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Nach Frage zu „Russen töten“: Wie gefährlich wird der Kreml jetzt für Michael Martens?

Дата публикации: 18-08-2026 09:45:21

Nach seiner Frage an den ukrainischen Präsidenten soll Russland ein Strafverfahren gegen FAZ-Reporter Martens eröffnet haben. Droht ihm nun eine Interpol-Fahndung?

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Aus einer skandalösen Frage eines deutschen Journalisten an den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj ist ein Fall für die russische Justiz geworden. Die russische staatliche Nachrichtenagentur Tass berichtet, gegen den FAZ-Reporter Michael Martens sei ein Strafverfahren eingeleitet worden. Noch gibt es allerdings einen entscheidenden Vorbehalt. Eine offizielle Bestätigung der russischen Ermittlungsbehörden liegt bislang nicht vor. Sollte sich das jedoch bestätigen, könnte der Fall für Martens dennoch weitreichende Folgen haben.

Die Affäre um Martens bekommt damit eine neue Dimension. Was zunächst als politischer Skandal und journalistischer Fehltritt begann, könnte nun zu einem juristischen Problem für den langjährigen Südosteuropa-Korrespondenten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung werden.

Nach Tass-Angaben sollen russische Behörden ein Strafverfahren gegen Martens eingeleitet haben. Als Grundlage wird Artikel 282 Absatz 2 des russischen Strafgesetzbuches genannt – öffentliche „Anstiftung zu Hass oder Feindschaft“ beziehungsweise die Erniedrigung der Würde von Personen oder Gruppen. Tass beruft sich dabei auf eine informierte Quelle. Von der russischen Justiz selbst liegt bislang keine entsprechende öffentliche Erklärung vor. Zunächst bleibt also abzuwarten, ob aus der Tass-Meldung tatsächlich ein formelles Strafverfahren wird und welche konkreten Schritte die Ermittler unternehmen.

Sechs Jahre Haft stehen im Raum

Artikel 282 Absatz 2 ist in Russland kein Kavaliersdelikt. Nach der derzeit geltenden Fassung des russischen Strafgesetzbuches kann die Vorschrift mit einer Geldstrafe, Zwangsarbeit oder bis zu sechs Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Voraussetzung: Jemand schürt öffentlich Hass oder Feindschaft, etwa durch Missbrauch seiner beruflichen Stellung.

Die öffentliche Frage an den ukrainischen Präsidenten während einer Pressekonferenz in Belgrad, wie Europa der Ukraine helfen könne, „mehr russische Soldaten zu töten“, ist der Ausgangspunkt des Falls. Die FAZ hat sich inzwischen von der konkreten Formulierung distanziert und sie als missverständlich bezeichnet. Martens selbst räumte ein, dass insbesondere das von ihm verwendete „wir“ unglücklich gewesen sei. Die Zeitung erklärte zugleich, es entspreche nicht ihrer redaktionellen Linie, dass möglichst viele russische Soldaten getötet werden sollten.

Moskau interpretiert den Vorgang ganz anders. Die russische Außenamtssprecherin Maria Sacharowa hatte Martens bereits als „braunen Propagandisten“ attackiert. Der frühere Präsident Dmitri Medwedew hatte angekündigt, Martens werde irgendwann „seinen Teil der Verantwortung“ tragen. Auch in russischen Medien geht man mit Martens und seinen Nazi-Vorfahren hart ins Gericht.

Doch wie geht es nun weiter in der Affäre um den in Wien lebenden Journalisten? Sollte die russische Justiz tatsächlich einen Haftbefehl – wahrscheinlich „in Abwesenheit“ – gegen den deutschen Journalisten erlassen, müsste er bei einer Einreise nach Russland mit seiner Festnahme rechnen. Dass ein solches Verfahren auch gegen einen Journalisten geführt werden kann, hat Russland in den vergangenen Jahren mehrfach demonstriert, Stichwort Evan Gershkovich.

Der nächste Schritt könnte Interpol sein

Interessanter wird die Sache, sollte Moskau tatsächlich versuchen, Martens international suchen zu lassen. Russland ist nämlich weiterhin Mitglied von Interpol. In der Hauptstadt Moskau verfügt die Behörde weiterhin über ein Büro. Der internationalen kriminalpolizeilichen Organisation gehört Moskau bereits seit 1990 an.

