Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Pflegekosten ab. Eine Pflegezusatzversicherung könnte die Lücke schließen, aber es gibt Nachteile.
Ist im Alter Pflege nötig, drohen Betroffenen hohe, selbst zu zahlende Kosten. Obwohl es staatliche Pflegeleistungen gibt, bleibt für die meisten Menschen eine große Lücke, die sie aus eigener Tasche begleichen müssen. Spätestens wenn ein Umzug ins Pflegeheim ansteht, kommt der Eigenanteil massiv zum Tragen. Eine Pflegezusatzversicherung könnte die Lücke schließen, aber die Angebote haben Nachteile, vor allem wegen steigender Beiträge.
Beiträge müssen dauerhaft aufgebracht werden könnenBei allen angebotenen Produktvarianten wird bei Pflegebedürftigkeit eine vertraglich vereinbarte Summe ausgezahlt, die von der Höhe des Pflegegrads abhängt. Ob und in welchem Umfang ein Zusatzschutz für den Pflegefall sinnvoll ist, hängt von individuellen Faktoren ab: Einerseits davon, in welchem Alter und zu welchen Konditionen eine solche Versicherung abgeschlossen wird. Andererseits davon, ob die versicherte Person die Beiträge dauerhaft aufbringen kann – auch dann noch, wenn diese stark steigen.
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Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ist nicht vorrangig. Vorrangig ist immer eine Privathaftpflichtversicherung. Für jüngere Menschen ist es außerdem zunächst unerlässlich, zum Beispiel die eigene Berufsunfähigkeit abzusichern (Berufsunfähigkeitsversicherungen im Vergleich) oder sich um eine solide Altersvorsorge zu kümmern. Sollten Interessenten danach noch und auch langfristig über ausreichende Einnahmen verfügen, um die monatlichen Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung aufzubringen, können sie einen Abschluss in Erwägung ziehen.
Teure PflegetagegeldversicherungDie meist verkaufte private Pflegezusatzversicherung ist die Pflegetagegeldversicherung. Die Stiftung Warentest hat 2023 insgesamt 70 Pflegetagegeldtarife untersucht. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Tarif und Anbieter. So gibt es Tarife, bei denen ab einem bestimmten Pflegegrad keine Beiträge mehr verlangt werden, bei anderen muss der Beitrag weiterhin erbracht werden. Bei vielen Tarifen steigen automatisch die vereinbarten Leistungen (Dynamik), wenn die versicherte Person nicht widerspricht. Entsprechend steigen die Beiträge. Das kann auf Dauer sehr teuer werden.
Anstieg um 280 ProzentBei einem unserer Leser stiegen die Beiträge zwischen 2013 und 2026 von 77 Euro auf 218 Euro im Monat. Er wollte die steigenden Beiträge nicht mehr zahlen und kündigte. Dabei geht das eingezahlte Geld – in seinem Fall mehr als 16 000 Euro – verloren. Wir raten in solchen Fällen, besser zunächst den Versicherer zu fragen, ob sich Leistungen maßvoll reduzieren lassen, und was das konkret an Beitragsersparnis ausmachen würde. Oder ob Versicherte in einen preisgünstigeren Tarif mit weniger Leistungen wechseln könnten.
Beiträge senken durch weniger LeistungenEin anderer Leser hat genau das gemacht und ist bisher zufrieden mit einer Lösung, die sein Versicherer ihm anbot: 2009 schloss er eine Pflegetagegeldversicherung für 36 Euro im Monat ab, ab Oktober 2025 hätte er 95 Euro monatlich zahlen müssen. Er reduzierte sein Pflegetagegeld von 90 auf 45 Euro am Tag und senkte seinen Beitrag damit auf 12,63 Euro im Monat. Allerdings werden die 90 beziehungsweise 45 Euro nur im Höchstfall (Pflegeheim, Pflegegrad 5) ausgezahlt. Für häusliche Pflege und niedrigere Pflegegrade gibt es deutlich weniger Geld.
