Der Streit um Saskia Ludwigs Doktorarbeit wird schärfer. Die Bundestagsabgeordnete spricht von „Rechtsbeugung“ und erhebt Vorwürfe gegen den Uni-Präsidenten, ein SPD-Mitglied.
Seit mehr als einem Jahr streitet die CDU-Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig mit der Universität Potsdam über den Umgang mit ihrer Doktorarbeit. Nun bekommt der Fall eine neue Wendung: Universitätspräsident Oliver Günther hat Ludwig nach ihren Angaben mitgeteilt, dass er wegen gegen ihn erhobener Befangenheitsvorwürfe nicht mehr an dem Prüfverfahren mitwirken werde.
Im Interview mit dieser Zeitung erhebt Ludwig schwere Vorwürfe gegen die Universität und ihren Präsidenten. Sie spricht von einem politisch motivierten Verfahren, bringt sogar den strafrechtlichen Vorwurf der „Rechtsbeugung“ ins Spiel und zieht eine Verbindung zur gescheiterten Verfassungsrichterkandidatur der Potsdamer Professorin Frauke Brosius-Gersdorf.
Frau Dr. Ludwig, aus gut informierten Kreisen heißt es, Sie hätten erneut Post von der Universität Potsdam erhalten?
Das ist richtig. Der Präsident der Universität Potsdam – der Genosse Günther – hat bereits am 10. Juli 2026 mitgeteilt, am Prüfverfahren bezüglich meiner Doktorarbeit nicht mehr mitzuwirken. Ein einmaliger Vorgang an einer staatlichen Universität in Deutschland seit 1990. Jener SPD-Mann quittiert also seinen Job, der das Verfahren überhaupt erst in die Öffentlichkeit gebracht hatte. Mit seinem legendären dpa-Pressestatement vor einem Jahr, als er für seine sozialdemokratischen Parteifreunde Schützenhilfe leisten wollte.
Die vermeintliche Autorität seines Präsidentenamtes sollte den Widerstand all jener kritischer Stimmen gegen die Professorin aus Potsdam brechen. Brosius-Gersdorf, mit ihren freiheitsfeindlichen Positionen – Stichwort: Corona-Impfzwang – ist damals zu Recht gescheitert. Mal schauen, wie lange sich ihr Chef nun noch halten kann?
Laut der Neufassung der Satzung „Selbstkontrolle in der Wissenschaft – Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Potsdam“ aus dem Jahre 2022 ist der Präsident aber qua Amt fester Bestandteil der Satzung. Ist dieser Rücktritt von Prof. Günther überhaupt rechtlich möglich?
Nein. Paragraf 12, Absatz 11 der Satzung sieht den Genossen Günther explizit als eine Art Richter am Ende des Verfahrens vor. Sein kurzfristiger Rückzug kommt aber nicht überraschend. Was wir im vergangen Jahr bereits erlebt haben war, dass die Universität – mit dem Sozialdemokraten an der Spitze – sich nicht an ihre eigenen Regeln hält. Also z.B. die Frage beantwortet, was die Universität Potsdam vom 17. zum 18. Juli 2025 mit der Arbeit praktisch getan hat? Gab es die vorgeschriebene Plausibilitätsprüfung? Auch mit ihrem jüngsten Schreiben konnten Günther und die ihm untergebenen Professoren nicht den Verdacht ausräumen, dass eine fachfremde Professorin in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die vorgeschriebene Plausibilitätsprüfung einfach übersprungen hat.
Quelle: Extern
Saskia Ludwig, 1968 in Potsdam geboren, ist eine deutsche CDU-Politikerin. Sie sitzt seit 2025 erneut im Deutschen Bundestag, dem sie bereits von 2019 bis 2021 angehörte.
Von 2004 bis 2025 war sie Mitglied des Landtags Brandenburg, dessen CDU-Fraktion sie 2009 sowie von 2010 bis 2012 führte. In dieser Zeit stand sie auch an der Spitze der CDU Brandenburg.
