Wer hat Fabian aus Güstrow getötet? Diese Frage versucht das Landgericht Rostock zu klären. Nun spricht einer der Verteidiger der Angeklagten.
Stand: 26.09.2026, 11:26 Uhr
Wer hat Fabian aus Güstrow getötet? Diese Frage versucht das Landgericht Rostock zu klären. Nun spricht einer der Verteidiger der Angeklagten.
Güstrow/Rostock – Der Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow könnte sich seinem Abschluss nähern. Bereits seit Ende April versucht das Landgericht Rostock herauszufinden, wer Fabian im Herbst vergangenen Jahres getötet hat. Beobachter rechnen damit, dass die Plädoyers Ende Oktober und die Urteilsverkündung dann Anfang November erfolgen könnten. Vertreten wird die 30-jährige Angeklagte von zwei Verteidigern. Einer von ihnen äußerte sich nun gegenüber dem Stern. Laut ihm hofft seine Mandantin weiterhin auf einen Freispruch.

Laut Anklage soll die Frau, die zum Zeitpunkt des Verbrechens von Fabians Vater getrennt war, am 10. Oktober 2025 den Jungen aus seiner Wohnung in Güstrow gelockt und an einem Tümpel bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich der Kleinstadt, erstochen haben. Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen. Die Angeklagte streitet die Vorwürfe von Anfang an ab.
Angeklagte verstrickte sich mehrfach in Widersprüche und hofft weiter auf einen FreispruchZuletzt beantwortete die 30-Jährige selbst Fragen des Gerichts, sie verstrickte sich dabei mehrfach in Widersprüche. Trotzdem hoffe sie, dass am Ende des Prozesses ein Freispruch auf sie warten könnte. Das zumindest glaubt ihr Anwalt Andreas Ohm. Gegenüber dem Stern erklärte dieser nun: „Sie hofft natürlich, dass sich mit dem Urteil alles aufklärt und sie freigesprochen wird.“ Doch Ohm habe ihr „schon vor einigen Wochen gesagt, dass derzeit alles in Richtung einer Verurteilung läuft. Sie weiß, dass diese realistische Gefahr besteht.“
Auch ihren Verteidigern gegenüber bestreitet diese die Tat. Danach fragen habe Ohm sie jedoch nicht müssen, „weil sie von vornherein gesagt hat: ich war es nicht. Und das hinterfrage ich dann nicht“. Geht es um den Prozess, der vor dem Landgericht Rostock seit April geführt wird, glaube der 54-Jährige, dass so manche Zeugen ausgesucht wurden, um die Angeklagte gezielt in ein schlechtes Licht zu rücken. So mancher habe zum Tatgeschehen nämlich überhaupt nichts sagen können, „sondern nur zur Persönlichkeit der Angeklagten“.
Ohm selbst erklärt weiter: „Natürlich ist die Angeklagte anders als viele andere Menschen. Aber das heißt nicht automatisch, dass sie eine Mörderin ist. Aus meiner Sicht ist das Interesse, entlastenden Anhaltspunkten nachzugehen, bei der Staatsanwaltschaft nicht vorhanden.“ Als Beispiel nennt Ohm zwei Mitschüler des getöteten Fabian. Diese wollen den Achtjährigen am Tattat mittags gesehen haben.
Laut Ohm sollen diese beiden Mitschüler schon früh in der Akte aufgetaucht sein, doch beide stünden weder in der Anklage, „noch hat die Kammer sie von sich aus vorgeladen. Sie durften letztlich nur vor Gericht aussagen, weil ich das beantragt hatte“. Laut Ohm passen die Aussagen der Kinder nicht „mit dem Geschehensablauf zusammen, den die Staatsanwaltschaft annimmt. Das wäre also ein Ermittlungsansatz, der deutlich entlastend für die Angeklagte sein könnte. Dem ist man nicht nachgegangen.“
Verteidiger kannte die nun Angeklagte bereits zuvorEr selbst bestreite nicht, dass das Verbrechen an Fabian ein „ganz schlimmes Verbrechen ist“. „Meine Aufgabe als Pflichtverteidiger ist es, die Interessen der Angeklagten wahrzunehmen und für ein faires Verfahren Sorge zu tragen. Das Recht hat die Angeklagte unabhängig von meiner Person. Das hat nichts damit zu tun, dass ich die Täterin oder den Täter, wer auch immer es war, in Schutz nehmen will“, so der Verteidiger weiter.
Ohm selbst habe am Abend, als der Tod des Kindes öffentlich wurde, nach dem Gedenkgottesdienst eine Kerze für Fabian angezündet. Zu diesem Zeitpunkt wusste Ohm nach eigenen Angaben noch nicht, dass er später als Verteidiger eine Rolle in dem Fall spielen sollte. Die junge Frau habe er zu diesem Zeitpunkt laut dem Stern jedoch schon aus einem früheren Verfahren gekannt. Damals sei es den Angaben zufolge um einen Diebstahl gegangen. Für die 30-Jährige gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. (Quellen: dpa, Stern) (jl)
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