Wer einen Teil seiner Immobilie verkaufen und weiter dort wohnen will, bekommt kein Angebot von EV mehr. Verbraucherschützer klagen zudem gegen Klauseln in den Verträgen.
Alterswohnsitz. Beim Teilkauf ist es möglich, einen Teil einer Immobilie zu verkaufen und trotzdem darin wohnen zu bleiben. © Getty Images / Westend61 / Uwe Umstätter
Wer einen Teil seiner Immobilie verkaufen und weiter dort wohnen will, bekommt kein Angebot von EV mehr. Verbraucherschützer klagen zudem gegen Klauseln in den Verträgen.
Die EV LiquidHome GmbH (EV) aus Hamburg, Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH, bietet keinen Teilkauf mehr an. Bisher konnten Eigentümer einen Teil ihrer Immobilie – bis zu 50 Prozent – an EV verkaufen und sie trotzdem gegen ein Nutzungsentgelt weiter bewohnen. EV zählte zu den größten und bekanntesten Unternehmen in diesem Bereich.
Für Bestandskunden ändere sich nichts, betonte EV auf unsere Anfrage. Eine Variante ist für diese aber nicht mehr möglich: Früher war ein Teilverkauf in mehreren Schritten durchführbar. In diesem Fall verkauften die Bewohner zunächst einen kleinen Teil und später weitere Teile. Wer das vorhatte und noch nicht realisiert hat, kann nun die Folgeteile nicht mehr an EV verkaufen. Modelle wie das von EV sieht die Stiftung Warentest sehr kritisch.
Verbraucherschützer haben Klage eingereichtDer Verbraucherzentrale Bundesverband will zudem der zu EV gehörenden EV LiquidHome Beteiligungen GmbH & Co. KG verbieten lassen, einige Vertragsklauseln zu verwenden und hat Klage beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eingereicht (Az. 5 UKl 2/25). Demnach soll es die Gesellschaft unter anderem unterlassen, eine Teilkaufvereinbarung statt eines Darlehensvertrages abzuschließen.
Wirtschaftlich ähneln sich die Zahlungsströme von Teilkauf und Kredit. Um Darlehen vergeben zu dürfen, müssten die Anbieter hierfür aber eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht haben. Die Verbraucherschützer gehen zudem gegen Vertragsklauseln vor, mit denen der Teilkauf vereinbart wird.
Andere Anbieter machen weiterDas Urteil könnte auch Einfluss auf andere Teilkaufanbieter mit ähnlichen Geschäftsmodellen und Vertragsklauseln haben. Andere Teilkaufanbieter sind nach wie vor auf dem Markt. Hausvorteil aus Hamburg etwa baut sogar die finanzielle Basis aus. Die Unternehmensgruppe will Geld mit einer Anleihe einsammeln. Die Hausvorteil AG will eine Anleihe auf den Markt bringen, voraussichtlich noch 2025. Ursprünglich war geplant, mit der Anleihe „HV GenerationsKapital 2025“ ihrer Tochtergesellschaft HV Generationskapital GmbH im September zu starten. Anlegerinnen und Anleger sollten bei ihr von erstrangig besicherten Immobilien profitieren und eine feste Verzinsung von 3,8 Prozent erhalten.
Immobilienrente im Vergleich Wie Sie Ihr Haus zur Geldquelle machen
Das Eigenheim zu Geld machen und weiter darin wohnen – eine Immobilienrente macht das möglich. Doch es gibt Fallen. Unser Vergleich zeigt, wie Sie am besten vorgehen.
28.01.2025
Reiserecht Streik, Krisen, Reisemängel – was für Pauschalreisende gilt
Mit einer Pauschalreise stehen Urlauber bei Reisemängeln oder Insolvenz eines Veranstalters rechtlich meist besser da als bei Individualreisen – die Vorteile im Detail.
29.06.2026
Netflix-Gebührenerhöhungen Abonnent bekommt 200 Euro zurück
Neues Urteil bestätigt: Netflix durfte seine Preise nicht einseitig erhöhen. Einem Kunden muss das Unternehmen fast 200 Euro erstatten. Wir bieten einen Musterbrief.
16.05.2025