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Hammer-Urteil in Österreich - Ryanair muss Zusatzgebühren zurückerstatten

Дата публикации: 05-08-2026 08:35:00

Österreich kippt 14 Ryanair-Gebühren, deutsche Kunden warten auf ähnliche Urteile.

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Hammer-Urteil in Österreich: Ryanair muss 14 von 15 Extra-Gebühren zurückerstatten

Ryanair-Kunden kennen das: Ein Handgepäckskoffer an Bord kostet oft mehr als das ganze Ticket

05.08.2026 - 10:35 Uhr

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Die deutschen Urlauber stöhnen über immer neue Gebühren beim Fliegen. BILD hatte die neuesten Zuschläge bei Lufthansa aufgelistet. Aber Lufthansa ist nicht allein. Ganz vorn ist Ryanair. Knallhart gingen die Österreicher gegen den irischen Billigflieger vor. Der oberste Ösi‑Gerichtshof (OGH) hat in diesem Sommer entschieden, dass 14 von 15 Zusatzgebühren unzulässig sind. Seither können sich Kunden ihr Geld zurückholen.

55 Euro Check-in-Gebühr, 25 Euro Kleinkindgebühr, Gebühren für obligatorische Familiensitze, 15 Euro für die Ausstellung einer Bordkarte – diese und zehn weitere Ryanair-Zusatzgebühren, oftmals teurer als der Flug selbst, wurden nun vom OGH für unzulässig erklärt. Nach Ansicht des obersten Gerichts sind die Gebührenklauseln zum Teil derart unverständlich formuliert, dass es Reisenden nicht möglich ist, diese nachzuvollziehen. Das Urteil im Volltext gibt es hier.

Zum Beispiel sind diese Ryanair-Klauseln bei unseren Nachbarn demnach rechtswidrig:

  • Gebühren für bestimmte Sitzplatz-Regeln
  • 25 Euro für Kleinkinder ohne eigenen Sitz
  • Verwaltungsgebühren bei Steuer-Rückerstattungen
  • Extrakosten für verspäteten Online-Check-in
  • Gebühren für fehlenden Boardingpass
  • Pflicht-Sitzplatzreservierungen für Familien
  • Zusatzkosten rund ums Gepäck
  • Namensänderungen bis zu 160 Euro
  • Keine Rückzahlung der Preisdifferenz bei günstigerer Umbuchung
Wie sieht es in Deutschland aus?

Diese Gebühren kommen auch deutschen Ryanair-Kunden bekannt vor. Strebt die deutsche Verbraucherzentrale auch so ein Hammer-Urteil an?

Leider nicht so weitreichend: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht gegen Fluggesellschaften wegen Handgepäckgebühren vor und beruft sich dabei auf ein EuGH-Urteil. Ziel sind europaweit einheitliche Regeln. Außerdem prüft der vzbv aktuell Sammelklagen wegen nicht erstatteter Steuern und Gebühren bei nicht angetretenen Flügen.

Neben Vueling Airlines klagt der vzbv gegen easyJet, Eurowings und WizzAir. Außerdem hat der Bundesverband auch Norwegian Air, Ryanair, Transavia und Volotea abgemahnt. Alle diese Fluggesellschaften stehen im Verdacht, mit unzulässigen Preisaufschlägen für Handgepäck gegen Verbraucherrechte zu verstoßen und dadurch Kunden zu täuschen. Die Verfahren laufen aktuell vor verschiedenen Oberlandesgerichten, etwa in Berlin oder Frankfurt/Main.

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