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Osteoporose: Kosten, Ablauf, Ergebnis: 3 Fragen zur Knochendichtemessung

Дата публикации: 16-10-2026 03:44:04




Wie stabil sind die Knochen, hat sich bereits eine Osteoporose entwickelt? Ärztinnen und Ärzte können das mit speziellen Geräten messen. Wie der Termin abläuft - und wann die Kasse zahlt.



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Osteoporose Kosten, Ablauf, Ergebnis: 3 Fragen zur Knochendichtemessung

Berlin · Wie stabil sind die Knochen, hat sich bereits eine Osteoporose entwickelt? Ärztinnen und Ärzte können das mit speziellen Geräten messen. Wie der Termin abläuft - und wann die Kasse zahlt.

16.10.2026 , 05:44 Uhr

Bei einer bereits diagnostizierten Osteoporose haben Patientinnen und Patienten alle fünf Jahre Anspruch auf eine Knochendichtemessung, bezahlt von der Krankenkasse.

Bei einer bereits diagnostizierten Osteoporose haben Patientinnen und Patienten alle fünf Jahre Anspruch auf eine Knochendichtemessung, bezahlt von der Krankenkasse.

Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn

Es liegen Risikofaktoren für Osteoporose vor, vielleicht hat es bereits einen Knochenbruch gegeben. Wer dann bei Hausarzt oder Hausärztin im Sprechzimmer sitzt, bekommt in der Regel eine Knochendichtemessung ans Herz gelegt.

Diese Untersuchung wird in orthopädischen und radiologischen Praxen durchgeführt. Drei Fragen, drei Antworten. 

1. Wie kann ein Gerät herausfinden, wie stabil meine Knochen sind? 

Standard ist das sogenannte DXA-Verfahren. Dafür legt man sich als Patient oder Patientin auf eine Art Liege, über der sich ein Bügel befindet, wie der Orthopäde Prof. Uwe Maus beschreibt. „Das ist der Röntgenarm. Vereinfacht gesagt, sendet der zwei schwache Röntgenstrahlen aus. Einer geht in einen Bereich, wo Weichteile sind, einer dorthin, wo Knochen ist“, sagt der Sektionsleiter Osteologie der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU). 

So eine Messung führt Arzt oder Ärztin optimalerweise insgesamt an drei Punkten durch: an den beiden Hüften sowie an der Lendenwirbelsäule. Uwe Maus: „Diese Messorte sind am aussagekräftigsten, wenn es um Osteoporose geht.“

Das Gerät ermittelt dann, wie stark die Knochen die Röntgenstrahlen abfangen. „Man schaut also, wie stark der Röntgenstrahl abgeschwächt wird. Aus diesem Wert errechnet dann der Computer die Knochendichte“, sagt Maus.

2. Wie ist das Ergebnis einzuordnen? 

Ein Wert von 0 bis -1 spricht für eine gesunde Knochendichte. Alles darunter deutet darauf hin, dass sie vermindert ist. Bei Werten, die geringer sind als -2,5 sprechen Experten von Osteoporose.

Eine hundertprozentige Sicherheit liefert die Knochendichtemessung aber nicht, wie der Orthopäde Jürgen Ropers von der Schön Klinik Neustadt sagt. „Es kann passieren, dass man bei der Messung zufällig Anteile eines Knochens trifft, der sich sehr dicht darstellt - etwa, wenn sich dort eine Arthrose entwickelt hat.“

Bei der Abklärung, ob Osteoporose vorliegt, ist die Knochendichtemessung zwar ein wichtiger Baustein, aber nicht der einzige. Auch ein Arztgespräch über Vorerkrankungen, Medikamente und Lebensgewohnheiten sowie eine Blutuntersuchung zählen dazu.

3. Wann trägt die Krankenkasse die Kosten? 

Gibt es keinen konkreten Krankheitsverdacht, müssen Patientinnen und Patienten die Untersuchung aus eigener Tasche zahlen. Dabei müssen Sie mit Kosten zwischen 30 und 70 Euro rechnen.

Ist es bereits zu einem Knochenbruch gekommen, ist eine Knochendichtemessung Kassenleistung. Das gilt auch dann, wenn Arzt oder Ärztin die Absicht hat, aufgrund konkreter Befunde einen Knochenschwund mit Medikamenten zu behandeln. Als Beispiel dafür nennt die Verbraucherzentrale eine hochdosierte Kortisonbehandlung über eine längere Zeit.

Wurde bereits eine Osteoporose festgestellt, haben Betroffene alle fünf Jahre Anspruch auf eine Knochendichtemessung auf Kassenkosten. 

Was die Verbraucherschützer bei einem Marktcheck im Jahr 2024 in Nordrhein-Westfalen allerdings beobachteten: Oft können Versicherte die Messung nicht als Kassenleistung in Anspruch nehmen, manche Arztpraxis bietet sie nur als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an. Tipp der Verbraucherzentrale: vorab gezielt bei den Praxen erkundigen, ob sie eine Genehmigung zur Erbringung und Abrechnung der Messung als Kassenleistung haben.

© dpa-infocom, dpa:261016-930-847282/1

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