Fehlender Hinweis zu zwei Kreditkarten kostet Urlauber fast den Mietwagen auf Mallorca.
Urlauber Jörg Lott hatte Ärger mit Europcar. Am Schalter verlangte eine Mitarbeiterin zwei Kreditkarten
Im schicken SUV über Mallorca cruisen, sportlich und doch viel Platz. BILD-Leser Jörg Lott aus Gelsenkirchen und seine Frau hatten sich das so schön vorgestellt. Über Check24 buchte der Bankmanager einen BMW X1 als Mietwagen und zahlte auch gleich. Am Flughafen in Palma die böse Überraschung: Am Schalter bekam er den Wagen trotzdem nicht – obwohl er eine Kreditkarte vorlegte. Es wurden plötzlich zwei verlangt ...
Mietwagen-Probleme auf Mallorca – da war doch was. Vor einigen Jahren gerieten Vermieter in die Schlagzeilen: Kratzer wurden mitunter wie Großschäden abgerechnet, den Kunden wurden am Schalter zusätzlich Versicherungen aufgedrängt.
Auch Lott hatte am Europcar-Schalter Ärger: „Statt des bereits gebuchten BMW wurde mir lediglich ein deutlich teureres Ersatzangebot gemacht. Die Kosten: fast doppelt so hoch wie das ursprünglich vereinbarte Auto.“
Stress gleich zum Urlaubsstart – so lief es genau ab: Lott legte die in den Buchungsunterlagen geforderte Kreditkarte vor. Doch verlangt wurde auf einmal nicht eine, sondern gleich zwei. Beide Kreditkarten mussten nach Angaben des Vermieters auf den Hauptfahrer ausgestellt sein.
„Mitarbeiterin zeigte kein Entgegenkommen“Das Problem: Das Ehepaar hatte zwar zwei Kreditkarten dabei, allerdings lief eine auf ihn, die andere auf seine Frau. Kein Auto! Lott: „Die Mitarbeiterin zeigte keinerlei Entgegenkommen.“ Das Paar lehnte ab und organisierte schließlich bei einem anderen Anbieter einen Mietwagen.
Besonders ärgerlich: In den Buchungsunterlagen von Check24 sei lediglich von einer Kreditkarte die Rede gewesen. Lott wies Check24 darauf hin, schaltete sogar einen Anwalt ein. Zwei Erstattungsanträge beim Großvermittler wurden abgelehnt.
Als BILD sich einschaltete, reagierte Check24 innerhalb von wenigen Stunden. Ein Sprecher teilte mit: „Es ist bei einzelnen Vermietern durchaus üblich (in diesem Fall Europcar), dass bei hochwertigen Fahrzeugen zwei auf den Hauptfahrer ausgestellte Kreditkarten zur Hinterlegung der Kaution benötigt werden. Wenn uns diese Information vor der Buchung durch den Anbieter zur Verfügung gestellt wird (in diesem Fall Auto Europe), informieren wir unsere Kunden bereits während der Buchung und weisen auch in den Buchungsunterlagen darauf hin.“
BILD-Leser bekam Geld schließlich zurückCheck24 gibt zu: Das sei bei Lott nicht der Fall gewesen. Der Sprecher: „Hier fehlte der eindeutige Hinweis, dass beide Kreditkarten auf den Hauptfahrer ausgestellt sein müssen. Wir sind bereits im Kontakt mit dem Broker Auto Europe, um dies zu verbessern.“
Lott hat sein Geld erstattet bekommen. Check24 zahlte sogar die Anwaltskosten. Der BILD-Leser erleichtert: „Danke, BILD. Ich habe gelernt: Vor der Reise die Mietbedingungen bis ins kleinste Detail prüfen und im Zweifel ausdrücklich nachfragen, welche Kreditkarten bei der Abholung verlangt werden.“
Falle bei der Mietwagen-AbgabeAuch BILD-Leser Michael G. machte schlechte Erfahrungen mit einem Mietwagen in Florida (USA). Er buchte über „billiger-mietwagen“. Auf dem Voucher für das Auto des Mietwagenunternehmens Alamo war der Broker BSP Auto aus Frankreich genannt. Als G. das Fahrzeug am Flughafen von Fort Myers abgab, wurde seine Kreditkarte plötzlich mit 937 Dollar belastet, was er zu spät bemerkte. Angeblicher Grund: zu viele Meilen gefahren, Wagen zu spät abgegeben. Michael G.: „Niemals. Wir haben uns genau an das gehalten, was wir gebucht hatten.“ Beschwerde-Mails brachten nichts, auch „billiger-mietwagen“ fühlte sich nicht zuständig.
BILD wandte sich an die internationale Alamo-Pressestelle. Auch hier bekam der BILD-Leser sein Geld innerhalb von Stunden auf die Kreditkarte zurückerstattet. Eine Sprecherin: „Aufgrund eines Problems bei der Verarbeitung eines Gutscheins für eine Langzeitmiete wurde ein Teil der 49-tägigen Gutscheinabdeckung bei der Rückgabe des Fahrzeugs nicht korrekt berücksichtigt. Dadurch wurden 19 Tage berechnet, die eigentlich durch den Gutschein hätten abgedeckt sein müssen.“
Sparfochs-UrteilBeide BILD-Leser haben alles richtig gemacht: Schon frühzeitig in Deutschland über bekannte Vermittler buchen. Trotzdem war der Urlaub getrübt.
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