In MV soll Rostock die Gewerbesteuern aus Offshore-Windparks einziehen, doch 99 Prozent gehen ins FAG. Und die Hafenstadt Sassnitz verlangt einen größeren Anteil.
Rund 9000 Einwohner und plötzlich etwa 90 Millionen Euro zusätzliche Gewerbesteuer: Die schleswig-holsteinische Gemeinde Oststeinbek hat 2025 einen außergewöhnlichen Geldsegen erlebt. Nach Abzug gesetzlicher Umlagen sollen davon voraussichtlich rund 30 Millionen Euro bei der Gemeinde bleiben.
Hinter der Zahlung steht Medienberichten zufolge ein Unternehmen, das einen Offshore-Windpark vor der niedersächsischen Küste betreibt. Seine Geschäftsleitung befand sich über Jahre in Oststeinbek. Der Fall zeigt, um welche Summen es bei der steuerlichen Zuordnung von Windparks auf See gehen kann.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern werden durch Offshore-Windparks Einnahmen in Millionenhöhe erwartet. Doch hier soll das Geld nicht bei einer einzelnen Stadt verbleiben. Rostock wurde zwar zur steuerberechtigten Kommune bestimmt, muss aber 99 Prozent des Aufkommens wieder abführen.
Dagegen will Sassnitz mit einer Kommunalverfassungsbeschwerde vorgehen. Der Streit dreht sich jedoch nicht nur um die Frage, ob Rostock oder Sassnitz die Steuerbescheide verschicken. Entscheidend ist, wie die Offshore-Millionen verteilt werden – und ob eine unmittelbar betroffene Hafenstadt wie Sassnitz mehr erhalten sollte als andere Kommunen im Land.
Ein Gerichtsurteil zwang die Länder zum HandelnAusgangspunkt ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. Dezember 2024. Danach können Offshore-Windparks im deutschen Küstenmeer gewerbesteuerpflichtige Betriebsstätten sein.
Das Problem: Viele Anlagen stehen außerhalb der Grenzen einzelner Städte und Gemeinden. Für diese gemeindefreien Gebiete hatten Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen die Steuerbefugnisse zuvor selbst ausgeübt.
Der Bundesfinanzhof entschied jedoch, dass die Gewerbesteuer-Hebeberechtigung nicht auf ein Bundesland übertragen werden darf. Die Länder mussten deshalb Gemeinden bestimmen, die für die Offshore-Gebiete zuständig sind.
MV entschied sich für Rostock. Als Gründe nannte das Finanzministerium die dort vorhandenen Verwaltungsstrukturen sowie den höheren Gewerbesteuer-Hebesatz. Dieser beträgt in Rostock 465 Prozent, in Sassnitz 390 Prozent. Ein höherer Hebesatz führt bei gleichem Gewerbesteuermessbetrag zu höheren Steuereinnahmen.
Rostock musste und konnte nicht zustimmenRostock selbst stellt nun klar, dass die Stadt diese Aufgabe nicht aus eigenem Antrieb übernommen hat. „Wir sind hier also quasi als mit Abstand größte Kommune des Landes als ‚Verwaltungshelferin‘ bestimmt worden“, erklärte Stadtsprecher Ulrich Kunze auf eine entsprechende Anfrage der Ostdeutschen Allgemeinen. „Da das Land hier gesetzgeberisch tätig ist, war auch eine formale Zustimmung unsererseits nicht einmal erforderlich. Warum diese Entscheidung so getroffen wurde, können nur die Landesregierung und der Landtag beantworten. Dies gilt auch für die Frage der Einnahmenverteilung.“
Das Land rechnet laut Rostocker Stadtverwaltung mit einem jährlichen Steueraufkommen von rund 60 Millionen Euro. Davon dürfe Rostock ein Prozent behalten, also voraussichtlich etwa 600.000 Euro pro Jahr.
So wird die Offshore-Konverter-Plattform aussehen, die in Rostock im Auftrag von 50Hertz gebaut wird.
© NSORe
Die übrigen 99 Prozent – nach der Schätzung rund 59,4 Millionen Euro – muss Rostock abführen. Das Geld fließt über eine besondere Umlage in den kommunalen Finanzausgleich und kommt auf diesem Weg den Kommunen in ganz Mecklenburg-Vorpommern zugute. Die Verteilung erfolgt dabei nicht zu gleichen Teilen, sondern nach den Regeln des Finanzausgleichs.
Rostock ist damit vor allem Zahl- und Verwaltungsstelle. Von einem Geldsegen wie in Oststeinbek kann für die Hansestadt keine Rede sein.
Warum Sassnitz dieses Verteilungsmodell angreiftSassnitz hält es für ungerecht, dass die Einnahmen nahezu vollständig landesweit verteilt werden, obwohl die Hafenstadt nach eigener Darstellung besondere Lasten für die Offshore-Wirtschaft trägt.
Mehrere Windparks befinden sich vor der Küste Rügens. Bau, Versorgung und Wartung der Anlagen werden zu erheblichen Teilen über den Hafen Mukran und den Stadthafen Sassnitz abgewickelt. Dafür wurden Hafenflächen und Infrastruktur ausgebaut. Hinzu kommen Wirtschafts- und Schwerlastverkehr sowie Belastungen für Straßen und andere kommunale Einrichtungen.
