Im italienischen Küstenort Spotorno kämpfen die Schwestern der Carità di Santa Maria um einen fünfzig Meter langen Streifen Sandstrand. Der Bürgermeister hat ein Auge darauf geworfen.
Im italienischen Küstenort Spotorno kämpfen die Schwestern der Carità di Santa Maria um einen fünfzig Meter langen Streifen Sandstrand. Der Bürgermeister hat ein Auge darauf geworfen.
Seit den 1970er-Jahren betreiben Nonnen, die Suore della Carità di Santa Maria, den Strandabschnitt „Garrone“ im ligurischen Spotorno. Die Einnahmen flossen unter anderem in soziale Angebote wie einen Kindergarten und ein Ferienlager sowie in weitere wohltätige Aktivitäten. Bisher galt der Strand als eine Art „Solidaritätsstrand“, doch neue rechtliche Vorgaben stellen diese besondere Form der Konzession infrage, wie der „Corriere della Sera“ berichtet.
Der parteilose Bürgermeister Mattia Fiorini möchte die Bolkestein-Richtlinie anwenden und den kommunalen Strandnutzungsplan überarbeiten. Dadurch soll der Anteil frei zugänglicher Strände erhöht werden. Die Bolkestein-Richtlinie soll freien Handel mit Dienstleistungen im Europäischen Binnenmarkt erleichtern, bürokratische Hürden abbauen und den Wettbewerb stärken.
Auch der von den Nonnen betriebene Strand soll künftig öffentlich ausgeschrieben werden. Die Gemeinde betrachtet ihn inzwischen als reguläre, kostenpflichtige Strandkonzession mit Liegestühlen und Sonnenschirmen. Fiorini bleibt hart: „Sie werden an der Ausschreibung teilnehmen müssen wie die anderen“, wird er von „Corriere della Sera“ zitiert.
Die Entscheidung hat bei den Nonnen große Sorge und Protest ausgelöst, da ein Verlust der Konzession auch die Finanzierung ihrer sozialen Einrichtungen gefährden könnte. Im Ort kam es bereits zu angespannten Bürgerversammlungen und heftigen Auseinandersetzungen. Gemeinde und Ordensgemeinschaft versuchen nun, einen Rechtsstreit zu vermeiden. Die Ausschreibungen sollen zwischen Oktober und November veröffentlicht werden. Die Vergabe der neuen Konzessionen ist für Anfang 2027 geplant.
ANZEIGE
ANZEIGE
Rechtlich gesehen gehören die Strände und Küsten in Italien dem italienischen Staat. Nach dem Gesetz sind sie öffentliches Gut (demanio pubblico) und müssen für jeden Bürger frei zugänglich sein. Der Staat vergibt Lizenzen (concessioni) an private Betreiber (stabilimenti balneari), die dort Liegen, Schirme und Gastronomie anbieten. Man bezahlt dort Eintritt oder Miete für die Ausstattung. Viele dieser Lizenzen blieben über Jahrzehnte in derselben Hand und wurden oft automatisch verlängert.
Die Europäische Union fordert seit Jahren transparente und europaweite Ausschreibungen dieser Lizenzen, während Italien und die Strandbad-Lobby dies lange zu verhindern suchten.
Laut Gesetz muss ein schmaler Streifen direkt am Wasser (meist die ersten 5 Meter) an allen Strandbädern für Passanten immer frei zugänglich sein, damit man am Meer entlanglaufen kann. Erst kürzlich kam es deswegen an einem Strand zum Eklat.
Ein slowakischer Tourist mietete am Strand von Cavallino-Treporti zwei Liegen und einen Sonnenschirm in der ersten Reihe auf dem Strandabschnitt zwischen Cavallino und Ca’ di Valle.
Da ihm die Entfernung zum Meer nicht ausreichte, stellte er den Schirm eigenmächtig in den fünf Meter breiten Bereich an der Wasserkante. Bademeister forderten den Urlauber mehrfach auf, den Sonnenschirm an seinen zugewiesenen Platz zurückzubringen. Da er sich weigerte, riefen die Mitarbeiter schließlich die Carabinieri. Erst nach deren Einschreiten gab der Tourist nach und räumte die Uferzone wieder frei.