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ADAC-Jurist gibt Tipps, wie Sie sich gegen Parkraumüberwacher wehren

Дата публикации: 21-05-2026 18:39:00

Frust auf Supermarkt-Parkplätzen: Private Überwacher fordern oft hohe Strafen für Parken ohne Parkuhr. Der ADAC rät Betroffenen zur genauen Prüfung und warnt vor vorschnellem Bezahlen.

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Frust auf Supermarkt-Parkplätzen: Private Überwacher fordern oft hohe Strafen für Parken ohne Parkuhr. Der ADAC rät Betroffenen zur genauen Prüfung und warnt vor vorschnellem Bezahlen.

Es ist ein umstrittenes Thema. Wer länger als drei Stunden auf einem Supermarkt-Parkplatz parkt und zudem auch noch die Parkscheibe vergisst, muss mit einer Strafe rechnen. Die entsprechenden Schilder sind oft versteckt. Das ärgert viele Supermarkbesucher. Private Parkraumüberwacher verlangen Vertragsstrafen zwischen 30 und 50 Euro.

So auch in Aschheim bei München. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, wurde dort ein zuvor kostenlos nutzbarer Großparkplatz plötzlich mit neuen Hinweisschildern versehen. Daraufhin hatten Autofahrer zahlreiche Forderungsschreiben bekommen. Eine Petition kritisiert jetzt, dass viele Verbraucher die Beschilderung gar nicht erkennen würden und ihnen somit gar nicht klar sei, dass sie einen rechtlichen Vertrag eingehen.

Jurist sieht Verantwortung beim Gesetzgeber

ADAC-Jurist Klaus Heimgärtner sieht den Gesetzgeber in der Pflicht: „Wir haben relativ wenige Regelungen. Das macht es natürlich schwer. Auf gesetzlicher Seite gibt es nur die AGB-Regelungen, wenn es um Vertragsstrafen auf Supermarktparkplätzen oder dergleichen geht. Aber ansonsten ist es schwierig, weil es ja nicht nur allein Vertragsstrafen gibt. Es gibt auch noch die Möglichkeit, wenn man auf Privatgrund falsch parkt, abgeschleppt zu werden und auch abgemahnt zu werden. Und alles ist mit Kosten verbunden, was im schlimmsten Fall dazu führt, dass man für einmal Falschparken einen vierstelligen Betrag aufbringen muss.“

Eine schnelle Gesetzesänderung sei trotz allem nicht geplant. Der Ausschuss will seinen Bericht an die Staatsregierung weitergeben.

Tipps vom ADAC für Betroffene

Der ADAC rät Betroffenen, Forderungen nicht vorschnell zu bezahlen. Entscheidend sei es, die Forderungen genau zu überprüfen und folgende Fragen zu beantworten.

  • War die Beschilderung klar erkennbar?
  • Waren Vertragsbedingungen verständlich formuliert?
  • Handelt es sich um eine Vertragsstrafe oder um eine Inkassoforderung?
  • Ist die Höhe der Forderung nachvollziehbar?
  • Wurden Parkdauer oder Fristen korrekt dokumentiert?

„Einfach woanders einkaufen, aber vorher den Markt informieren” 

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