Вход на сайт

Просмотр новости

Найдите то, что Вас интересует

Beleidigung im Straßenverkehr: Was Stinkefinger, Vogel und „blöde Kuh" wirklich kosten

Дата публикации: 11-09-2026 04:00:00

Im Netz kursieren Preislisten: 4000 Euro für den Mittelfinger, 2500 für ein „fieses Miststück“, 750 fürs Vogelzeigen. Woher diese Zahlen kommen – und was Gerichte tatsächlich verhängt haben.

Основное содержимое страницы с новостью.

„Blöde Kuh!“ aus dem heruntergelassenen Fenster gerufen, der Mittelfinger im Rückspiegel – wenn man sich im Straßenverkehr über andere Autofahrer ärgert, rutscht so etwas schnell heraus. Doch wer beleidigt, muss damit rechnen, dass er gestraft wird. Und das kann teuer werden.

Dieselbe Beleidigung kann 1000 oder 2000 Euro kosten

Eine Beleidigung ist eine Straftat nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuchs – im Straßenverkehr genauso wie am Gartenzaun. Kommt es zur Verurteilung, verhängen Gerichte die Geldstrafe in Tagessätzen. 

Die Zahl der Tagessätze steht für die Schwere der Tat, die Höhe des einzelnen Tagessatzes für das Einkommen: ungefähr ein Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens, abzüglich Unterhaltspflichten. Bei Beleidigungen im Straßenverkehr sind nach Angaben des ADAC 20 bis 30 Tagessätze üblich.

Wer nach Abzügen 1200 Euro im Monat zur Verfügung hat, zahlt für 25 Tagessätze also rund 1000 Euro. Bei 2400 Euro sind es 2000 Euro – für dasselbe Wort. Die Preislisten, die durch Portale und soziale Netzwerke wandern, stammen von privaten Bußgeld-Websites, nicht von Behörden. Einen festen Betrag für ein bestimmtes Schimpfwort gibt es nicht.

Einmal „blöde Kuh“ für 1000 Euro

Der Autofahrerclub ADAC hat ausgeurteilte Geldstrafen gesammelt. Es sind Fälle, die teils Jahre zurückliegen. Und die Summen spiegeln eben jeweils das Einkommen des Verurteilten:

– „Drecksvieh“: 700 Euro 
– Autoaufkleber „Fick dich, Zettelpuppe“, gerichtet gegen eine Politesse: 600 Euro
– „Wichser“, „blöde Schlampe“, „Verbrecherin“, „blöde Kuh“, „Sie haben den totalen Knall“: jeweils 1000 Euro
– „Schlampen, ihr elendigen!“ gegenüber einer Politesse: 1000 Euro
– „A…loch“ in Kombination mit dem Stinkefinger: 1000 Euro
– „A…loch, Vollidiot, Depp, Hundskrüppel“ zusammen: 1200 Euro
–„Hurensohn“, „Bastard“, „Hurenbock“ gegen einen Lkw-Fahrer: 1600 Euro

Ein Knöllchen zu bekommen, ist ärgerlich. Die Politessen dann aber etwa als „Schlampen“ zu beschimpfen, ist nicht nur höchst unflätig, es kostete in einem Fall 1000 Euro.

Ein Knöllchen zu bekommen, ist ärgerlich. Die Politessen dann aber etwa als „Schlampen“ zu beschimpfen, ist nicht nur höchst unflätig, es kostete in einem Fall 1000 Euro.

© Markus Prosswitz / masterpress / Imago

Und was kostet der Stinkefinger?

Auch wenn im Netz auf verschiedenen Portalen Listen zu einzelnen Gesten kursieren, ist die Beleglage dünn. Diese Fälle sind dokumentiert:

 – Stinkefinger plus Ausbremsen und riskantes Überholen: 1000 Euro – 50 Tagessätze zu je 20 Euro – und ein Monat Fahrverbot. Das Amtsgericht München verurteilte 2015 einen Taxifahrer, der einen Vordermann auf der Gegenfahrbahn überholte, einscherte und zur Vollbremsung zwang (Az. 922 Cs 433 Js 114354/15). Beides ging allerdings auf die Nötigung zurück, nicht auf den Stinkefinger: die hohe Zahl an Tagessätzen und das Fahrverbot.
– Scheibenwischer gegenüber einem Polizisten: Die wischende Handbewegung vor der Stirn oder dem Gesicht ist eine Beleidigung, entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte 2014 (Az. 116 C 45/14). Schmerzensgeld sprach es dem Beamten trotzdem nicht zu – dafür hätte die Verletzung des Persönlichkeitsrechts schwer wiegen müssen.   
– Vogel zeigen, Zunge herausstrecken: kann eine Beleidigung sein. Ausgeurteilte Beträge dazu sind nicht belegt. Die im Netz genannten 750 beziehungsweise 150 Euro lassen sich keinem Verfahren zuordnen.