Das bedeutet aber keineswegs, dass Moskau einfach einen Knopf drücken und Martens weltweit zur Verhaftung ausschreiben lassen kann. Das russische Justizministerium könnte bei Interpol eine sogenannte Red Notice beantragen. Diese dient dazu, andere Staaten über eine gesuchte Person zu informieren und um deren vorläufige Festnahme im Hinblick auf eine mögliche Auslieferung zu ersuchen. Eine Red Notice ist ausdrücklich kein internationaler Haftbefehl. Ob eine Person tatsächlich festgenommen wird, entscheidet allein der jeweilige Staat nach seinem eigenen Recht.

Und noch wichtiger: Interpol darf nicht für politische Zwecke missbraucht werden. Artikel 3 der Interpol-Verfassung verbietet Aktivitäten politischen, militärischen, religiösen oder rassischen Charakters. Jeder Antrag wird deshalb auf seine Vereinbarkeit mit den Regeln der Organisation überprüft.

Gerade bei Martens wäre das relevant. Denn der Vorwurf steht unmittelbar im Zusammenhang mit einer politischen Äußerung über den Ukraine-Krieg. Das könnte bei einer Prüfung des Falls eine erhebliche Rolle spielen. Eine russische Ausschreibung wäre deshalb nicht automatisch gleichbedeutend mit einer weltweiten Fahndung nach Martens.

Serbien könnte für Martens zum Problem werden

Besonders interessant ist dabei ausgerechnet das Land, in dem die Affäre ihren Ausgang nahm: Serbien. Martens berichtet seit Jahrzehnten über Südosteuropa und hat eine enge berufliche Verbindung zur Region. Auch seine Frage an Selenskyj stellte er während einer Pressekonferenz mit dem serbischen Präsidenten Vucic in Belgrad.

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj und sein serbischer Amtskollege Aleksandar Vučić nehmen im Serbien-Palast an einer kurzen Pressekonferenz teil. +++ dpa-Bildfunk +++

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj und sein serbischer Amtskollege Aleksandar Vučić nehmen im Serbien-Palast an einer kurzen Pressekonferenz teil. +++ dpa-Bildfunk +++

© Darko Vojinovic/dpa

Sollte Moskau tatsächlich eine internationale Fahndung in Gang setzen, wäre theoretisch denkbar, dass Martens bei einer Einreise nach Serbien mit einem russischen Ersuchen konfrontiert wird. Allerdings: Eine Red Notice verpflichtet einen Staat nicht automatisch zur Festnahme oder Auslieferung. Die jeweilige nationale Justiz, in diesem Fall die serbische, entscheidet, welchen rechtlichen Wert sie ihr beimisst und ob eine Auslieferung überhaupt zulässig ist.

Belgrad müsste also keineswegs tun, was Moskau verlangt. Im Gegenteil: Bei politisch motivierten Auslieferungsersuchen gibt es erhebliche rechtliche Hürden. Serbien hat zudem im Rahmen internationaler Übereinkommen Möglichkeiten vorgesehen, die Auslieferung aus politischen Gründen abzulehnen.

Politisch wäre ein solcher Fall für Belgrad allerdings hochbrisant. Serbien pflegt weiterhin enge Beziehungen zu Moskau, versucht gleichzeitig aber, seinen EU-Beitrittsprozess nicht endgültig zu verspielen. Eine Auslieferung eines deutschen Journalisten an Russland wegen einer kontroversen Fragestellung zum Ukraine-Krieg sei unwahrscheinlich, hört man aus der Donaumetropole. Für Martens wäre Serbien trotzdem ein Land, bei dem er künftig sehr genau hinschauen müsste.

Ähnlich stellt sich die Frage bei Montenegro. Auch dort könnte eine russische Fahndung theoretisch zu einem Problem werden, falls die montenegrinischen Behörden eine entsprechende Ausschreibung berücksichtigen würden. Aber auch hier gilt: Interpol entscheidet nicht über die Auslieferung. Es ist Sache des jeweiligen Staates und seiner Gerichte, ob eine Person festgenommen und letztlich ausgeliefert werden darf.

Politisch spricht auch in Montenegro einiges dagegen, einen deutschen Journalisten wegen eines politisch aufgeladenen Delikts an Russland zu überstellen. Das Westbalkan-Land verfolgt einen klar proeuropäischen Kurs und strebt den EU-Beitritt an; die Regierung hat als Ziel einen Beitritt bis 2028 formuliert.

