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Bei Bestellungen und Verträgen haften die Firmen dahinter

Дата публикации: 28-08-2026 13:46:00

Ein KI-Agent kann Verträge schließen und Bestellungen auslösen. Rechtlich bleibt jedoch meist das Unternehmen verantwortlich, das ihn eingesetzt hat.

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Ein KI-Agent kann Verträge schließen und Bestellungen auslösen. Rechtlich bleibt jedoch meist das Unternehmen verantwortlich, das ihn eingesetzt hat.

Stellen Sie sich vor, ein digitaler Assistent bestellt in Ihrem Namen versehentlich hundert statt zehn Bürostühle, oder ein KI-gestütztes System lehnt fälschlicherweise einen Kreditantrag ab.

Solche Fehler sind längst keine Zukunftsmusik mehr, denn Unternehmen setzen zunehmend Systeme ein, die eigenständig Entscheidungen treffen und sogar Verträge abschließen. Ein eigenes Gesetz, das speziell regelt, wer für Schäden durch künstliche Intelligenz aufkommen muss, gibt es in Deutschland bislang nicht. Stattdessen setzt sich die Haftung aus mehreren bestehenden Rechtsgebieten zusammen, die nun auf eine Technologie angewendet werden, für die sie ursprünglich nicht gedacht waren.

Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker forscht und berät als Direktor des cyberintelligence.institute international zu Cybersicherheit, digitaler Resilienz sowie IT-Recht in China und den USA. Er ist Teil unseres Expertennetzwerks EXPERTS Circle.

Haftet die KI selbst?

Ganz gleich, wie selbstständig ein KI-System agiert, besitzt es noch keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann folglich weder verklagt noch persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Verantwortlich bleiben deshalb die Menschen und Unternehmen, die hinter dem System stehen, sei es als Entwickler, als Betreiber oder als Nutzer.

Diese Grundregel klingt zwar einfach, wird in der Praxis aber schnell kompliziert, weil an einer einzigen KI-Entscheidung oft mehrere Beteiligte mitwirken. Ein Sprachmodell stammt häufig von einem Anbieter, wird von einem weiteren Unternehmen in eine Software eingebaut und am Ende von einer dritten Firma im Kundenkontakt eingesetzt, sodass sich die Frage nach der verantwortlichen Stelle im Schadensfall keineswegs von selbst beantwortet.

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Der Betreiber ist zuerst verantwortlich

In der Praxis trifft die Haftung zunächst meist jenes Unternehmen, das die KI in seinem Geschäftsbetrieb einsetzt, ganz ähnlich wie bei Fehlern menschlicher Mitarbeitender. Wie ernst Gerichte das inzwischen nehmen, zeigte im Mai 2026 ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm.

Der Chatbot einer Schönheitsklinik hatte Ärzten Facharzttitel zugeschrieben, die diese tatsächlich gar nicht führen durften, und das Gericht verurteilte die Klinik wegen irreführender Werbung, obwohl kein Mensch die falsche Aussage jemals selbst formuliert hatte. Wer eine KI in seinem Namen sprechen lässt, muss also auch für deren Aussagen einstehen, ganz gleich, wie die einzelne Formulierung zustande kam und kann sich nicht einfach auf deren „Autonomie“ berufen.

Wenn der Fehler beim Hersteller liegt

Steckt die Ursache des Schadens tiefer, etwa in einem echten Konstruktionsfehler der Software, kann der Betreiber aber Rückgriff auf den Hersteller nehmen. Rechtliche Grundlage dafür ist künftig die neue europäische Produkthaftungsrichtlinie, die Software und KI-Systeme erstmals ausdrücklich als haftungsrelevante Produkte einstuft und sogar fehlerhafte Updates einschließt. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umsetzen, sodass sich Geschädigte künftig leichter auf einen Software-Produktfehler berufen können, ohne die genaue technische Ursache im Detail beweisen zu müssen.

Autonome Agenten verschärfen die Frage

Besonders knifflig wird es, wenn ein Agent nicht nur Auskünfte gibt, sondern eigenständig handelt, indem er beispielsweise Waren bestellt oder Verträge abschließt. Das deutsche Vertragsrecht kennt dafür keine Ausnahme, weshalb Unternehmen grundsätzlich an das gebunden bleiben, was ihr KI-Agent in ihrem Namen erklärt hat.

Je autonomer ein System handelt und je weniger ein Mensch die einzelne Entscheidung noch kontrolliert, desto stärker verschiebt sich die Verantwortung zusätzlich in Richtung der Entwickler und Systemanbieter. Seit August 2026 verlangt zudem die europäische KI-Verordnung besondere Kennzeichnungspflichten beim Einsatz von KI-Systemen.

Der Mensch als letzte Instanz

Für Sie als Unternehmer oder einfach als Nutzer von KI-Diensten bedeutet das vor allem, dass autonome Entscheidungen einer Software im Zweifelsfall nicht vor eventuell nachteiligen rechtlichen Folgen schützen.

Wer KI-Systeme einsetzt, sollte deren Entscheidungen deshalb weiterhin nachvollziehbar dokumentieren und im Zweifel menschlich gegenprüfen lassen, denn die Verantwortung landet am Ende fast immer bei genau demjenigen, der die Technologie in Betrieb genommen hat.

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