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Datenhandel: Portal Finanzen.de verliert vor Gericht

Дата публикации: 20-06-2023 23:00:00

Das Internetportal Finanzen.de muss knapp 49 000 Euro plus Zinsen zahlen. Das Land­gericht Berlin bemängelt die Vermitt­lung.

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Urteil Land­gericht Berlin

Das Portal Finanzen.de wurde vom Land­gericht Berlin (Az. 3 O 389/22) verurteilt, einem Anleger 48 750 Euro plus Zinsen zu zahlen. Anleger, die sich auf der Seite registrieren, werden an sogenannte Experten vermittelt. Das Geschäftsmodell besteht jedoch darin, die Daten­sätze der Interes­sierten zu verkaufen. Im Fall des klagenden Anlegers vermittelte Finanzen.de die Euro Concept AG als „Experte“, die ihre eigenen Beteiligungen verkaufte und pleiteging. Ob Finanzen.de Berufung einlegt, wollte die zuständige PR-Managerin nicht mitteilen und auch keine weiteren Fragen beant­worten. Zwei weitere unterlegene Kläger könnten auch Berufung einlegen.

Vertrags­verletzung

Laut Urteil habe der Vertrag die Vermitt­lung eines Finanz­experten zur Beratung beinhaltet. Es sei aber weder beraten noch ein Experte vermittelt worden. Die Euro Concept AG sei schließ­lich keine unabhängige Beratungs­firma, sondern verkaufe eigene Anlagen. Finanzen.de habe „keine auch nur ansatz­weise geeignete Prüfung der Fachkennt­nisse“ vorgenommen. Die Prüfkriterien seien laut Gericht erkenn­bar nutzlos.

Finanzen.de auf Warn­liste Daten­handel - Portal Finanzen.de verliert vor Gericht

Daten im Blick. Finanzen.de wirbt so für sein Finanz- und Versicherungs­portal. Am Slogan sind Zweifel angebracht. © Quelle: www.finanzen.de, Screenshot: 24.01.2023 Stiftung Warentest

Laut unseren Informationen wurden weitere dubiose Firmen vermittelt, in einem Fall soll es Prokon sein, bei deren Insolvenz Anleger Geld verloren. Um künftige Fälle wie Prokon zu verhindern, wurde eigens das Klein­anleger­schutz­gesetz ins Leben gerufen. In einem anderen Fall soll es sich um eine Firma handeln, deren Angebot inzwischen von der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) untersagt wurde. Weil Finanzen.de keine konkreten Angaben machen wollte, was getan wurde, um solche Probleme künftig zu verhindern, und geeignete Prüfkriterien fehlen, setzen wir die Seite auf die Warn­liste Geld­anlage.

Hinweis zur Warn­liste Geld­anlage der Stiftung Warentest

Die Warn­liste Geld­anlage listet alle Unternehmen, Geld­anlage­angebote und Dienst­leistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischen­zeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgebe­richt­erstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warn­liste zu finden.

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