Sassnitz verweist außerdem auf ausstehende Investitionen im Stadthafen von rund 50 Millionen Euro. Das Argument der Stadt lautet im Kern: Der Nutzen der Windenergie und ihrer Steuereinnahmen wird über das gesamte Land verteilt, die konkreten Infrastrukturkosten konzentrieren sich dagegen an wenigen Standorten.
Die Stadtvertreter haben deshalb beschlossen, spätestens bis zum Jahresende eine Kommunalverfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht in Greifswald vorzubereiten. Die Beschwerde soll sich gegen das Gesetz zur Übertragung der Gewerbesteuerbefugnisse und gegen die Berücksichtigung der Einnahmen im kommunalen Finanzausgleich richten.
Will Sassnitz Rostocks Aufgabe übernehmen?Nach dem bisher öffentlich bekannten Stand verlangt Sassnitz nicht ausdrücklich, anstelle Rostocks die Gewerbesteuer für sämtliche Offshore-Windparks vor MV erheben zu dürfen.
Der Beschluss der Stadtvertretung ist zwar weit genug gefasst, um grundsätzlich auch die Auswahl Rostocks überprüfen zu lassen. Die bislang öffentlich genannten Argumente konzentrieren sich aber vor allem auf die Verteilung des Geldes.
Das erkennbare politische Ziel ist ein größerer Anteil an den Offshore-Steuereinnahmen. Sassnitz will offenbar nicht wie jede andere Kommune behandelt werden, sondern eine besondere Berücksichtigung seiner Funktion als Hafen-, Infrastruktur- und Servicestandort erreichen.
Denkbar wären beispielsweise ein fester Vorweganteil für unmittelbar betroffene Hafenkommunen, ein zusätzlicher Ausgleich für Hafen-, Verkehrs- und Infrastrukturkosten, eine besondere Belastungskomponente im kommunalen Finanzausgleich, eine Aufteilung der Steuerbefugnis nach einzelnen Windparks oder Seegebieten, oder eine Verringerung der 99-prozentigen Umlage für besonders betroffene Städte.
Ob Sassnitz genau eine dieser Lösungen fordert, wird sich erst sagen lassen, wenn die Beschwerdeschrift vorliegt oder die Stadt ihre Ziele genauer erläutert.
Was ein Erfolg vor Gericht bedeuten könnteDas Landesverfassungsgericht kann Sassnitz nicht einfach einen bestimmten Millionenbetrag zusprechen. Es kann die Stadt auch nicht eigenständig zur Steuerbehörde für sämtliche Offshore-Windparks ernennen.
Die Richter können aber prüfen, ob das Landesgesetz die verfassungsrechtlich geschützte kommunale Selbstverwaltung verletzt. Sassnitz müsste dafür darlegen, dass das Land die besondere örtliche Betroffenheit und die finanziellen Interessen der Stadt nicht ausreichend berücksichtigt hat.
Teile für Offshore-Windkraftanlagen liegen vor der Montage im Hafen Mukran in der Gemeinde Sassnitz auf der Insel Rügen.
© Stefan Sauer/dpa
Sollte das Gericht der Argumentation folgen, könnte es die angegriffene Regelung ganz oder teilweise für verfassungswidrig erklären. Anschließend müsste der Landtag ein neues Modell schaffen.
Ein Erfolg würde daher nicht bedeuten, dass die Offshore-Millionen künftig nach Sassnitz fließen. Er könnte aber den Weg für eine stärkere Beteiligung besonders betroffener Hafen- und Küstenkommunen öffnen.
Die Erfolgsaussichten sind derzeit schwer einzuschätzen. Der Bundesfinanzhof hat lediglich entschieden, dass das Land nicht selbst hebeberechtigt sein darf. Er hat nicht vorgeschrieben, welche Kommune bestimmt werden muss oder wie das Geld anschließend verteilt werden soll.
Schleswig-Holstein setzt auf HelgolandDass eine andere Regelung möglich ist, zeigt Schleswig-Holstein. Dort ist bereits seit 2007 Helgoland für die Gewerbesteuer aus den gemeindefreien Nordseegebieten und dem zugeordneten Festlandsockel zuständig.
Die Steuer fließt dort zunächst an die Inselgemeinde. Helgoland muss zwar die üblichen Umlagen abführen und wird wegen seiner Steuerkraft auch über den kommunalen Finanzausgleich belastet. Anders als Rostock ist die Gemeinde aber nicht von vornherein auf einen Anteil von nur einem Prozent beschränkt.
Nach den Daten des Statistikamtes Nord lag das gesamte Gewerbesteuer-Istaufkommen Helgolands 2025 bei rund 15 Millionen Euro. Die Zahl umfasst allerdings die gesamte Gewerbesteuer der Gemeinde und nicht nur Einnahmen aus Offshore-Windparks. Wie viel davon nach allen Umlagen dauerhaft in Helgoland verbleibt, wird nicht als fester Prozentsatz ausgewiesen.
Der Vergleich ist deshalb nur eingeschränkt möglich. Dennoch zeigt er einen wesentlichen Unterschied: Helgoland ist nicht bloß Verwaltungsstelle, sondern profitiert als hebeberechtigte Gemeinde in erheblichem Umfang von seiner Gewerbesteuer. Rostock soll dagegen von geschätzten 60 Millionen Euro lediglich rund 600.000 Euro behalten.
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