Вход на сайт

Просмотр новости

Найдите то, что Вас интересует

Heizsaison gestartet: Mietwohnung zu kalt? Dann kann Mietminderung möglich sein

Дата публикации: 23-10-2026 15:13:02




Bibbern trotz aufgedrehter Heizung? Tagsüber müssen in der Mietwohnung mindestens 20 Grad erreichbar sein, nachts reichen 18. Was gilt, wenn die Räume trotzdem kalt bleiben.



Основное содержимое страницы с новостью.

Heizsaison gestartet Mietwohnung zu kalt? Dann kann Mietminderung möglich sein

München · Bibbern trotz aufgedrehter Heizung? Tagsüber müssen in der Mietwohnung mindestens 20 Grad erreichbar sein, nachts reichen 18. Was gilt, wenn die Räume trotzdem kalt bleiben.

23.10.2026 , 17:13 Uhr

Trotz Heizung saukalt? Mietwohnungen sollten tagsüber mindestens 20 Grad Raumtemperatur erreichen können.

Trotz Heizung saukalt? Mietwohnungen sollten tagsüber mindestens 20 Grad Raumtemperatur erreichen können.

Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Zwischen 20 und 22 Grad Celsius: Wer das möchte, muss seine Mietwohnung in etwa auf diese Temperatur hochheizen können - und zwar ganz unabhängig von der Jahreszeit, dafür aber von der Uhrzeit. Gelingt das nicht, kann ein Mangel vorliegen, der zur Mietminderung berechtigt. Darauf weist der DMB Mieterverein München hin.

Denn die beschriebenen Temperaturen müssen nur am Tage zwischen 6 und 23 Uhr erreicht werden können. Nachts genügen dem Mieterverein München zufolge Temperaturen von 18 Grad. Aus Gründen der Kostenersparnis wird die Leistung vieler Heizungen über Nacht gedrosselt.

Heizperiode ist nicht klar gesetzlich geregelt

Aber Achtung: Die Nachtabsenkung der Heizung bedeutet nicht, dass auch die Temperatur der Warmwasserversorgung abgesenkt werden darf. „Warmes Wasser muss es rund um die Uhr geben“, erklärt Monika Schmid-Balzert, Geschäftsführerin des DMB Mietervereins München.

Zum Hintergrund: Über die Sommermonate sind viele Heizungen in Deutschland ausgeschaltet. Wann sie wieder eingeschaltet werden müssen, ist gesetzlich nicht klar geregelt. Dem DMB Mieterverein München zufolge gilt grundsätzlich das, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Ist dort keine Regelung vorgesehen, wird als Heizperiode allgemein die Zeit zwischen 1. Oktober und 30. April angesehen. In dieser Zeit sollte die Heizung also mindestens laufen. Fallen die Außentemperaturen schon im September auf 10 Grad und darunter, muss die Heizungsanlage entsprechend früher laufen.

© dpa-infocom, dpa:261023-930-884669/1

Схожие новости

#Наименование новостиТональностьИнформативностьДата публикации
1Ab 28 Grad wird's kritisch: Wohnung zu heiß? Wann eine Mietminderung möglich ist0509-07-2026
2Übergangszeit: Kälte in der Wohnung - ab wann lohnt es sich zu heizen?08.6509-10-2026
3Mit und ohne Genehmigung: Hitzeschutz in Mietwohnungen: Was Mieter selbst tun können07.1911-09-2026
4Start der Heizsaison: Luft raus: Auch Mieter können Ihre Heizkörper entlüften07.4810-09-2026
5Юрист Лаврухин: при температуре ниже нормы можно потребовать перерасчёт012.4121-09-2026
6Ab 28 Grad wird es kritisch: Wohnung zu heiß? Wann eine Mietminderung möglich ist08.0930-07-2026
7Юрист Лаврухин напомнил россиянам о праве на перерасчет за холодные батареи05.8621-09-2026
8Gut für den Geldbeutel?: Clever heizen: Was bringt die Nachtabsenkung wirklich?09.4221-10-2026
9Жара в квартире: можно ли снизить аренду в Германии0526-06-2026
10Und was gilt in WGs?: Wohnungsdurchsuchung? 3 Regeln sollten Betroffene kennen09.8612-10-2026

Классификация: Недвижимость. Схожих патентов: 0. Схожих новостей: 10. Тональность: 0. Информативность: 13.25. Источник: www.wz.de.