Geste ohne Adressat: Strafbar ist nur, was sich erkennbar gegen eine bestimmte Person richtet. Wer den Scheibenwischer vor dem eigenen Gesicht macht, ohne ihn auf jemanden zu zielen, erfüllt den Tatbestand nicht.

Diese Sprüche kosteten nichts

Nicht jede Entgleisung ist strafbar. Gerichte müssen abwägen zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Angesprochenen und der Meinungsfreiheit dessen, der schimpft. Mehrere Ausdrücke sind dabei durchgefallen: 

– „Sie können mich mal …“ – mehrdeutig und nicht zwingend eine Beleidigung, weil die Redewendung auch „lass mich in Ruhe“ heißen kann (OLG Karlsruhe, 1.6.2004, Az. 1 Ss 46/04)  
– „Sie sind mir ein komischer Vogel“ zu einem Polizisten – gemeint sei damit ein sonderbarer Mensch, ehrenrührig sei das nicht (OLG Bamberg, 11.6.2008, Az. 3 Ss 64/08) 
– „Ich halte das für Wegelagerei“ zu einem Beamten an einer versteckten Radarfalle – zulässige Meinungsäußerung (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2003, 295)  
– „Du Oberförster“ zu einem Polizisten (AG Berlin-Tiergarten, Az. 412 Ds 74/08 Jug)  
– „Leck mich am Arsch“ im schwäbischen Sprachraum – dort alltäglich und deshalb keine Herabwürdigung (AG Ehingen, 24.6.2009, Az. 2 Cs 36 Js 7167/09)  
– „Das ist doch Korinthenkackerei“ zu einem Gemeindebeamten, der gerade ein Knöllchen anbrachte – Freispruch  
– „Parkplatzschwein“ zu einem Falschparker

Ein „Du“ kann reichen – ganz ohne Schimpfwort

Ein Autofahrer duzte bei einer Verkehrskontrolle beharrlich einen Polizisten – auch nachdem der ihn um das „Sie“ gebeten und auf die mögliche Strafbarkeit hingewiesen hatte. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg bestätigte im Dezember 2025 die Verurteilung wegen Beleidigung (Az. 1 ORs 13/25).

Duzen allein reicht dafür nicht. Strafbar wird es erst, wenn ein unbeteiligter Dritter darin eine Herabsetzung der Person sehen müsste – etwa, weil jemand trotz Bitte um das „Sie“ demonstrativ dabeibleibt. Kritik an der Kontrolle selbst bleibt erlaubt, auch scharfe.

Wie zeige ich eine Beleidigung an?

Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt. Wer beschimpft wurde, geht zur Polizei oder zur Staatsanwaltschaft und stellt dort Strafantrag – schriftlich oder zu Protokoll, und binnen drei Monaten. 

Das Kennzeichen allein hilft dabei nicht weiter, es führt zum Halter und nicht zum Fahrer. Ohne Zeugen steht Aussage gegen Aussage. Haben sich beide Seiten beschimpft, kann das Gericht die Ausfälligkeiten gegeneinander aufrechnen und beide für straffrei erklären. 

Punkte in Flensburg bringt eine Beleidigung seit der Reform des Punktesystems 2014 nicht mehr. Ein Fahrverbot dagegen schon – aber nur, wenn zur Beleidigung eine Nötigung kommt: Drängeln, Ausbremsen, Dauerhupen. Der Taxifahrer aus München zahlte deshalb nicht nur 1000 Euro. Er ließ auch einen Monat lang den Wagen stehen.

Схожие новости

#Наименование новостиТональностьИнформативностьДата публикации
1«Скидка не для всех»: названы штрафы ГИБДД, которые придётся платить полностью01030-09-2026
2Курение, распитие и хулиганка дорожают // Белый дом предлагает удвоить размер распространенных штрафов06.8101-10-2026
3California Tells Private Equity To Keep Its Hands Off Litigation Decisions011.2623-09-2026
4В МВД перечислили штрафы ГИБДД, которые нельзя оплатить со скидкой09.8601-10-2026
5Multas de hasta 1.500 euros para las despedidas de soltero ruidosas en Valencia011.5222-09-2026
6В Омской области обнаружили водителя, который за два месяца успел получить 27 штрафов016.0430-09-2026
7¿Cuánto cuestan los cacharritos en la Feria de Málaga 2026?02015-08-2026
8Адвокат Ярмуш назвала наказание за граффити на общественном транспорте-18.628-09-2026
9В Липецкой области ссора на дороге закончилась перцовым баллончиком и штрафом09.2730-09-2026
10Was ist die sog 1000-Punkte-Regel beim Gefahrguttransport?09.6525-09-2026

Классификация: . Схожих патентов: 0. Схожих новостей: 10. Тональность: 0. Информативность: 15.07. Источник: www.berliner-kurier.de.