Eine Frau aus Belgien verlor nach einem Phishing-Angriff Geld. Seit Monaten kämpft die 66-Jährige um eine Rückzahlung ihrer Bank.
Eine Frau aus Belgien verlor nach einem Phishing-Angriff Geld. Seit Monaten kämpft die 66-Jährige um eine Rückzahlung ihrer Bank.
Agnes Verbruggen aus der belgischen Gemeinde Melle fiel auf Phishing herein und verlor einen Teil ihrer Ersparnisse. Die 66-Jährige wartet inzwischen seit fast einem Jahr auf eine Rückerstattung durch ihre Bank Argenta, berichtet die Zeitung „Het Laatste Nieuws“ (HLN).
Sie fühlt sich vom Geldinstitut im Stich gelassen und kritisiert den Umgang mit Betroffenen. „Großen, wichtigen Kunden, die sie nicht verlieren wollen, zahlen sie das Geld sofort zurück. Uns speisen sie mit Standard-E-Mails und der Aussage ab: ‚Das können und dürfen wir nicht tun‘“, sagt die 66-Jährige gegenüber „HLN“.
Nach ihren Angaben bestand sie wiederholt auf einer Rückzahlung. Daraufhin erhielt sie mehrere Schreiben einer internationalen Anwaltskanzlei, die Argenta eingeschaltet hatte. „Wenn Verzögerungen und Ablehnungen seitens der Bank nicht wirken, folgt Einschüchterung“, berichtet das Phishing-Opfer. Die Belgierin wirft Argenta vor, Betroffene gezielt zu entmutigen und in langwierige Gerichtsverfahren zu drängen.
Die Rechtsplattform Boomerang hat inzwischen mehr als 200 Fälle von Argenta-Kunden bei der belgischen Wirtschaftsbehörde eingereicht. In etwa 145 Fällen sollen Menschen über 65 Jahre betroffen sein. Laut Boomerang-Direktor Jean-Philippe Gakwaya muss die Bank bei Phishing-Fällen nach europäischem Recht spätestens am folgenden Werktag eine Erstattung leisten. Eine Rückforderung sei nur zulässig, wenn sie dem Kunden grobe Fahrlässigkeit nachweisen könne.
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Argenta lehnt unterdessen eine automatische Erstattung für alle Betroffenen ab. Die Bank betont, bei den mehr als 200 vorgelegten Fällen handle es sich ausschließlich um abgelehnte Anträge. Nach Einschätzung des Instituts hätten die betroffenen Kunden fahrlässig gehandelt.
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In Deutschland haben Phishing-Opfer grundsätzlich Anspruch auf die Erstattung nicht autorisierter Zahlungen nach § 675u BGB. Die Bank muss den Betrag unverzüglich, spätestens bis zum Ende des nächsten Geschäftstags nach der Meldung, zurückzahlen. Eine Ausnahme gilt auch hierzulande, wenn dem Kunden grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, erklärt die Kanzlei Ingo Gasser.
Betroffene sollten ihr Konto sofort sperren lassen, den Vorfall schriftlich melden, Beweise sichern und Strafanzeige erstatten. Für die Reklamation gilt eine Frist von 13 Monaten, trotzdem empfiehlt sich schnelles Handeln. Lehnt die Bank die Erstattung ab, können eine Verbraucherzentrale, die zuständige Ombudsstelle oder ein Fachanwalt helfen.
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