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Herr E. stirbt selbstbestimmt – mit Tochter, Freunden, Musik

Дата публикации: 05-10-2026 05:06:00

Die Ärzte geben Herrn E. maximal zwölf Monate. Er hat unheilbaren Krebs. Ein Jurist hat seinen Freitod begleitet.


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Die Ärzte geben Herrn E. noch maximal zwölf Monate. Er hat unheilbaren Rippenfellkrebs. Der 84-Jährige entscheidet sich für begleitete Sterbehilfe. Der Autor ist Jurist und hat ihn gemeinsam mit einer Ärztin dabei begleitet.

Herr E. hat erlebt, wie sein Vater lange und qualvoll starb. Das wollte er selbst nicht durchmachen müssen. Er würde einen friedlichen Tod durch einen ärztlich assistierten Suizid wählen, wenn es bei ihm mal so weit wäre. Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (kurz DGHS) ist Herr E. daher schon einige Jahre.

Und jetzt ist es so weit. Die Ärzte haben ihm noch eine letzte Chemotherapie angeboten. Heilen könne die ihn nicht, aber sein Leben noch etwas verlängern. Herr E. hat das abgelehnt. Er sieht keinen Sinn darin. Das alles weiß ich aus den Unterlagen, die ich von der DGHS-Geschäftsstelle auf datengeschütztem Weg erhalten habe. Die wurden mir zugesandt, weil ich als Jurist zusammen mit der Ärztin Frau Dr. T. ein Team bilde, das auf Vermittlung der DGHS sterbewilligen Menschen bei ihrem Freitod hilft.

Hilfe bei Suizid-Gedanken

Anmerkung der Redaktion: Wir haben uns in diesem Fall entschieden, über das Thema Suizid zu berichten. Sollten Ihre Gedanken darum kreisen, sich das Leben zu nehmen, kontaktieren Sie bitte umgehend die Telefonseelsorge. Hilfe finden Sie bei kostenlosen Hotlines wie 0800-1110111 oder 0800 3344533.

Ich studiere die Unterlagen von Herrn E., die ich aus Berlin erhalten habe. Also vor allem sein Antragsschreiben und die von ihm eingereichten umfangreichen ärztlichen Unterlagen. Manchen medizinischen Begriff muss ich nachschlagen. Ich will schon genau verstehen, wie es um Herrn E. steht.

Dann rufe ich ihn an. „Wie schön, dass Sie anrufen; ich habe schon sehr darauf gewartet.“ Wir ver­einbaren einen Termin für ein Gespräch bei ihm zuhause.

Am vereinbarten Tag begrüßt mich Herr E. freundlich: ein großer schlanker Mann in Jeans und Pullover. Sein Alter sieht man ihm nicht an, auch nicht seine schwere Krankheit. Herr E. wohnt in einem schlichten älteren Einfamilienhaus. „Hat mein Großvater selbst gebaut“, erklärt er uns nicht ohne Stolz.

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Begleitete Sterbehilfe ist unter bestimmten Umständen erlaubt. 2020 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass „das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen“. Assistierter Suizid ist in Deutschland seitdem unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

  • Die wichtigste Grundbedingung liegt darin, dass die Person weiß und versteht, was sie tut, wenn sie sich so das Leben nehmen will.
  • Die Person muss über Alternativen, um Schmerzen zu vermeiden, aufgeklärt sein.
  • Außerdem muss der Sterbewunsch schon eine längere Zeit bestehen und darf nicht aus dem Affekt geschehen.
  • Die Entscheidung muss von innen heraus getroffen werden und darf nicht von außen beeinflusst werden.
  • Die Person muss den Suizid eigenhändig ausführen, also beispielsweise das Medikament selbst einnehmen.

„Das Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende ist kein Sonderrecht schwerkranker Menschen, kein Gnadenakt und keine Ausnahme von der Menschenwürde“, betont Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben. „Es ist Ausdruck derselben Würde, die jedem Menschen von Anfang bis Ende seines Lebens zukommt. Wer frei und verantwortlich über sein Leben verfügen darf, darf nicht in dem Moment entmündigt werden, in dem dieses Leben seinem Ende entgegengeht.“

Er spricht über seinen Beruf und seine glückliche Ehe

Außer ihm ist seine Tochter S. da, eine dezent gekleidete Frau mittleren Alters, die recht be­drückt wirkt. Anders Herr E., er ist locker und frei, als ob nichts mit ihm wäre. Ich wundere mich: Ist das wirklich der todkranke Mensch, von dem ich gelesen habe?

