Ohne Wohnung ist es für viele Menschen schwer, ihr Wahlrecht wahrzunehmen. Für die Wahl in Berlin soll sich das nun ändern: Bei einem Politprojekt kommt das Wahlamt direkt zu den Menschen.
Die Abgeordnetenhauswahl in Berlin findet am 20. September 2026 statt. Grundsätzlich können auch wohnungs- und obdachlose Menschen wählen, müssen sich aber vorab in ein Wahlverzeichnis eintragen lassen und dafür persönlich beim Bezirkswahlamt des Bezirks vorsprechen, in dem sie sich am 35. Tag vor der Wahl aufgehalten haben.
Der Zugang zu Wahl solle für diese Menschen erleichtert werden: »Wir bringen das Wahlamt dorthin, wo die Menschen sind, die wir erreichen wollen. Die rechtlichen Vorgaben bleiben dabei bestehen«, teilte Marc Albrecht, Leiter des Bezirkswahlamts Pankow, mit.
Beschäftigte sind vor Ort und bieten Unterstützung an, wie die Diakonie mitteilte. In der Tagesstätte halten sich täglich bis zu 100 Besucherinnen und Besucher auf. Wichtig ist, einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen.
Das Pilotprojekt ist laut Diakonie ein bedeutender Schritt für die Teilhabe wohnungsloser Menschen. Es bringe Verwaltung und soziale Einrichtungen zusammen: Das Wahlamt gewährleiste das rechtssichere Verfahren, die soziale Arbeit schaffe den Zugang zu den Wählern.
Diakonie-Direktorin Ursula Schoen erklärte: »Das Wahlrecht gilt unabhängig davon, ob ein Mensch eine Wohnung hat oder nicht. Auch unter schwierigen Lebensbedingungen muss der Zugang zur Wahl praktisch möglich sein.« Die Stichtagsregelung stelle eine Hürde dar, so Schoen. »Das Verfahren sollte sich dahin entwickeln, dass Menschen ohne Meldeadresse in dem Bezirk wählen dürfen, in dem sie sich für gewöhnlich aufhalten.«
In Berlin leben Tausende Menschen auf der Straße und mehrere Zehntausend in Unterkünften für Menschen ohne eigene Wohnung oder etwa übergangsweise bei Bekannten. Nach Einschätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe wissen viele nicht, dass sie wählen dürfen beziehungsweise welche Schritte dafür notwendig sind.
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