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Glätteisen, Drohne, Muscheln: Was auf Kreuzfahrtschiffen zum Problem wird

Дата публикации: 04-09-2026 18:16:00

Die Sonnencreme darf mit, beim Glätteisen wird es schon schwieriger. Aida und „Mein Schiff“ kontrollieren das Gepäck streng. Das dürfen Sie mitnehmen – und das nicht.

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Wer in dieser Saison mit Aida oder „Mein Schiff“ von TUI Cruises ablegt, packt Badesachen, Sonnencreme und das dicke Buch für den Liegestuhl ein. Doch erstaunlich häufig auch etwas, das die Reise nicht antreten darf. Denn am Terminal läuft das Gepäck durch die Kontrolle – und viele Dinge werden dabei aussortiert.

Diese elf Kategorien sind für Urlauber von Bedeutung

Aus den beiden Bordordnungen ergeben sich elf Bereiche, die für Urlauber von Bedeutung sind: Naturandenken, Geräte mit Hitzequelle, Drohnen, eigener Alkohol, Rauschmittel, frische Lebensmittel, eigene Funk- und Netztechnik, Räder und Roller, Waffen, Feuerwerk samt Druckbehältern – und eine Restkategorie voller Gegenstände, mit denen kaum jemand rechnet.

Bei schlimmen Vergehen ermitteln die Behörden

Findet die Crew einen Gegenstand von der Liste, darf sie ihn behalten. Ob und wann er zurückgeht, richtet sich laut Bordordnung nach Art und Umständen. Wer gegen die Bordordnung verstößt, riskiert bei Aida, gar nicht erst an Bord zu kommen oder das Schiff verlassen zu müssen. Bei Drogen, Waffen und Sprengstoff ermitteln die Behörden.

Klare Linien beim Feuerschutz und bei Funkgeräten

Harte Linien gibt es beim Feuerschutz. Aida schließt Elektrowerkzeuge, Küchen- und Heizgeräte aus. Dazu zählen unter anderem Bügeleisen, Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Kochplatten, Heizdecken, Tauchsieder, Infrarotgeräte und 3D-Drucker. „Mein Schiff“ ordnet Kerzen sowie Bügel- und Heizgeräte den Gefahrengütern zu, die nicht ins Gepäck dürfen.

Bei Drohnen gelten unterschiedliche Regeln: „Mein Schiff“ erlaubt die Mitnahme für private Zwecke, Aida nur nach vorheriger Anmeldung und Freigabe im Einzelfall. Gestartet werden darf grundsätzlich nur an Land.

Bei Drohnen gelten unterschiedliche Regeln: „Mein Schiff“ erlaubt die Mitnahme für private Zwecke, Aida nur nach vorheriger Anmeldung und Freigabe im Einzelfall. Gestartet werden darf grundsätzlich nur an Land.

© imago/Nikito

Auch bei Funkgeräten gibt es kaum Spielraum. Aida verbietet WLAN- und LTE-Router, Switches, Access Points und Internet-Antennen, dazu Funkgeräte, Satellitentelefone und Scanner. „Mein Schiff“ untersagt eigene Funk- und Satellitentechnik grundsätzlich. Handy, Laptop und Kamera sind davon nicht betroffen. Kritisch wird ein Gerät dann, wenn es ein eigenes Netz aufspannt, in den Funkverkehr eingreift oder selbst zum Satelliten sendet. Das könnte die Sicherheitskommunikation an Bord stören.

Unterschiedlicher Umgang mit Drohnen

Bei Drohnen gehen beide unterschiedliche Wege. „Mein Schiff“ lässt privat genutzte Fluggeräte an Bord zu. Sie bleiben in eigener Verantwortung in der Kabine und starten nur an Land. Aida hingegen schließt Drohnen grundsätzlich aus, kann die Mitnahme im Einzelfall nach vorheriger Anmeldung aber freigeben.

Während Drohnen auf „Mein Schiff“ zugelassen sind, sind Sand und Muscheln sowie Erzeugnisse aus Pflanzen und Gewächsen samt Wurzeln und Erde verboten. Zur Begründung nennt „Mein Schiff“ eingeschleppte Insekten und Bakterien. Die Aida-Bordordnung führt Sand und Muscheln zwar nicht als eigenen Punkt auf, ein Freibrief ist das aber nicht. Zoll und Naturschutz einzelner Länder können ein Naturandenken trotzdem verbieten.

Keine Verbote für Rollator und Skateboards

Trotz vieler Verbote gibt es auch Gegenstände, die bei Aida an Bord dürfen. Dazu zählen Rollschuhe, Skateboards, Roller, Hoverboards, Airwheels und Segways. Sie dürfen mitgenommen, aber nicht benutzt werden. Sie müssen in der Kabine bleiben. Fahrräder, E-Bikes und motorisierte Zweiräder dürfen bei Aida grundsätzlich nicht an Bord.

Medizinisch notwendige Hilfsmittel wie Rollatoren dürfen auf Kreuzfahrtschiffen mitgenommen und bei Bedarf auch an Bord genutzt werden.

Medizinisch notwendige Hilfsmittel wie Rollatoren dürfen auf Kreuzfahrtschiffen mitgenommen und bei Bedarf auch an Bord genutzt werden.

© imago/Martin Wagner

Medizinisch notwendige Hilfen wie ein Rollator sind davon ausgenommen und dürfen im Bedarfsfall auch an Bord genutzt werden. Bei „Mein Schiff“ richtet sich das nach Schiff und Reise. Wer auf ein eigenes Rad angewiesen ist, klärt das vor der Buchung.

Diese Lebensmittel sind erlaubt, andere nicht

Beim Essen gilt: Trockenware, Gewürze und Naschzeug in Herstellerverpackung sind erlaubt. Nicht erlaubt sind Fleisch und Geflügel, Fisch- und Milchprodukte sowie Obst und Gemüse.

Bei Sprühdosen greift eine Ausnahme für Kosmetik in üblicher Reisemenge: Eine Dose Haarspray darf mitgenommen werden. Große Mengen und andere Druckbehälter bleiben derweil ein Problem, ebenso Heliumballons, Feuerwerk und Laser jeder Bauart. Nicht ausgenommen sind Glätteisen und Lockenstäbe: Sie haben eine Heizfläche und fallen bei Aida unter das Verbot von Heizgeräten.

Das gilt für Tätowiermaschine und Handschellen

Und dann gibt es noch Gegenstände, bei denen man stutzig wird: Tätowiermaschinen mit Nadeln, Handschellen, Fischbetäuber, Dreschflegel und Wurfsterne. Dabei fragt das Personal nicht nur, wozu der Gegenstand eigentlich gedacht war, sondern auch, was sich damit anrichten ließe.

Ähnlich sieht es bei Tasern, Betäubungsgeräten, Schlagstöcken, Schlagringen, Nunchakus, Armbrüsten, Bögen, Pfeilen, Äxten, Harpunen und Speeren, dazu brennbaren Stoffen und riskanter Chemie aus.

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