KBV und GKV-Spitzenverband mit einheitlicher Auslegung
Nach weiteren Prüfungen seitens der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ergaben sich nochmals Änderungen an unserer Praxisnachricht vom 13. August 2026. Daher stellen wir Ihnen im Folgenden noch einmal alle Informationen in aktualisierter Form zur Verfügung:
Da die Gesetzesänderungen im Versorgungsgeschehen, insbesondere die Cannabis-Versorgung betreffend, nicht ausreichend klar formuliert wurden und zu viel Interpretationsspielraum lassen, haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) daher auf eine einheitliche Auslegung verständigt.
Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Sie auf den aktuellen Stand bringen.
CAVE: Prüfankündigung der AOK Baden-Württemberg
Die AOK BW hat angekündigt, „für Verordnungen von Cannabis in Form von getrockneten Blüten ab dem 30.07.2026 generell und unabhängig von Genehmigungen, die vor dem 30.07.2026 ausgestellt wurden, eine Einzelfallprüfung [zu] beantragen.“
https://www.aok.de/gp/verordnung/wirtschaftlichkeit/baden-wuerttemberg/pruefungsthemen-einzelfallpruefung-arzneimittel/cannabis-blueten
Andere Krankenkassen können auch ohne Prüfankündigung Einzelfallprüfanträge stellen.
Hochpotente Cannabis-Extrakte
Uns haben bereits einige Anfragen zur Verordnungsfähigkeit hochpotenter Extrakte (THC-Gehalt > 25 %) erreicht. Diese Extrakte sind in der Regel zum Inhalieren mit einem Vaporisationssystem vorgesehen. KBV, der GKV-Spitzenverband, die AOK BW und der BKK Landesverband Süd sehen diese Extrakte als nicht verordnungsfähig an. Hintergrund ist, dass die Cannabis-Regelung im SGB V nur „Extrakte in standardisierter Qualität“ umfasst. Hilfsweise werden zur Beurteilung der „standardisierten Qualität“ die Arzneibuch-Monografien herangezogen, die einen maximalen THC-Gehalt von 25 Prozent vorsehen.
Von der KBV haben wir die Information erhalten, dass zur Klarstellung eine Anpassung der Arzneimittel-Richtlinie in Arbeit ist. Solange eine rechtlich abschließende Einschätzung aussteht, empfehlen wir, entsprechende Verordnungsanfragen kritisch zu hinterfragen. Soll dennoch eine Verordnung erfolgen, raten wir vor der ersten Verordnung eines entsprechenden Extraktes explizit für das gewünschte Produkt einen Genehmigungsantrag bei der Krankenkasse zu stellen.
Cannabidiol-Rezepturen
Der Leistungsanspruch auf Rezepturen mit Cannabidiol wird nicht durch die Cannabis-Regelungen (§ 31 Abs. 6 SGB V) geregelt. Wir empfehlen die Kostenübernahme der Rezeptur mit der jeweiligen Krankenkasse zu klären.
Entsprechend der geltenden gesetzlichen Regelungen hat die Versorgung bei Neupatienten ab sofort zunächst mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel (derzeit Canemes® und Sativex®) im Rahmen eines sechsmonatigen Therapieversuchs zu erfolgen.
Verfügbare cannabishaltige Fertigarzneimittel
Aktuell stehen mit Canemes® und Sativex® zwei cannabishaltige Fertigarzneimittel zur Verfügung.
Es ist davon auszugehen, dass künftig weitere cannabishaltige Fertigarzneimittel zur Verfügung stehen werden. Die dargestellten Regelungen gelten dann entsprechend auch für neu zugelassene Präparate.
Sonderfall Cannabidiol (CBD)
Der Wirkstoff Cannabidiol (CBD) fällt nicht unter die Regelungen des § 31 Abs. 6 SGB V. Das CBD-haltige Fertigarzneimittel Epidyolex® kann daher zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausschließlich im Rahmen seiner zugelassenen Anwendungsgebiete verordnet werden.
Der Vorstand der KVBW veröffentlichte dazu am 24. August 2026 eine Schnellinformation:
| # | Наименование новости | Тональность | Информативность | Дата публикации |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Bundesweite Praxisbesonderheiten: keine neuen, aber bestehende gelten weiterhin | 0 | 18.33 | 18-08-2026 |
| 2 | GKV-Aus für Cannabisblüten, Homöopathika und Anthroposophika tritt am 30. Juli 2026 in Kraft | 0 | 21.63 | 05-08-2026 |
| 3 | Stimmt's, dass der Konsum von Cannabis gut fürs Gehirn ist? | 0 | 10 | 23-08-2026 |
| 4 | Stimmt's, dass der Konsum von Cannabis gut fürs Gehirn ist? | 0 | 10 | 27-02-2026 |
| 5 | Wechsel zur privaten Krankenversicherung geplant? Dann ist Eile geboten! / Jetzt handeln, bevor die Hürden steigen | 0 | 10 | 04-08-2026 |
| 6 | Zum Tag der Patientensicherheit: Hoher Standard in den Arzt- und Psychotherapeutenpraxen in Baden-Württemberg | 0 | 12.49 | 17-09-2026 |
| 7 | GKV versus PKV: Unterschiede der Versicherungen werden immer größer | 0 | 7.83 | 25-09-2026 |
| 8 | Исключение из правил или новая реальность? | 0 | 16.25 | 17-09-2026 |
| 9 | Гарантийное удержание и отложенный платеж при расторжении договора подряда | 0 | 10 | 24-09-2026 |
| 10 | Rezepturen für Sprechstundenbedarf unzulässig | 0 | 10 | 03-08-2026 |