Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Die Schweiz verletzte im Fall Brian Keller das Recht auf ein faires Verfahren, weil er in einem Fall nicht angehört wurde. Zu den von ihm kritisierten Haftbedingungen äussert sich das Gericht jedoch nicht. Eine Übersicht.
Die Richter und Richterinnen in Strassburg befassten sich mit zwei Beschwerden, die Brian Keller eingereicht hatte. Dabei ging es einerseits um seine Zeit im Gefängnis Pöschwies, andererseits um ein Verfahren vor dem Schweizer Bundesgericht.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kam zum Schluss, dass die Schweiz beim Gerichtsprozess gegen das Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention) verstossen hat. Sämtliche anderen Kritikpunkte von Brian Keller wurden hingegen abgewiesen und gar nicht erst inhaltlich behandelt.
Brian Keller soll entschädigt werden.Bild: Keystone
In welchem Punkt hat Brian Keller Recht bekommen?Sein Erfolg bezieht sich ausschliesslich auf Fehler während eines Bundesgerichtsverfahrens. Dabei ging es um den Hofgang: 2019 hatte das Gefängnis Pöschwies entschieden, ihm den täglichen Aufenthalt im Freien an Wochenenden sowie an Feiertagen zu streichen. Dies wurde mit dem enormen Personalaufwand wegen seines aggressiven Verhaltens begründet.
Die Bundesrichter holten dazu Informationen bei der Gefängnisbehörde ein. Diese gab an, Keller habe eine extra für ihn gebaute Zelle, die ihm einen selbständigen Hofgang ermöglichen sollte, massiv beschädigt. Deshalb stufte das Bundesgericht die Beschwerde von Keller als rechtsmissbräuchlich ein und wies sie ab.
Dabei ging das Bundesgericht jedoch falsch vor: Es informierte Keller nicht über diese neuen Erkenntnisse und verwehrte ihm so die Möglichkeit, sich dazu zu äussern, bevor das Urteil gefällt wurde. Der EGMR wertete dies als Verstoss gegen einen fairen Prozess.
Wie beurteilt das Gericht die IsolationshaftOb die strengen Haftbedingungen in der Pöschwies - 23 Stunden Einschluss pro Tag in einer Einzelzelle - unmenschlich oder erniedrigend waren, liess das Gericht inhaltlich offen. Die Rüge wurde aus formellen Gründen abgewiesen, da Keller den Rechtsweg in der Schweiz nicht vollständig ausgeschöpft hatte.
Gemäss den Vorgaben des EGMR hätte er in der Schweiz zuerst zivilrechtlich auf Schadenersatz klagen müssen. Aus dem gleichen Grund wurde auch seine Beschwerde abgewiesen, in der er eine unzureichende medizinische Versorgung im Gefängnis beklagt hatte.
Brian Keller galt lange als bekanntester Häftling der Schweiz.Bild: Keystone
Was sind die Folgen des Entscheids?Die Schweiz wird verpflichtet, Keller eine Entschädigung von 5000 Euro für die Anwalts- und Verfahrenskosten zu zahlen. Die 2,37 Millionen Euro, die Keller forderte, wies das Strassburger Gericht jedoch ab. Die blosse gerichtliche Feststellung, dass das Recht auf ein faires Verfahren verletzt wurde, stellt laut EGMR bereits «eine ausreichende Wiedergutmachung für den erlittenen Schaden» dar.
Wie reagiert der Kanton Zürich?Die Zürcher Justizdirektion nimmt den Entscheid aus Strassburg zur Kenntnis. Wie eine Mediensprecherin von Justizvollzug und Wiedereingliederung auf Anfrage von Keystone-SDA mitteilte, äussert sich die Behörde grundsätzlich nicht zu Gerichtsurteilen. Das Urteil werde aber sorgfältig analysiert.
Sind noch andere Verfahren hängig?Während seiner Zeit in der Pöschwies hatte Keller verschiedene Auseinandersetzungen mit Mitarbeitenden. Diese sind Teil eines Verfahrens, das noch am Zürcher Obergericht hängig ist.
Auch nach seiner Entlassung im November 2023 geriet Keller wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Unter anderem schlug er einen Kontrahenten nieder, nachdem sich die beiden auf Social Media gegenseitig provoziert hatten. Auch dieses Verfahren ist noch hängig.
Wer ist Brian Keller?Der einst «berühmteste Häftling der Schweiz» wurde ursprünglich unter dem Pseudonym «Carlos» bekannt. Er verbrachte grosse Teile seiner Jugend in Heimen und Justizvollzugsanstalten. Mitte August 2018 wurde er ins Gefängnis Pöschwies verlegt, wo er in der Hochsicherheitsabteilung weitgehend isoliert wurde. Im Januar 2022 kam er zuerst in ein anderes Gefängnis und im November 2023 schliesslich auf freien Fuss. (watson.ch)
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