Ich bitte Herrn E., mir etwas über sein Leben zu erzählen. Das tut er gern und schildert mir, wie er nach Abschluss der Volksschule ein Handwerk erlernt hat, danach die Abendschule besucht, ein Ingenieurstudium absolviert und es bis zum Leitenden Ingenieur in einem großen Betrieb gebracht hat. Er ist stolz auf seine berufliche Leistung und das kann er auch sein.

Auch von seiner glücklichen Ehe erzählt er mir. Leider starb seine Frau schon vor zwölf Jahren. Seitdem lebt er allein, freut sich aber über die häufigen Besuche seiner Tochter und seiner beiden Enkel, die glücklicherweise ganz in der Nähe wohnen.

Asbest machte ihn krank

Dann kommen wir auf seine Krebserkrankung zu sprechen. Auch da bleibt Herr E. ganz ruhig, je­denfalls äußerlich. „Es liegt am Asbest-Staub, den ich als junger Mann bei der Arbeit oft eingeatmet habe. Damals wusste man ja noch nicht, dass Asbest krebserregend ist.“

Herr E. schildert, wie er schließlich die tödliche Diagnose bekam und danach jede weitere Behandlung ablehnte. Er berichtet alles ganz sachlich und ruhig. So ist wohl sein Naturell. Er sagt es selbst: „Ich bin eher so ein nüchterner Techniker.“

Assistierter Suizid muss „freiverantwortlich“ sein

Eines wird schnell klar: Herr E. weiß genau, was er will und was er tut. Ich habe keinerlei Zweifel an seiner Entscheidungsfähigkeit und auch nicht daran, dass sein Freitodwunsch gefestigt und seine eigene Entscheidung ist, also weder von einer psychischen Erkrankung oder Dritten beeinflusst ist. Das ist gut so. Denn ein assistierter Suizid muss „freiverantwortlich“ sein. Ist er das nicht, laufen die Helfer Gefahr, strafrechtlich verfolgt zu werden.

Zur Freiverantwortlichkeit gehört auch, dass der Sterbewillige Alternativen bedacht hat. „Warum wollen Sie nicht hier in Ihrem Haus bis zu Ihrem natürlichen Tod weiterleben und sich von einem Pflegedienst und einem ambulanten Palliativdienst versorgen lassen?“, frage ich bewusst leicht provozierend.

„Besser so als anders“

„Kommt für mich nicht in Frage“, antwortet Herr E., „denn irgendwann würde ich so schwach sein, dass ich vollkommen von anderen Menschen abhängig wäre, und das will ich auf gar keinen Fall. Ich will deshalb auch nicht in ein Heim oder ein Hospiz. Ich war immer mein eigener Herr und so soll es auch bis zum Schluss bleiben.“

Herr E. erzählt, mit wem er über seinen Freitodwunsch gesprochen hat und wie diese Menschen reagiert haben. „Die waren natürlich erst mal geschockt. Aber dann haben sie meinen Wunsch akzeptiert, auch meine Tochter “.

Ich schaue S. an. Sie nickt, aber gleichzeitig kommen ihr die Tränen. Herr E. tröstet sie: „Wein doch nicht. Sterben muss ich doch sowieso und besser so als anders“. Die Tochter beruhigt sich langsam.

Dann schildere ich Herrn E., wie es jetzt weitergeht: als nächstes ein Gespräch mit Frau Dr. T. und, wenn diese auch keine Bedenken hat, die Vereinbarung eines Termins für den Freitod. Herr E. nimmt alles gelassen zur Kenntnis. Ich bin beeindruckt von seinem Stoizismus.

Am Tag des Freitods

Am Tag des Freitods öffnet uns Herr E. die Tür: „Wie schön, dass Sie da sind.“ Für uns überraschend ist außer der Tochter auch noch ein befreundetes Ehepaar anwesend; Herr E. hatte sie dazugebeten.

Ich setze mich zunächst mit Herrn E. an den Wohnzimmertisch, denn er muss noch zwei schriftliche Erklärungen abgeben. Zum einen die „Freitoderklärung“, in der er bestätigt, sich heute aus eigenem freien Willen das Leben zu nehmen, und zum anderen die „Entbindung von der Garantenpflicht“, mit der er allen Anwesenden ausdrücklich verbietet, irgendwelche Rettungsmaßnahmen einzuleiten.

Die beiden Erklärungen sind zu Beweiszwecken erforderlich. Trotzdem finde ich es eigentlich unpassend, einen Menschen unmittelbar vor seinem Tod mit juristischen Formularen zu behelligen. Herr E. hat damit aber gar keine Probleme. Er liest sich die vorbereiteten Erklärungen durch, unterschreibt sie schwungvoll und witzelt noch „Also, mit Formularen bin ich jetzt auch durch.“

Herr E. legt sich auf sein Lieblingssofa

Dann legt er sich auf sein Lieblingssofa. Daneben hat Frau Dr. T. einen Infusionsständer aufgestellt und zwei Flaschen daran befestigt. Eine mit einer Kochsalzlösung und die andere mit Thiopental, einem Narkosemittel in Überdosierung. Die Ärztin legt einen Zugang in eine Vene am linken Unterarm von Herrn E.. Der liegt ganz ruhig und hält mit seiner rechten Hand die Hand seiner Tochter, die sich neben ihn gesetzt hat.

