Schutzkonzepte sind nicht überall verpflichtend, ihre Umsetzung wird kaum kontrolliert. Auch Berlin fehlt der Überblick. Warum verbindlicher Kinderschutz an politischer Verantwortung scheitert.
Schulen sollen Kinder schützen. Doch bei sexualisierter Gewalt reicht der staatliche Anspruch offenbar weiter als die Kontrolle seiner Umsetzung. Schutzkonzepte sollen Übergriffe verhindern und festlegen, was bei Verdachtsfällen geschieht. Doch Regeln auf Papier schützen niemanden, wenn Hinweise folgenlos bleiben und Behörden nicht einmal wissen, ob ihre Vorgaben erfüllt werden.
Ein Bericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, zeigt die politischen Defizite. Deutschland verfügt über bewährte Schutzinstrumente, setzt sie aber nicht überall verbindlich um. Besonders problematisch ist Berlin: Der Senat schreibt Schutzkonzepte gesetzlich vor, kann aber nicht beziffern, wie viele öffentliche Schulen tatsächlich eines haben.
Kinderschutz darf keine Frage des Wohnorts seinNur in 12 der 16 Bundesländer sind Schutzkonzepte für Schulen verpflichtend. In fünf Ländern fehlt eine solche Pflicht, darunter Sachsen und Sachsen-Anhalt. Damit gelten je nach Bundesland unterschiedliche Voraussetzungen für den Schutz von Kindern.
Claus kritisiert gegenüber dieser Zeitung: „Wenn Schutzmaßnahmen auf freiwilligen Leistungen beruhen, können sie jederzeit beendet werden. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen wird dann letztlich zum Zufall: Es hängt davon ab, ob vor Ort entsprechende Strukturen vorhanden sind oder nicht.“ Sie fügt hinzu: „Kinderschutz ist kein Nice-to-have.“
Dass bekannte Schutzstandards nicht überall verbindlich sind, ist ein politisches Versäumnis. Wer den Schutz von Kindern zur Pflicht erklärt, muss auch sicherstellen, dass diese Pflicht überall gilt und kontrolliert wird.
Die Gefahr endet nicht an der Schultür„Sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen ist ein Grundrisiko des Aufwachsens in Deutschland“, heißt es im Bericht.
Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2025 bundesweit 17.126 Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs registriert, 4,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Das Bundeskriminalamt erfasste für dasselbe Jahr 933 Fälle, in denen ausdrücklich Schüler als Opfer sexualisierter Gewalt registriert wurden.
Fast 92 Prozent der Tatverdächtigen waren männlich. 66 Prozent wurden als deutscher Herkunft, 34 Prozent als nicht-deutscher Herkunft ausgewiesen.
Für die Prävention sind vor allem konkrete Tatkonstellationen, soziale Beziehungen und Machtverhältnisse entscheidend.
Ute Paul, Sozialpädagogin bei der Präventionsstelle Strohhalm e. V., warnt gegenüber dieser Zeitung vor einem verbreiteten Irrtum: „Oft ‚warnen‘ Eltern und andere Erwachsene Kinder vor unbekannten Personen, vielleicht sprechen sie sogar von ‚bösen‘ Menschen, die Kindern weh tun. Es wird ausgeblendet, dass sexualisierte Gewalt auch von Menschen, die man mag, denen man vertraut, die sympathisch, bekannt und engagiert wirken, ausgehen kann.“
Die BKA-Daten zeigen: In rund 43 Prozent der erfassten Fälle bestand zwischen Opfer und Tatverdächtigem eine informelle soziale Beziehung. Rund 37 Prozent der Tatverdächtigen waren zwischen 14 und 17 Jahre alt. Weitere 32 Prozent entfielen auf institutionelle Beziehungen, etwa zwischen Lehrkräften und Schülern.
Wenn Macht das Melden erschwertSexualisierte Gewalt kann von Gleichaltrigen, Bekannten und Menschen in Vertrauenspositionen ausgehen. Gerade in Schulen können Abhängigkeiten verhindern, dass Kinder sich wehren oder Hilfe suchen. „Ein wichtiger Risikofaktor ist die Notengebung, die Bewertung. Das kann Schüler*innen auf- oder abwerten, das erzeugt Druck und die Lehrkraft hat Macht“, sagt Paul.
Hinzu kommt die Dunkelziffer. „Die allgemeine Anzeigeneigung für 16 bis 17-jährige im Bereich der sexuellen Belästigung beläuft sich in 2024 auf sieben Prozent“, erklärt das BKA gegenüber dieser Zeitung. Die registrierten Fälle bilden also nur einen Teil des Problems ab. Umso schwerer wiegt es, wenn Beschwerdewege fehlen oder Meldungen keine erkennbaren Folgen haben.
