2025 stellten rund 28 900 Kunden einen Schlichtungsantrag, so viele wie nie zuvor. Ob Kfz-, Rechtsschutz- oder Hausratpolice: Jede zweite Beschwerde war erfolgreich.
Ärgerlich, wenn der Versicherer gar nicht zahlt, nur anteilig zahlt oder den Vertrag kündigt – und die Gründe dafür nicht nachvollziehbar sind. Was tun, wenn Anrufe, E-Mails oder Briefe erfolglos bleiben?
Kunden können die Schlichtungsstelle einschalten – ohne Risiko, kostenfrei und unbürokratisch. Die staatlich anerkannte Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V. vermittelt zwischen Kunden und Versicherungsunternehmen und versucht, außergerichtlich eine Einigung herbeizuführen. Die Bearbeitung einer Beschwerde dauert etwa zwei bis drei Monate.
Rekordzahl an Beschwerden im Jahr 2025So viele Menschen wie nie meldeten sich 2025 beim Versicherungsombudsmann e. V.. Mit rund 28 900 Anträgen stieg die Beschwerdezahl um 34 Prozent gegenüber dem langjährigen Durchschnitt. Zulässig davon waren rund 20 000 Beschwerden.
Mit Ausnahme der Lebensversicherung (36,5 Prozent) war gut die Hälfte der Beschwerden erfolgreich im Sinne der Versicherungsnehmer. Das heißt, Kunden bekamen vollständig oder zum Teil den gewünschten rechtlichen oder wirtschaftlichen Vorteil zugesprochen. In anderen Fällen kam es zu einem Vergleich, einer Rücknahme der Beschwerde, oder die Schlichter sprachen eine Empfehlung aus.
So beschweren Sie sich richtig
versicherungsombudsmann.de (Schlichtungsverfahren / Schlichtungsantrag)
Wegen Ärger mit ihrer Kfz-Haftpflicht oder -Kaskoversicherung wandten sich über 5 000 Versicherte an die Schlichter. Häufige Beschwerdegründe:
Die Schlichter bearbeiteten rund 4 000 Beschwerden. Häufige Beschwerdegründe:
Ob Privathaftpflicht-, Reiserücktritt-, Unfall-, Elektronik-, Tierkranken-, Fahrrad- oder Bauleistungsversicherung: Kunden beschwerten sich über alle Versicherungssparten hinweg. Top-Beschwerdegrund bei Reiserücktrittsversicherungen waren nicht vollständig erstattete Stornokosten nach einem Reiserücktritt. Oft konnten die Schlichter hier einen Vergleich erzielen. Um Regulierungsfragen ging es auch in der Tierkranken-, Fahrrad- oder Elektronikversicherung.
BerufsunfähigkeitsversicherungZahlt der Berufsunfähigkeitsversicherer im Leistungsfall nicht, ist es sinnvoll, sich professionelle Hilfe zu holen und an Fachanwälte für Versicherungsrecht zu wenden. Das Schlichtungsverfahren eignet sich nicht in allen Fällen zur abschließenden Klärung einer Beschwerde, darauf weisen die Schlichter hin. Anders als bei staatlichen Gerichten können etwa keine medizinischen Gutachten in Auftrag gegeben oder eine persönliche Befragung vorgenommen werden.
Tipp: Wie Sie bei einer Berufsunfähigkeit am besten vorgehen, damit die Versicherung zahlt, erfahren Sie in unserem Special zur Berufsunfähigkeitsrente.
LebensversicherungenZur Sparte Lebensversicherung zählen Lebens- und Rentenversicherungen, dazu gehören auch Risikolebensversicherungen und fondsgebundene Rentenversicherungen, Sterbegeldversicherungen, Riesterrenten-, Rürup-, Schwere-Krankheiten-, Pflegerenten- und Restschuldversicherungen. Häufige Beschwerdegründe waren:
Bis zu einem Streitwert von 10 000 Euro darf die Schlichtungsstelle verbindlich entscheiden.
Ob Ärger etwa mit der Kfz-Haftpflicht, -Kasko, Rechtsschutz-, Hausrat-, Unfall-, Fahrrad-, Reiserücktritts-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung: Die Schlichtungsstelle ist bei Ärger mit einem privaten Versicherungsunternehmen zuständig.
