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Frauen heimlich mit Kamerabrille gefilmt: Frankreichs Justiz ermittelt

Дата публикации: 23-09-2026 19:45:00

Frauen werden in der Öffentlichkeit heimlich mit vernetzten Brillen gefilmt – oft in provozierten Situationen. Die Staatsanwaltschaft Paris ermittelt.

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Vernetzte Brillen mit Kamera werden zunehmende für unerwünschte Aufnahmen genutzt. Die Täter sprechen fremde Frauen oder Mädchen auf der Straße an und „versuchen eine Reaktion zu provozieren, sie in Verlegenheit zu bringen oder sie in eine peinliche Situation zu drängen‟, berichtet die französische Organisation e-Enfance. Was das Opfer meist nicht merkt: Der Täter trägt eine vernetzte Brille mit kaum sichtbarer Kamera, die filmt. Aus dem Zusammenhang gerissene, bloßstellende Aufnahmen werden dann über Soziale Netze veröffentlicht, vorwiegend auf Tiktok.

Die ungewollt Gefilmten sind in der Folge nicht selten Ziel von Spott, frauenfeindlichen Äußerungen und sogar Drohungen bis zu Morddrohungen, berichtet e-Enfance. Die gemeinnützige Organisation, die junge Menschen im Kampf gegen digitale Belästigungen unterstützt, hat rund 30 konkrete Meldungen erhalten, hält dies aber nur für die Spitze des Eisberges. In manchen der Fälle sei es auch zu sexuellen Übergriffen gekommen.

Bis zu zwei Jahre Haft

Die Pariser Staatsanwaltschaft hat gegenüber der Nachrichtenagentur Agence France-Press bestätigt, in mehreren Fällen Ermittlungen aufgenommen zu haben, berichtet die Tageszeitung Le Monde. Demnach würden schon „nicht einvernehmliche sexuelle Gesten‟ als strafrechtlich relevanter sexueller Übergriff gewertet.

Doch selbst ohne sexuelle Übergriffe ist die Veröffentlichung der Aufnahmen womöglich nicht legal – nicht nur datenschutzrechtlich, sondern auch strafrechtlich. Die Staatsanwaltschaft verweist auf Artikel 226-8 des französischen Strafgesetzbuches (Code pénal). Demnach ist die Veröffentlichung oder Weitergabe einer Zusammenstellung von Aussagen oder Bildern einer dritten Person ohne deren Zustimmung mit bis zu einem Jahr Haft und/oder 15.000 Euro Geldstrafe zu bestrafen. Erfolgt die Veröffentlichung online, steigt die Strafdrohung auf zwei Jahre und/oder 45.000 Euro.

(ds)

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