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Salz statt Schrot – und trotzdem illegal: Zwei Aargauer tappen in Waffenfalle

Дата публикации: 10-10-2026 03:00:00

Eigentlich wollten sie mit einem sogenannten Salzgewehr auf Insektenjagd. Stattdessen erhalten ein Mann und eine Frau nun eine gesalzene Rechnung von der Staatsanwaltschaft. Es ist ein weiteres Beispiel der Problematik um den Import von Imitationswaffen.

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So sieht ein Salzgewehr aus. Es gibt mehrere Varianten davon zu kaufen.So sieht ein Salzgewehr aus. Es gibt mehrere Varianten davon zu kaufen.

Screenshot Amazon

Gleich zwei Personen sind in den letzten Wochen von der Aargauer Staatsanwaltschaft bestraft worden, weil sie im Ausland ein sogenanntes Salzgewehr bestellt haben. Das ist eine Art Spielzeugwaffe, die darauf ausgelegt ist, Insekten zu töten. Man füllt ganz normales Tafelsalz in die Waffe, die ähnlich wie ein Luftgewehr funktioniert. Sie schiesst eine kleine Ladung Salz wie Schrotkügelchen auf Insekten. Ein nettes Gadget, wenn einem die Fliegenklatsche zu langweilig geworden ist.

Aber: Beim Online-Kauf solcher Imitationswaffen ist Vorsicht geboten. Das mussten in den letzten Wochen gleich zwei Aargauer bitter erfahren – eine Frau aus Aarau und ein Mann aus dem Fricktal, beide um die 30, hatten ein Salzgewehr der Marke «Bug-a-salt» auf Amazon und damit im Ausland bestellt. Die Modelle kosteten um die 60 Euro. Das Problem: Weil die bestellte Version einer echten Feuerwaffe derart ähnelte, dass Verwechslungsgefahr besteht, fällt der Kauf unter das Waffengesetz. Die beiden Aargauer hätten eine Einfuhrbewilligung benötigt.

Im Strafbefehl, den die Staatsanwaltschaft gegen die Frau ausgestellt hat, steht unter anderem: «Hätte sie sich vorgängig über die in der Schweiz geltenden Bestimmungen bezüglich Imitationswaffen informiert, was ihre Pflicht gewesen wäre, so hätte sie gewusst, dass hierfür eine Bewilligung erforderlich gewesen wäre.» Und: «Es wäre für die Beschuldigte voraussehbar gewesen, dass der Erwerb einer solchen Waffe bei einem ausländischen Versandhändler in einer verbotenen Einfuhr in die Schweiz resultieren würde.»

Beide Aargauer wurden wegen Einfuhr einer Waffe ohne Bewilligung zu bedingten Geldstrafen à 30 Tagessätzen sowie einer Busse von 1300 Franken verurteilt. Mit der Gebühr müssen sie je 2200 Franken zahlen.

Während man auf Amazon weiterhin alle möglichen Farbvarianten des «Bug-a-salt» kaufen kann, findet man bei einem Schweizer Anbieter nur eine (die momentan sowieso nicht lieferbar ist). Diese Variante ist aus «transparentem Polykarbonat» gefertigt. Und das ist der Punkt: Gemäss einem Merkblatt des Bundesamts für Polizei (Fedpol) fallen «Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-‹Waffen›, welche auf den ersten Blick eindeutig transparent (durchsichtig) sind», nicht unter das Waffengesetz. Dies, «weil ihre Funktionsuntauglichkeit als ‹Feuerwaffe› sofort erkennbar ist beziehungsweise der Mechanismus oder das Innenleben des Gegenstandes klar ersichtlich ist».

Ohnehin will Bundesbern das Waffengesetz lockern. Im Juni hat der Bundesrat eine Revision der Waffenverordnung in die Vernehmlassung geschickt . «Um die Rechtslage zu klären und den Arbeitsaufwand der Behörden zu verringern, gilt eine Imitationswaffe künftig nur dann als mit einer Feuerwaffe verwechselbar, wenn eine fachkundige Person den Unterschied nicht auf den ersten Blick erkennen kann», teilte das Fedpol mit. «Diese Präzisierung zielt darauf ab, die Zahl der Strafverfahren und den erheblichen Aufwand für Polizei- und Justizbehörden zu verringern.»

Das Fedpol prüfe ausserdem, welche konkreten Massnahmen gegenüber ausländischen Anbietern ergriffen werden könnten, beispielsweise die Einführung einer Deklarationspflicht, wonach klar anzugeben wäre, dass die angebotene Waffe dem Waffengesetz unterliegt.

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