Für uns überraschend bittet er dann darum, die Musikanlage einzuschalten. Er möchte in seinen letzten Minuten die Musik hören, die er dafür ausgewählt hat. Natürlich wird sein Wunsch erfüllt und es erklingt leise eine Sinfonie von Gustav Mahler. Dass der „nüchterne Techniker“ gerade diese gefühlvolle ernste Musik gewählt hat, überrascht mich. Aber Menschen haben eben viele Facetten.

Die Tochter streichelt die Hand ihres Vaters

Den Venenzugang verbindet Frau Dr. T. jetzt mit der Kochsalzlösung und öffnet das Ventil an dem durchsichtigen Plastikschlauch. So prüft sie, ob der Zugang sicher sitzt und die Vene standhält. Unterhalb der Flasche ist ein kleines Röhrchen und man kann sehen, wie dort das Salzwasser stetig hineintropft und in den Schlauch läuft. Mit ruhiger Stimme erklärt Frau Dr. T. jeden Schritt. Die Tochter streichelt die Hand ihres Vaters. Das befreundete Ehepaar sitzt mit versteinerten Mienen in einer Zimmerecke. Ich halte mich im Hintergrund und protokolliere das Geschehen.

Frau Dr. T. schließt jetzt das Ventil und befestigt den Schlauch an der Flasche mit dem Narkosemittel. Dann fragt sie Herrn E.: „Was wird passieren, wenn Sie das Ventil öffnen?“. „Dann werde ich sterben“, antwortet er, ohne zu zögern. „Wollen Sie das?“, lautet die nächste Frage der Ärztin. Das bejaht Herr E. mit fester Stimme. Dann ergreift er das Ventil, öffnet es und schließt die Augen.

Musik füllt den Raum

Nach wenigen Sekunden wird sein Atmen langsamer und er schläft ein. S. streichelt weiter die Hand ihres Vaters. Alle schweigen. Mahlers Musik füllt den Raum. Die Ärztin fühlt den Puls von Herrn E.. Nach ungefähr drei Minuten hört er auf zu atmen und sein Herz schlägt nicht mehr. Er liegt da, ganz entspannt.

Alle Anwesenden verharren unbewegt. Zu erleben, wie ein Mensch stirbt, ergreift jeden tief. Dann öffnet der anwesende Freund ein Fenster: ein alter Brauch, der sich auch für mich irgendwie stimmig anfühlt.

Das Leben geht weiter, als ob nichts wäre

Von außen dringt gedämpft Straßenlärm herein. Das Leben geht weiter, als ob nichts wäre, als ob nicht gerade hier ein Mensch sein Leben gelassen hätte. Sehr befremdlich, aber so ist es. Dann kommt im Zimmer zögernd ein Gespräch in Gang. Die Tochter und die Freunde sprechen erleichtert darüber, wie es Herrn E. in den letzten Tagen ergangen ist und wie friedlich er gestorben ist.

Die Ärztin füllt die amtliche Todesbescheinigung aus, während ich die Polizei benachrichtige. Das muss sein, weil es sich nicht um einen natürlichen Todesfall handelt. Während wir auf die Polizei warten, sprechen wir mit der Tochter und den Freunden über das Leben von Herrn E. und erfahren so noch mehr über diesen doch sehr besonderen Menschen.

Die Polizei kommt in Zivil

Nach einer halben Stunde treffen zwei junge Kriminalpolizistinnen ein. Sie kommen in Zivil und sind auch mit einem zivilen Wagen vorgefahren. Das ist hilfreich, um unnötiges Aufsehen in der Nachbarschaft zu vermeiden. Die Polizistinnen sind sehr freundlich und rücksichtsvoll. Sie beschränken ihre Feststellungen auf das Nötigste. Sie haben Erfahrung mit begleiteten Suiziden.

Bald darauf treffen zwei Herren vom Bestattungsinstitut ein und nehmen den Leichnam von Herrn E. in Obhut. Die Polizistinnen verabschieden sich und wir auch. Die Tochter S. bedankt sich bei uns „Vielen, vielen Dank, dass Sie meinem Vater geholfen haben, sich zu erlösen.“

Das Original zu diesem Beitrag erschien zuerst in der DGHS-Zeitschrift „humanes leben – humanes sterben“, in der Ausgabe 2025-4.

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