Das größere Problem ist die Botschaft an den Journalisten

Für Martens dürfte aber weniger die unmittelbare Angst vor einem russischen Gefängnis oder einem Interpol-Haftbefehl im Vordergrund stehen. Wichtiger ist wohl die Frage, wo er künftig noch gefahrlos arbeiten und reisen kann. Denn Russland, Belarus und andere Staaten, die eng mit Moskau zusammenarbeiten, würden für ihn zu einem echten Risiko werden. Und sollte tatsächlich eine internationale Fahndung laufen, müsste er wohl auch Transitflüge und Zwischenstopps genauer planen.

Und es gibt noch eine andere Ebene. Dass der Kreml und russische Sicherheitsdienste gegenüber Journalisten nicht zimperlich vorgehen, ist spätestens seit den Fällen von Gershkovich, zahlreichen russischen Investigativjournalisten und der Verfolgung unabhängiger Medien hinreichend dokumentiert. Nicht nur Amnesty International und Reporter ohne Grenzen berichten immer wieder über willkürliche Inhaftierungen und politisch motivierte Verfahren gegen Journalisten.

Der Fall Evan Gershkovich ist dafür das drastischste Beispiel mit einem nicht russischen Journalisten. Der Wall-Street-Journal-Reporter war als akkreditierter Auslandskorrespondent in Russland unterwegs, als er im März 2023 in Jekaterinburg festgenommen wurde. Russland warf ihm Spionage vor. Die Anschuldigungen wurden von Gershkovich, dem WSJ und der US-Regierung zurückgewiesen. Ein Jahr später wurde er zu 16 Jahren Haft verurteilt. Gershkovich wurde schließlich im August 2024 im Rahmen eines großen Gefangenenaustauschs in der Türkei freigelassen.

Der Wall Street Journal-Reporter Evan Gershkovich steht in einem Glaskäfig in einem Gerichtssaal. Die Schlussplädoyers im Spionageprozess gegen den US-Journalisten Gershkovich sollen am Freitag (19.07.2024 ) gehalten werden, nachdem das Verfahren in einem Fall, in dem der Reporter seit über einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt, an Fahrt aufgenommen hat. (zu dpa: «Diese Gefangenen wurden ausgetauscht»)

Der Wall Street Journal-Reporter Evan Gershkovich steht in einem Glaskäfig in einem Gerichtssaal. Die Schlussplädoyers im Spionageprozess gegen den US-Journalisten Gershkovich sollen am Freitag (19.07.2024 ) gehalten werden, nachdem das Verfahren in einem Fall, in dem der Reporter seit über einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt, an Fahrt aufgenommen hat. (zu dpa: «Diese Gefangenen wurden ausgetauscht»)

© Uncredited

Martens ist davon derzeit weit entfernt. Er befindet sich nicht in Russland, und bislang ist öffentlich lediglich von einem von Tass gemeldeten Strafverfahren die Rede. Aber sollte die russische Justiz die Sache offiziell bestätigen, einen Haftbefehl erlassen und möglicherweise eine internationale Fahndung anstoßen, hätte die Belgrader Kontroverse zumindest ein persönliches Reiseproblem zur Folge.

Martens hat aus seiner scharfen Haltung gegenüber dem russischen Staat und Kremlchef Wladimir Putin nie einen Hehl gemacht. Seine Arbeit über Russland und den Krieg ist entsprechend deutlich positioniert. Das macht ihn aus Sicht Moskaus zu einem besonders geeigneten Ziel für politische Angriffe.

Noch ist aber Vorsicht geboten. Tass ist eine staatliche russische Nachrichtenagentur und beruft sich in diesem Fall auf eine anonyme Quelle. Die entscheidende Bestätigung durch die russische Justiz steht aus. Erst dann lässt sich beurteilen, ob tatsächlich ermittelt wird, welcher konkrete Tatvorwurf erhoben wird und ob ein Haftbefehl oder ein Verfahren in Abwesenheit folgt.

Sollte Moskau diesen Weg gehen, dürfte Martens Russland allerdings vorerst von seiner persönlichen Landkarte streichen. Und sollte zusätzlich eine Interpol-Fahndung beantragt werden, müsste er bei Reisen in Staaten mit engeren Beziehungen zu Russland sehr genau prüfen, welches Risiko er eingeht.

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