Finanzminister Lars Klingbeil legt einen Gesetzentwurf für die vereinbarte Steuerreform vor. Ab 2028 sollen die Bürger um 10 Milliarden entlastet werden. Doch manche vermissen etwas.
Finanzminister Lars Klingbeil legt einen Gesetzentwurf für die vereinbarte Steuerreform vor. Ab 2028 sollen die Bürger um 10 Milliarden entlastet werden. Doch manche vermissen etwas.
Das Finanzministerium treibt die von Union und SPD vereinbarte Reform der Einkommensteuer voran. Wie aus einem ersten Entwurf für die regierungsinterne Abstimmung hervorgeht, soll bis 2028 unter anderem der Grundfreibetrag steigen - der Betrag, ab dem Einkommen überhaupt versteuert werden muss. Zuerst berichteten darüber die „Bild“ und die „Zeit“. Außerdem soll der Spitzensteuersatz erst bei höheren Einkommen greifen. Im Gegenzug will die Bundesregierung bei der sogenannten Reichensteuer mehr einnehmen.
Insgesamt belaufen sich die Entlastungen für die Bürger nach Zahlen aus dem Finanzministerium ab 2028 auf rund zehn Milliarden Euro jährlich. Das komme in zwei Stufen: Im Jahr 2027 sollten Maßnahmen in Höhe von rund drei Milliarden wirken, im Jahr darauf in Höhe von rund sieben Milliarden.
Derzeit nicht geplant ist dagegen ein Ausgleich der sogenannten kalten Progression. Diese liegt vor, wenn Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung führen - obwohl die reale Kaufkraft gleich bleibt oder sogar sinkt. In den vergangenen Jahren hatte die Bundesregierung diesen Effekt ausgeglichen. Im Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) ist das nicht vorgesehen. Allerdings wird der sogenannte Progressionsbericht üblicherweise auch erst im Herbst vorgelegt.
FDP-Chef Wolfgang Kubicki kritisierte, die Bundesregierung breche „auch das letzte Versprechen“, wenn sie die kalte Progression nicht ausgleiche. Übrig bleibe dann nicht als zusätzliche Belastung, um einen immer größer werdenden Staat und ausufernde Ausgaben zu finanzieren.
Klingbeil will zudem die Steuerfreibeträge für Vereine und andere Organisationen deutlich senken, wie die „Bild“ meldet. Geplant ist demnach eine Änderung des Freibetrags für steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen. Die Zeitung berief sich dabei auf einen Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium. Statt eines Freibetrags von 5000 Euro soll es demnach ab 2027 eine Freigrenze von 1000 Euro geben. Kritik kommt aus der Union.
Der Schritt soll dem Bericht zufolge rund 45 Millionen Euro Steuermehreinnahmen bringen. Laut „Bild“ sollen auch die Freibeträge für Gewinne aus Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben gestrichen werden. Bisher gilt hier ein Freibetrag von 45.000 Euro. Ebenso soll demnach künftig der Freibetrag für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften entfallen. Das soll zusammen rund 300 Millionen Euro Steuermehreinnahmen bringen.
dpa
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