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Fall Fabian: Unfassbare Zeugenaussage – „das glaubt uns kein Schwein“

Дата публикации: 16-06-2026 11:55:53

Im Fall Fabian war die Angeklagte zweimal am Fundort, bevor sie sich bei der Polizei meldete. So schildern es Zeugen. Der Polizei sagte sie, sie habe den Leichnam zufällig gefunden.

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Rostock

Fall Fabian: Unfassbare Zeugenaussage – „das glaubt uns kein Schwein“

Die Angeklagte war nach Zeugenaussagen bereits zweimal vor dem Auffinden der Leiche am Fundort, ohne den Fund der Polizei zu melden. picture alliance/dpa | A7120 Bernd Wüstneck

Im Fall Fabian war die Angeklagte zweimal am Fundort, bevor sie sich bei der Polizei meldete. So schildern es Zeugen. Der Polizei sagte sie, sie habe den Leichnam zufällig gefunden.

Die wegen Mordes an dem achtjährigen Fabian angeklagte Frau ist auch nach der Schilderung eines zweiten Zeugen schon einen Tag vor dem offiziellen Fund der Kinderleiche am Fundort gewesen. Sie habe ihn am 13. Oktober 2025 abends angerufen und ihn gebeten, mit ihr zum Tümpel bei Klein Upahl zu fahren. Sie seien dann mit seinem Auto dorthin gefahren. Dann habe ich den Jungen da halt liegen sehen, sagte der Zeuge am zwölften Verhandlungstag vor dem Landgericht Rostock.

Beide trafen gegen Mitternacht an dem Tümpel ein, den die Angeklagte laut Zeuge als „Schweinesuhle“ bezeichnete. Sie habe ihn dann gebeten, er solle den Leichnam anleuchten, und dann gemeint: „Das ist zu 100 Prozent Fabian.“ Eine emotionale Reaktion habe sie nicht gezeigt, allerdings beim Tümpel noch gesagt, dass der Leichnam gebrannt habe oder angezündet worden sei. Auf der Rückfahrt habe die Angeklagte gelacht, wobei sie ihm sagte, dass sie nicht mehr weinen könne und sich das dann oft bei ihr in Lachen umkehre.

„Das glaubt uns kein Schwein“

Laut dem Zeugen waren er und die Angeklagte ungefähr eine Minute an dem Tümpel, bevor sie wieder zurück in das wenige Kilometer entfernte Dorf im Landkreis Rostock fuhren, in dem beide als Nachbarn wohnten. Die Angeklagte habe noch gefragt, ob sie die Polizei informieren sollten. „Was willst Du der Polizei denn erzählen? Das glaubt uns kein Schwein“, habe er daraufhin geantwortet.

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Bereits vorige Woche hatte ein anderer Zeuge vor der Schwurgerichtskammer ausgesagt, dass er am selben Abend nur wenige Stunden zuvor mit der Angeklagten an dem Tümpel gewesen war. Die Angeklagte selbst informierte die Polizei erst am 14. Oktober und sagte, sie habe den Leichnam des Kindes zufällig beim Spaziergehen mit dem Hund entdeckt.

Laut Staatsanwaltschaft starb der Junge am 10. Oktober. Die Anklage wirft der 30-jährigen Deutschen vor, ihn mit sechs Messerstichen getötet und dann angezündet zu haben. Die Frau, die seit dem 7. November 2025 in Untersuchungshaft sitzt, schweigt bislang zu den Vorwürfen. Für sie gilt die Unschuldsvermutung. (dpa/mp)

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