Kleine Elektroautos, die schon Jugendliche ab 15 Jahren fahren dürfen, sind im Kreis Mettmann stark gefragt. Ein Händler kann die Nachfrage kaum bedienen – die Wartezeit beträgt bis zu sechs Monate.
Immer beliebter auf deutschen Straßen: Microcars, oder auch Mopedautos genannt, sind mit maximal 45 km/h unterwegs.
Foto: HUK-COBURG/HUK-COBURG/obs/HUK-COBURGKreis Mettmann · Kleine Elektroautos, die schon Jugendliche ab 15 Jahren fahren dürfen, sind im Kreis Mettmann stark gefragt. Ein Händler kann die Nachfrage kaum bedienen – die Wartezeit beträgt bis zu sechs Monate.
Eigentlich fallen sie aus dem Trend, der zu immer größeren Fahrzeugen und SUVs zu führen scheint, komplett raus. Denn sie sind klein und dürfen höchstens mit 45 Stundenkilometern unterwegs sein. Doch sie sind immer häufiger im Stadtbild zu sehen: Elektro-Kleinstwagen, auch Elektro-Kabinenroller oder Microcars genannt.
Ältere erinnern die modernen kleinen Knutschkugeln – so wurde im Volksmund einst die BMW Isetta genannt – an entsprechende Modelle von Messerschmitt oder Heinkel, die in den 1950er und 60er-Jahren noch mit Zweitaktgemisch und ohne Katalysator betrieben wurden. Entsprechend stark stanken die Abgase. Doch jetzt sind es Elektrofahrzeuge, und vor allem junge Menschen fahren buchstäblich darauf ab. Kein Wunder, dürfen doch einige davon bereits von unter 18-Jährigen gesteuert werden. Und so steigt die Nachfrage, beobachten auch Autohändler im Kreis Mettmann – so stark, dass Nachlieferungen auf sich warten lassen.
Hersteller kommen kaum nach
„Der Trend zu den Elektro-Kleinstfahrzeugen hält bereits eine ganze Weile an“, berichtet Ralf Gierten, Inhaber der Autohaus Gierten GmbH in Hilden. Zurzeit verkaufe sein Unternehmen davon jährlich 20 bis 30 Stück, Tendenz steigend. „Hätten wir eine bessere Verfügbarkeit, wäre der Absatz noch besser“, sagt er.
Die Fahrzeuge würden zwar überwiegend für jugendliche Fahrer unter 18 Jahren angeschafft, „aber auch Rentner haben das Fahrzeug für sich entdeckt – als elektrische Einkaufstasche für die Innenstadt“, beobachtet Gierten. Für Jugendliche indes böten diese Fahrzeuge „einen tollen Einstieg in selbst bestimmtes Fahren mit Praxisgewinn für die Fahrerlaubnis Klasse B. Das Elterntaxi hat ausgedient“, so Gierten.
Amtliches Kennzeichen nicht erforderlich
Auf Nachfrage heißt es vom Kraftfahrt-Bundesamt, dass Microcars der Fahrzeugklasse L6e zugeordnet werden. Eine Zulassung mit amtlichem Kennzeichen sei dafür nicht erforderlich. Für Fahrzeuge dieser Klasse bedürfe es lediglich eines Versicherungskennzeichens. Fahrzeuge, die bis zu 45 km/h schnell sind, „dürfen in der Regel ab dem 15. Lebensjahr mit einer Fahrerlaubnis der Klassen AM oder B bewegt werden“, ergänzt dazu Tobias Dupke, Sprecher des Kreises Mettmann.
Einen Überblick, wie viele dieser Kabinenroller derzeit in der Region unterwegs sind, hat der Kreis indes nicht: „Elektro-Kabinenroller benötigen lediglich wie ein 50ccm-Motorroller ein Kennzeichen der Versicherung. Eine förmliche Zulassung bei der Zulassungsbehörde ist zwar unter Einhaltung besonderer Auflagen freiwillig möglich, wird aber selten bis gar nicht vorgenommen“, sagt Dupke. Daher fehlt dem Kreis die Datengrundlage.
Und auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) mit Sitz in Berlin kann nur mit alten Zahlen aufwarten, „da es sich dabei um ein noch junges Segment handelt, das wir statistisch bislang kaum behandelt haben“, sagt GDV-Sprecher Christian Ponzel. So zählte der Verband 2023 – über jüngere Zahlen verfügt er nicht – 32.000 versicherte Microcars auf deutschen Straßen, bei denen die Versicherer in 1500 Fällen im Straßenverkehr entstandene Schäden bezahlen mussten. „Das ist verschwindend gering im Vergleich zu den restlichen Fahrzeugen“, sagt Ponzel. Ob und inwieweit die Tendenz steigend ist, vermag er nicht zu beurteilen.
Hildener Händler kennt die Preise
Doch genau das ist zu vermuten, denn Anschaffung und Betrieb dieser Fahrzeuge sind unkompliziert. Eine TÜV-Vorführung ist nicht notwendig, heißt es von der Kreisverwaltung. „Einmal jährlich sollte eine Wartung passieren und eine Hauptuntersuchung gibt es nicht dafür“, ergänzt Autohändler Gierten. Zudem sind die Kosten für solch ein Gefährt überschaubar: So gibt es beispielsweise den „Opel Rocks e“ in zwei Versionen zwischen 7990 und 8690 Euro.
Dumm nur: Die Nachfrage ist kaum zu bedienen, denn „die Lieferzeit beträgt aktuell zirka fünf bis sechs Monate“, beklagt Gierten. Er bleibt jedoch am Ball und hat soeben zehn Fahrzeuge nachbestellt, denn: „Ich glaube, dass der Boom noch eine Weile anhält, um dann auf einem relativ hohen Niveau zu verharren.“ Dass die Microcars auch im Internet geordert werden können, macht ihm keine Probleme: „Gerade wenn es um das Leasing der Fahrzeuge geht, bedarf es auch einer Beratung, die es online natürlich so nicht gibt.“ Und wie lautet sein Rat, den er Interessierten mit auf den Weg geben würde? „Die Fahrzeuge werden üblicherweise auf Sommerreifen geliefert – ich empfehle die Anschaffung von Allwetterbereifung“, antwortet Gierten.
Polizei: Knautschzone fehlt
Das würde die Sicherheit der Fahrzeuge schon mal ein Stück weit erhöhen, sehen doch Fachleute von ADAC und Polizei auch problematische Aspekte bei Microcars. So fehle zum einen diesen Fahrzeugen im Vergleich zu regulären Autos die „Knautschzone“. Die Fahrgastzellen der Fahrzeuge seien häufig weniger stabil. Auch einige Sicherheitssysteme wie Airbags seien nicht vorgeschrieben und daher, wenn überhaupt, nur eingeschränkt vorhanden.
Ein weiteres Problem kann laut Polizei die geringe Wahrnehmbarkeit der kleinen Pkw sein. „Eine Gefahr könnte hier vor allem außerorts bestehen, wenn hohe Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Pkw und den auf 45 Stundenkilometern beschränkten Microcars hinzukommen“, teilt ein Sprecher mit, der noch einen weiteren Risikofaktor nennt: Durch das geringe Gewicht und die teilweise bauartbedingte schlechtere Stabilität drohe gerade in engen Kurven oder bei starkem Seitenwind die Gefahr des Umkippens. Und weil die Leichtkraftfahrzeuge bereits mit einem Mofa-Führerschein gefahren werden dürfen, sei vorstellbar, dass sie häufig von unerfahrenen Verkehrsteilnehmern genutzt werden, bei denen das Unfallrisiko größer ist.
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