Für die Angehörigen der Opfer geht es bei diesem Prozess um viel – nicht nur um Geld. Jahre nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine entscheidet ein Gericht über zusätzliches Schmerzensgeld.
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Für die Angehörigen der Opfer geht es bei diesem Prozess um viel – nicht nur um Geld. Jahre nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine entscheidet ein Gericht über zusätzliches Schmerzensgeld.
06.10.2026, 11.43 Uhr
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Sebastien Nogier / EPA
(dpa) Im Prozess um zusätzliches Schmerzensgeld für Angehörige der Opfer nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine mit 150 Toten hat das Landgericht Braunschweig die Klage abgewiesen. Nach Auffassung der Kammer könnten die Hinterbliebenen gleichwertige Ansprüche gegen die Germanwings GmbH geltend machen. Deshalb stehe ihnen kein Schmerzensgeld aus Amtshaftung gegen die Bundesrepublik Deutschland zu.
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Die Richterin verwies auf das Montrealer Übereinkommen, das die Haftung im internationalen Luftverkehr regelt. Auf dieser Grundlage könnten Geschädigte grundsätzlich sowohl eigene als auch auf sie übergegangene Schmerzensgeldansprüche geltend machen.
Absturz in den französischen AlpenSchon zum Prozessauftakt hatte das Gericht den Hinterbliebenen wenig Hoffnung gemacht: Die Kammer gehe davon aus, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe, sagte die Richterin damals. Die Kläger könnten ihre Ansprüche eher gegen die Fluggesellschaft geltend machen. Verhandelt wurde das Zivilverfahren gegen den Staat in Niedersachsen, weil das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) seinen Sitz in Braunschweig hat.
Am 24. März 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen abgestürzt. 144 Passagiere und 6 Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Die meisten Opfer kamen aus Deutschland und Spanien. Ermittlungen ergaben, dass der damalige Co-Pilot das Flugzeug der Lufthansa-Tochtergesellschaft absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte.
Flugtauglichkeit des Co-Piloten sei nicht ausreichend überwacht wordenDreissig Hinterbliebene verlangen jeweils bis zu 110 000 Euro von der Bundesrepublik Deutschland. Nach Überzeugung der Kläger wurde die Flugtauglichkeit des Co-Piloten damals nicht ausreichend überwacht. Aus ihrer Sicht waren die flugmedizinischen Gutachten mit Blick auf mögliche psychische Erkrankungen nicht weitreichend genug.
Unter den 150 Insassen des abgestürzten Flugzeugs waren auch 16 Schülerinnen und Schüler sowie zwei Lehrerinnen des Gymnasiums in Haltern am See in Nordrhein-Westfalen, die auf dem Rückweg von einem Schüleraustausch in Spanien waren. Die Katastrophe löste grosse Bestürzung und Trauer aus.
Hinterbliebener: «Es geht nicht ums Geld»Schon nach Prozessbeginn in Braunschweig Ende August hatte Klaus Radner der Deutschen Presse-Agentur gesagt: «Also, ich sehe unsere Chancen bei einem Prozent.» Er hat bei dem Flugzeugabsturz in den Alpen seine Tochter, ein Enkelkind und den Freund der Tochter verloren. Radner vertrat die Auffassung, dass viele Organisationen und Menschen versagt hätten. «Und da wollen wir einfach die Verantwortlichen benennen und auch verurteilt haben», sagte er damals.
Ziel der Klage sei es, Klarheit zu schaffen und dafür zu sorgen, dass sich ein solcher Fall niemals wiederhole, sagte Engelbert Tegethoff, der beim Absturz eine Tochter verloren hat, nach dem Prozessauftakt. «Es geht nicht ums Geld», betonte er. «Es geht um das Ziel, dass so eine Katastrophe nie wieder passiert.» Dann wäre der Tod der Menschen aus seiner Sicht nicht ganz sinnlos gewesen.
Fluggesellschaft leistete ZahlungenDie Lufthansa hatte nach dem Unglück Zahlungen geleistet. Nach früheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nächste Angehörige pro Person 10 000 Euro Schmerzensgeld, für jedes Todesopfer sollen ausserdem 25 000 Euro als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden sein.
Die Folgen der Katastrophe beschäftigten über die Jahre mehrere Gerichte in verschiedenen Ländern. In Prozessen um zusätzliches Schmerzensgeld allerdings erlitten Hinterbliebene der Opfer Niederlagen an den Landgerichten in Frankfurt und Essen sowie in zweiter Instanz am Oberlandesgericht Hamm.
In diesen Verfahren ging es um Ansprüche gegen die Konzernmutter Lufthansa. Die Gerichte sahen die Verantwortung für die flugmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen beim Staat.
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