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Ex-Caritas-Chef zu Rente mit 63: „Geschenk für Gutverdiener”

Дата публикации: 06-08-2026 17:07:00

Ex-Caritas-Chef und Mitglied der Rentenkommission, Georg Cremer, wehrt sich gegen die Kritik der Ministerpräsidenten an der Abschaffung der Rente mit 63. Er sagt: „Die Politik macht Gutverdienern ein Geschenk zu Lasten der Allgemeinheit.“

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Ex-Caritas-Chef und Mitglied der Rentenkommission, Georg Cremer, wehrt sich gegen die Kritik der Ministerpräsidenten an der Abschaffung der Rente mit 63. Er sagt: „Die Politik macht Gutverdienern ein Geschenk zu Lasten der Allgemeinheit.“

Cremer sagte dem FOCUS, der sprichwörtliche Dachdecker tauge nicht als Argument für die Frühverrentung, argumentiert Cremer: „Diejenigen, die die abschlagsfreie Rente nutzen, haben – allein schon wegen der langen Versicherungszeit – deutlich höhere Renten als diejenigen, die diese Regelung nicht nutzen können. Viele Erwerbstätige mit einer besonders hohen beruflichen Belastung bleiben weit unter den erforderlichen 45 Versicherungsjahren, können also nicht abschlagsfrei aufhören. Gerade der sprichwörtliche Dachdecker wird daher eben nicht erreicht.“ 

Rente mit 63: Viele konnten länger, wollten aber nicht mehr

Die abschlagsfreie Rente werde massenhaft genutzt, seit ihrer Einführung von fast drei Millionen Neurentnern, sagt Cremer: „Darunter sind viele gut qualifizierte Erwerbstätige mit guter Gesundheit, die nicht aufhören mussten, weil sie nicht mehr konnten, sondern weil sie aufhören wollten. Die Politik machte ihnen ein Geschenk zulasten der Versicherungsgemeinschaft, das sie dankend angenommen haben. Da sie als Rentner ohne Begrenzung hinzuverdienen können, besteht ein Anreiz, die Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beziehen.“

Der ehemalige Caritas-Geschäftsführer wörtlich: „Unbestreitbar gibt es Menschen, die gesundheitsbedingt nicht bis 67 Jahre oder vermutlich ab 2040 auch sechs Monate länger arbeiten können. Um sie zu unterstützen, braucht man aber keine Regelung, die auch vielen gesunden Menschen den vorzeitigen Renteneintritt ermöglicht und daher sehr teuer ist. Daher schlägt die Kommission eine Härtefallregelung vor, die an eine individuelle Gesundheitsprüfung gebunden ist. Menschen in rentennahen Jahrgängen, die nachweislich nicht mehr in ihrem letzten langjährig ausgeübten Berufsfeld erwerbstätig sein können, soll einen vereinfachten Zugang zur Rente erhalten können. Die Kommission war also nicht sozial blind.“

„Die Grenze von 45 Jahren ist willkürlich“

Wenn die Ministerpräsidenten nun argumentieren, dass die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren den Respekt vor der Lebensleistung von Menschen ausdrücke, dann sei zu fragen: „Verdient man nach 42 Jahren weniger Respekt?“, mokiert sich Cremer im FOCUS: „Warum soll es einen Unterschied machen, ob Erwerbstätige ihre Entgeltpunkte in 39, 42 oder 45 Jahren erarbeitet haben? Die Grenze von 45 Jahren ist willkürlich, das wird überdeckt, wenn sie moralisch überhöht wird.“

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