Wenn ich Sie richtig verstehe, erheben Sie gegen den Präsidenten nicht mehr nur den politischen, sondern auch den strafrechtlichen Vorwurf der Rechtsbeugung?
Die Satzung „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ der Uni Potsdam lässt eigentlich wenig Interpretationsspielraum. Dort werden dem Präsidenten in Paragraf 12, Absatz 11 quasi die Befugnisse eines Richters zuteil. Explizit heißt es, dass die Kommission das Ergebnis ihrer Untersuchung „dem Präsidenten“ mit einem Vorschlag zur Entscheidung und weiteren Veranlassung vorlegt. Im Klartext: Der Genosse Günther entscheidet qua Amt. Wenn er dabei wissentlich und absichtlich seine eigenen Satzungen falsch anwendet oder einen Unschuldigen mit seinen Sanktionen verurteilt, nennt man das im Juristendeutsch Rechtsbeugung.
Aber nach seiner Mitteilung vom 10. Juli 2026 – aufgrund von Befangenheitsvorwürfen – wird Prof. Günther doch dieses „Richteramt“ gar nicht mehr ausüben, sollte die Kommission wirklich ein wissenschaftliches Fehlverhalten mehrheitlich für erwiesen halten?
Richtig! Deshalb hätte das Verfahren spätestens in der Sitzung am 29.07.2026 von der Universität Potsdam aus formalen Gründen eingestellt werden müssen. Wenn der Genosse Günther nun quasi Arbeitsverweigerung betreibt, ist die Uni-Satzung nur noch Makulatur. Der Satzungstext sieht für den Noch-Präsident Günther keinen Ersatz vor. Also bspw. eine Vizepräsidentin, Dekanin oder wen auch immer der Verfasser der Satzung noch für kompetent hält, um ein neutrales Urteil zu fällen. Zur Erinnerung: Der Verfasser ist ein amtierender Professor derselben Fakultät von Brosius-Gersdorf, der zugleich zu den Erstunterzeichnern der Pro-Brosius-Gersdorf-Kampagne der Uni Potsdam gehörte.
In einer Potsdamer Tageszeitung hat sich die Universität Potsdam dahingehend geäußert, dass es sich bei Ihnen in „keiner Weise um ein politisch motiviertes Verfahren handeln würde“. Können Sie dem folgen?
Wenn dem so wäre, hätte Noch-Präsident Günther und seine untergebenen Professoren das Verfahren nie zugelassen bzw. längst beendet. Sein am 10. Juli 2026 vollzogener Pseudorückzug ist daher ein mehr als durchschaubares Manöver, um die an seiner Uni promovierte SPD-Wissenschaftsministerin aus Brandenburg zu schützen. Der Genosse Günther ist mit seinem Rückzug der avisierten Befangenheitsprüfung durch das MWFK (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Anm. d. Red.) in letzter Minute zuvorgekommen. Das Ergebnis wäre leicht vorhersehbar gewesen.
Und das heißt was?
Dass aus dem Fall Brosius-Gersdorf mittlerweile ein Fall Günther geworden ist. Brosius-Gersdorf selbst hatte es Anfang Juli 2026 im RBB-Interview noch einmal gerichtsfest zu Protokoll gegeben: „Ich hatte sehr gute Unterstützung von meiner Wissenschaftsministerin, von der Hochschulleitung, der Fakultätsleitung und von Kolleginnen und Kollegen.“ Und genau diese Brosius-Gersdorf-Getreuen sollen nun eine vermeintlich neutrale Institution bei der Prüfung meiner Arbeit repräsentieren. Eine juristische Klärung dieser SPD-Farce ist daher zwingend erforderlich und wird noch vor dem regulären Ausscheiden vom Genossen Günther als Präsident der Universität Potsdam herbeigeführt werden.
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