Eine verbindliche Entscheidung dürfen die Schlichter bis zu einem Streitwert von 10 000 Euro fällen. Das Versicherungsunternehmen ist an den Schlichterspruch gebunden. Versicherte können dann immer noch entscheiden, ob sie das Ergebnis akzeptieren oder gegen den Versicherer vor Gericht ziehen.
Bis zu einem Streitwert von 100 000 Euro können Kunden ihr Anliegen prüfen lassen. Die Schlichter sprechen dann eine Empfehlung aus. Um solche Summen geht es schon mal bei der Lebens- oder Wohngebäudeversicherung.
Über Fälle mit noch ungeklärten Rechtsfragen entscheidet die Ombudsfrau nicht abschließend, macht aber in Einzelfällen Schlichtungsvorschläge. Darüber hinaus erläutert sie die Rechtslage.
Warum Beschwerden unzulässig warenNicht immer ist die Schlichtungsstelle zuständig:
Die Schlichter werden nur tätig, wenn der Versicherer auch Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V. ist. Das trifft auf die meisten in Deutschland ansässigen Versicherer zu.
In den Versicherungstests weist die Stiftung Warentest regelmäßig aus, ob ein Versicherer am Schlichtungsverfahren teilnimmt, oder nicht. Wer Ärger mit einem ausländischen Versicherer hat, der nicht Mitglied ist und zum Beispiel in Liechtenstein ansässig, kann sich an die dortige Schlichtungsstelle wenden.
Beschwerde über Versicherungsmakler oder -vertreterAuch für einen Streit mit einem Versicherungsvermittler (Makler oder Vertreter) ist die Schlichtungsstelle zuständig, wenn der Streit im Zusammenhang mit der Vermittlung und dem Abschluss eines Versicherungsvertrags steht. Hierfür gibt es ein Extra-Beschwerdeformular.
Verzögerte Leistungsbearbeitung ist DauerärgernisÜber alle Versicherungssparten hinweg beklagten sich Versicherte über folgende Punkte:
Als gravierendes Problem nimmt die Ombudsfrau wahr, dass Versicherer auf Anfragen ihrer Kunden nicht oder verspätet reagierten. Im Schlichtungsverfahren hingegen zeigten sich viele Versicherer kooperativ.
Der Rechtsweg steht weiterhin offenDas Schlichtungsverfahren ist freiwillig und schließt den Rechtsweg nicht aus. Wer mit dem Ergebnis der Schlichtung nicht einverstanden ist, kann gegen den Versicherer vor Gericht ziehen. Sinnvoll ist, erst nach einem abgeschlossenen Schlichtungsverfahren den Rechtsweg zu beschreiten.
Doch die Zahl der Fälle, in denen sich Amtsgerichte mit Versicherungsstreitigkeiten bis zum Streitwert von 5 000 Euro beschäftigen, ist stark rückläufig. Gab es im Jahr 2005 noch rund 51 000 solche Zivilverfahren, waren es 2019 nur noch etwa 25 000.
27 Verbraucherschlichtungsstellen in DeutschlandDie Schlichtungsstelle „Versicherungsombudsmann“ gibt es seit fast 25 Jahren. Sie ist ein eigenständiger Verein und derzeit unter der Leitung der Versicherungsombudsfrau Dr. Sibylle Kessal-Wulf (Interview). Über die Streitverfahren informiert die Schlichtungsstelle regelmäßig im Jahresbericht.
Nicht nur für Versicherungen gibt es eine außergerichtliche Schlichtungsstelle, sondern auch für Auseinandersetzungen in anderen Wirtschaftsbereichen, etwa mit der Bank, der Bausparkasse, dem Stromanbieter, der Bahn oder der Fluggesellschaft. Auf EU-Ebene sollen Schlichtungsstellen ausgedehnt werden. Die Kommission arbeitet derzeit an einer Reform der Richtlinie zur alternativen Verbraucherstreitbeilegung (ADR-Richtlinie). Diskutiert wird eine Ausdehnung unter anderem auf Geschäftsbedingungen, unlautere Geschäftspraktiken oder vorvertragliche Informationspflichten.
Tipp: Mehr Infos zum Thema Streitschlichtung finden Sie in unserem Special Schlichtung und Mediation.
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