Berlin: Gesetz beschlossen, Umsetzung unbekanntBerlin hat schulische Kinderschutzkonzepte bereits 2021 gesetzlich vorgeschrieben. Doch im Juli dieses Jahres konnte der Senat auf eine schriftliche Anfrage des SPD-Abgeordneten Orkan Özdemir nicht angeben, wie viele öffentliche Schulen tatsächlich über ein Konzept verfügen. Auch auf eine aktuelle Anfrage dieser Zeitung nannte er keine Zahlen.
Die Senatsverwaltung erklärte: „Die Verantwortung für Entwicklung, Qualität, Aktualisierung und Umsetzung liegt im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule.“
Damit verweist die Verwaltung auf die Schulen, ohne die entscheidende Kontrollfrage zu beantworten: Wie überprüft das Land, ob seine gesetzliche Vorgabe eingehalten wird? Ohne belastbare Zahlen bleibt unklar, wo Schutzkonzepte fehlen und ob vorhandene Maßnahmen funktionieren. Eine gesetzliche Pflicht ohne systematische Kontrolle droht zur Formalie zu werden.
Wenn Kinder Hinweise geben und nichts passiertWie wenig formale Verfahren bewirken können, zeigt ein von Ute Paul geschilderter Fall. Mehrere Kinder hätten unabhängig voneinander gemeldet, dass sich ein Lehrer unangemessen und sexuell übergriffig verhalte. Die Schulleitung habe ihm zwar eine Dienstanweisung erteilt, geändert habe sich dadurch jedoch nichts.
„Die Schulleitung informiert die Schulaufsicht und trotzdem bleibt die Lehrkraft an der Schule und unterrichtet weiter. Was ist das für ein Signal? Wirksamer Schutz bedeutet auch, dass Konsequenzen erfolgen“, sagt Paul.
Der Fall wirft Fragen auf, die jede Schulverwaltung beantworten können müsste: Wer schützt betroffene Kinder? Wer prüft, ob Maßnahmen ausreichen? Und wer greift ein, wenn sie wirkungslos bleiben? Ein einzelnes Beispiel erlaubt kein Gesamturteil über Berliner Schulen. Es zeigt aber, warum es nicht genügt, Verfahren zu beschließen. Sie müssen im Ernstfall funktionieren.
Paul nennt klare Verhaltensregeln, Beschwerdestrukturen, qualifiziertes Personal, Interventionspläne und Präventionsangebote als wichtige Schutzfaktoren. Dafür braucht es Fortbildungen, fachliche Begleitung und eindeutige Zuständigkeiten. Vor allem darf eine Beschwerde nicht als Störung des Schulbetriebs behandelt werden.
Viele Zuständigkeiten, zu wenig KontrolleDie Länder verantworten das Schulwesen und bestimmen wesentliche Vorgaben für Schulen und Schutzkonzepte. Der Bund kann gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen und Prävention unterstützen.
Das Bundesbildungsministerium verweist auf die Zuständigkeit der Länder. Bundesweite Erhebungen dazu, wie viele Schulen Schutzkonzepte haben und wie konsequent sie umgesetzt werden, lägen ihm nicht vor. Stattdessen setze man auf Beratung, Fortbildungen und Kooperation.
Claus fordert dagegen eine stärkere politische Verankerung: „Wir brauchen politisch mandatierte Strukturen, auch in den Bundesländern, die ressortübergreifend arbeiten können. Nur so lassen sich Missstände identifizieren, Probleme konsequent bearbeiten und Kinderschutz dauerhaft auf der politischen Agenda halten.“ Sie ergänzt: „Kinderschutz darf nicht davon abhängen, ob eine einzelne Person in einem Ministerium das Thema wichtig findet. Er braucht eine verbindliche politische Verankerung, die auch dann Bestand hat, wenn sich Regierungen und Zuständigkeiten ändern.“
Wer Schutz verspricht, muss Rechenschaft ablegenInsgesamt sieht Claus bereits Fortschritte: „Seit 2011 hat sich einiges verbessert. Wir haben heute ein deutlich klareres Verständnis davon, was eine kindgerechte Justiz ausmacht und welche Unterstützung Betroffene brauchen. Diese Entwicklungen haben zu spürbaren Fortschritten geführt“, sagt sie. Doch bessere Standards sind kein Beleg dafür, dass sie überall eingehalten werden.
Der Staat kann sexualisierte Gewalt nicht vollständig verhindern. Er muss aber Risiken ernst nehmen, Hinweise konsequent verfolgen und die Umsetzung seiner Vorgaben kontrollieren. Solange Berlin nicht einmal beziffern kann, wie viele öffentliche Schulen über ein Schutzkonzept verfügen, fehlt eine wesentliche Grundlage, um den Erfolg der eigenen Politik zu beurteilen.
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