Ein Ehepaar, dessen Gesamtbeitrag von 2011 bis 2025 von 161 Euro auf 383 Euro stieg, fragte beim Anbieter nach und erhielt einen kostengünstigeren Tarif für die Ehefrau. Sie konnten den gemeinsamen Beitrag damit um 25 Prozent reduzieren.
Klagen hatten in bestimmten Fällen ErfolgManchmal gelingt es, eine Beitragserhöhung abzuwenden. Hat der Versicherer die maßgeblichen Gründe für die Beitragserhöhung nicht dargelegt, kann sie aus formalen Gründen unwirksam sein. So entschied es der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 314/19). Der Kunde muss aufgeklärt werden, inwiefern sich Versicherungsleistungen und/oder Sterbewahrscheinlichkeit so veränderten, dass eine Beitragsanpassung notwendig ist. Und ob dabei ein bestimmter Schwellenwert überschritten wurde. Auch in ähnlichen Fällen gelang es Versicherten, zu viel gezahlte Beiträge rückwirkend einzuklagen.
Vor Gericht ziehen bringt nicht immer etwasVor Gericht zu ziehen bringt aber nicht immer etwas: Ein Ehepaar schloss 2009 eine Pflegezusatzversicherung ab (sie waren damals 60 und 61 Jahre alt). Der gemeinsame Beitrag stieg von 172 Euro auf zuletzt 457 Euro. Was sie besonders ärgerte: Beim Abschluss wurde der Tarif beitragsfrei ab Pflegestufe I. Seit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade wird er beitragsfrei erst ab Pflegegrad 3. Ihre Klage vor dem Landgericht wurde aber abgewiesen, die Revision vor dem Oberlandesgericht nahm ihr Anwalt wegen Aussichtslosigkeit schließlich zurück. Ein anderer Leser scheiterte schon weiter im Vorfeld: Hochbezahlte Fachanwälte für Versicherungsrecht prüften eine Klage, blieben dann aber untätig. Der Bund der Versicherten warnt übrigens explizit vor den Kosten von Rechtsstreits in Zusammenhang mit einer Pflegetagegeldversicherung.
Urteil schränkt Möglichkeiten weiter einEin Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 68/22) hat die Chancen für Kläger weiter eingeschränkt: Hält der Versicherte bestimmte Berechnungen des Versicherers („Limitierungsmaßnahmen“) für fehlerhaft, muss er das nachweisen. Und auch wenn diese fehlerhaft sind, kann die Beitragserhöhung an sich wirksam sein. Es funktioniert so: Steigen die Ausgaben um einen gewissen Prozentsatz, dürfen private Kranken- und Pflegeversicherer die Beiträge neu kalkulieren, sprich erhöhen. Um den Anstieg abzumildern, nutzen sie Rückstellungen und berechnen damit die endgültigen Beiträge. Das sind die Limitierungsmaßnahmen.
Pflegerisiko mit Versicherungen schwer abzusichernDer Hauptgrund für Preisanhebungen bei Pflegezusatzversicherungen ist, dass es mehr Pflegebedürftige gibt und diese heute länger gepflegt werden. Weitere Alternativen, um Pflegekosten mit einer Versicherung abzusichern, gibt es kaum. Der sogenannte Pflege-Bahr, eine ebenfalls angebotene private Pflegezusatzversicherung, bei der es einen staatlichen Zuschuss zu den Beiträgen gibt, bringt nur wenig. Die Leistungen dürften im Ernstfall nicht für die Pflege ausreichen. Zwei weitere Modelle – Pflegerenten- und Pflegekostenversicherung – werden nur noch vereinzelt angeboten. Geld auf andere Weise für die eigene Pflege zurückzulegen, um die staatlichen Leistungen im Pflegefall aufzustocken, dürfte für viele Menschen die bessere Lösung sein.
Tipp: Informieren Sie sich auch, wann Angehörige für Pflegeleistungen zuzahlen müssen.
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