstlaub: Wer nicht räumt, haftet womöglich | 0 | 11.99 | 06-10-2026 |
| 8 | Bei langer Reparatur: Unfall: Muss die Versicherung monatelang Mietwagen zahlen? | 0 | 11.41 | 14-08-2026 |
| 9 | Суд определил, может ли страховая взыскать выплаты пострадавшему с виновника ДТП | Российская газета | 0 | 5 | 14-07-2026 |