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Ab September gilt drastische Regeln für Fahranfänger: 0,0 Promille in Polen

Дата публикации: 04-08-2026 04:56:00

Polens Straßenverkehrsordnung wird ab dem Spätsommer massiv verschärft. Besonders junge Autofahrer müssen sich auf strenge Vorschriften und harte Strafen einstellen.

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Polens Straßenverkehrsordnung wird ab dem Spätsommer massiv verschärft. Besonders junge Autofahrer müssen sich auf extrem strenge Vorschriften und harte Strafen bei Verstößen einstellen. Wie sieht es in Deutschland aus?

Polen verschärft die Regeln im Straßenverkehr drastisch und führt ab dem 3. September 2026 neue Gesetze ein. Wie das litauische Portal „technologijos.lt“ unter Berufung auf „biznesinfo.pl“ berichtet, könnten diese Maßnahmen als Vorbild für andere EU-Staaten dienen.

Die Vorschriften betreffen Personen, die frisch ihren Führerschein der Klasse B erwerben. Für bereits aktive Autofahrer ändert sich durch die Reform nichts.

Polen führt strenge Probezeiten ein

Für Fahranfänger beginnt mit dem Bestehen der Prüfung eine mehrjährige Bewährungsphase. Wer die Fahrerlaubnis ab 18 Jahren erhält, muss sich zwei Jahre lang bewähren. Bei 17-jährigen Fahrern erstreckt sich diese Frist auf drei Jahre, endet aber spätestens mit dem 20. Geburtstag. Wie „technologijos.lt“ berichtet, ist für den Fristbeginn der Tag des bestandenen Fahrtests entscheidend.

Minderjährige Fahrer erhalten strenge Auflagen

Besonders junge Menschen im Alter von 17 Jahren sind von harten Einschränkungen betroffen. Für sie gilt hinter dem Steuer eine absolute Grenze von Null Promille Alkohol. Zudem ist es ihnen im ersten halben Jahr verboten, ohne einen erfahrenen Begleiter zu fahren. Bis zur Volljährigkeit dürfen sie das Land nicht mit dem Auto verlassen und nicht gewerblich Personen befördern.

Fahrfehler führen zu harten Konsequenzen

Wer während der Probezeit Verkehrsverstöße begeht, muss mit spürbaren Sanktionen rechnen. Bei mehr als zwölf Strafpunkten ist ein Fahrsicherheitskurs verpflichtend. Wer im ersten Jahr über 20 Punkte anhäuft, verliert die Fahrerlaubnis komplett. Schwere Vergehen wie Alkohol am Steuer verlängern die Bewährungsphase automatisch um zwei Jahre.

Extrem hart greift der Staat bei Personen durch, die trotz eines Fahrverbots Auto fahren. Wird jemand erwischt, dessen Fahrerlaubnis behördlich entzogen wurde, droht eine Sperre von bis zu fünf Jahren. Nach Ablauf dieser Frist ist der Führerschein nicht automatisch wieder gültig. Die Betroffenen müssen die theoretische und praktische Prüfung komplett neu ablegen.

In Deutschland gelten für Fahranfänger besondere Vorschriften

In Deutschland gelten für Fahranfänger nach dem erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B besondere Vorschriften. Die reguläre Probezeit beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis beziehungsweise der Aushändigung des Führerscheins. Beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren (BF17) beginnt die Probezeit bereits mit der Fahrerlaubniserteilung im Alter von 17 Jahren. Bis zum 18. Geburtstag dürfen die Jugendlichen jedoch ausschließlich in Begleitung einer namentlich eingetragenen Begleitperson ein Kraftfahrzeug führen.

Für alle Fahranfänger während der Probezeit sowie für Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren gilt außerdem ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille) am Steuer. Ebenso ist das Führen eines Kraftfahrzeugs nach Cannabiskonsum verboten; eine Ausnahme besteht lediglich für ärztlich verordnete cannabisbasierte Arzneimittel, sofern diese bestimmungsgemäß eingenommen werden.

Verkehrsverstöße werden nach Schwere unterschieden

Begehen Fahranfänger während der Probezeit Verkehrsverstöße, werden diese in schwerwiegende A-Verstöße und weniger schwerwiegende B-Verstöße eingeteilt. Zu den A-Verstößen zählen beispielsweise die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer, das Überfahren einer roten Ampel oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr. Beispiele für B-Verstöße sind unter anderem das Fahren mit abgefahrenen Reifen oder andere weniger gravierende Mängel und Ordnungswidrigkeiten.

Bereits ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße haben zur Folge, dass sich die Probezeit automatisch von zwei auf insgesamt vier Jahre verlängert. Zusätzlich ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die verpflichtende Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) an.

Schriftliche Verwarnung bei weiteren Verstößen

Kommt es nach dem erfolgreichen Abschluss des Aufbauseminars erneut zu einem A-Verstoß oder zu zwei weiteren B-Verstößen, erhält der Fahranfänger eine schriftliche Verwarnung. Gleichzeitig wird die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.

Wer nach dieser Verwarnung erneut einen A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße begeht, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. In diesem Fall wird der Führerschein entzogen, sodass ein Kraftfahrzeug erst nach einer erneuten Fahrerlaubniserteilung wieder geführt werden darf.

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