Millionen deutsche Autofahrer nehmen Blutdruck-Medikamente. Verkehrsrechts-Professor Dieter Müller erklärt, was Betroffene beachten müssen
Millionen deutsche Autofahrer nehmen Blutdruck-Medikamente. Das kann zu Konflikten mit Behörden führen, wie ein krasser Fall aus Bayern zeigt. Verkehrsrechts-Professor Dieter Müller erklärt, was Betroffene beachten müssen.
Der Fall eines 49-jährigen Mannes aus Pfaffenhofen an der Ilm, der unverschuldet in die Mühlen der bayerischen Bürokratie geriet, stieß bei vielen FOCUS-online-Lesern auf Unverständnis.
Grund: Er nimmt, wie Millionen Deutsche, ein Medikament („Telmisartan“) gegen zu hohen Blutdruck. Das hatte er in einem Antrag auf einen Personenbeförderungsschein für ein ehrenamtliches Projekt wahrheitsgemäß angegeben.
Aufgrund dieser Tatsache zweifelte die zuständige Fahrerlaubnisbehörde plötzlich die Eignung des 49-Jährigen „zum Führen von Kraftfahrzeugen“ an und forderte ein fachärztliches Gutachten. Damit sollte der Unternehmer beweisen, dass er keine „Gefahr“ im Straßenverkehr darstellt.
Das Vorgehen der Fahrerlaubnisbehörde wirft Fragen auf. War das harte Einschreiten notwendig? Darf man einen unbescholtenen Autofahrer zu einem rund 600 Euro teuren Gutachten zwingen? Und was bedeutet der Fall für die vielen Autofahrer, die ebenfalls Mittel gegen Hypertonie einnehmen? In Deutschland leiden 20 bis 30 Millionen Menschen an Bluthochdruck.
FOCUS online fragte bei einem der renommiertesten Experten auf dem Gebiet Arzneimittel im Straßenverkehr nach. Dieter Müller (67) ist Professor für Straßenverkehrsrecht an der Hochschule der Sächsischen Polizei und Chef des Instituts für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten (IVV) in Bad Dürrenberg.
Im Fall des Betroffenen aus Pfaffenhofen an der Ilm fällt der Fachmann ein klares Urteil: „Die Fahrerlaubnisbehörde hat richtig gehandelt.“
Zur Begründung sagt Müller: „Wenn der Fahrerlaubnisbehörde Tatsachen wie die Krankheit eines behandlungsbedürftigen hohen Blutdrucks bekannt werden, müssen die entsprechenden Regelungen der Fahrerlaubnis-Verordnung angewendet werden. Laut Paragraf 11 Absatz 2 kann die Behörde gegenüber der betreffenden Person die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens anordnen.“
Das Wort „kann“ verdeutlicht, dass es sich um eine Ermessensvorschrift handelt. Müller zu FOCUS online: „In dem Fall haben die Verantwortlichen davon Gebrauch gemacht. Eine andere Fahrerlaubnisbehörde hätte die Kann-Bestimmung vielleicht nicht so streng ausgelegt und keine ärztliche Untersuchung angeordnet.“
Auf Deutsch: Das Amt in Bayern durfte so entscheiden – hätte aber auch eine andere Möglichkeit gehabt. Warum der Ermessensspielraum in diesem Fall nicht genutzt wurde, bleibt offen. Letzten Endes stellt sich die Frage, ob der gesamte Verwaltungsaufwand – mit Gutachten, mehreren Arztterminen, Kosten für den Betroffenen und letztlich auch Kosten für die öffentliche Hand – im konkreten Einzelfall wirklich verhältnismäßig war.
Das Kuriose im Fall des Unternehmers: Hätte er keinen Personenbeförderungsschein beantragt, wäre die Behörde wohl nie auf seine Blutdruckerkrankung aufmerksam geworden. Er hätte weiterhin ganz normal Auto fahren dürfen und sich keine Sorgen um seinen Führerschein machen müssen. Ist das nicht paradox?
„Paradox nicht, aber schwer verständlich“, sagt Verkehrsrechtler Dieter Müller zu FOCUS online. „Dazu muss man wissen, dass man neue Erkrankungen, die nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis entstanden sind, der Fahrerlaubnisbehörde nicht eigenständig melden muss.“ Von gesundheitlichen Problemen erfährt die Behörde in der Regel nur durch die Polizei, etwa nach Unfällen, das Gesundheitsamt oder ein Gericht. Oder wie im konkreten Fall aus Bayern durch einen Antrag.
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Objektiv wäre dem Unternehmer viel Ärger erspart geblieben, hätte er die Einnahme des Medikaments nicht angegeben. Doch Professor Müller warnt: „Bei amtlichen Anfragen der Fahrerlaubnisbehörde ist man zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet.“ Tut man das nicht, drohen im Ernstfall empfindliche Strafen.
Ein mögliches Szenario: Der Betroffene verursacht später aufgrund seiner Erkrankung einen Verkehrsunfall mit verletzten Opfern. Bei der Sachbearbeitung durch die Polizei kommt heraus, dass er seine Erkrankung und die Tabletteneinnahme gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde verschwiegen hatte. Müller: „Dann stehen Straftaten wie fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs im Raum.“
Dennoch bleibt die Frage, ob die bundesweit rund 600 Fahrerlaubnisbehörden konsequenterweise nicht alle Autofahrer auf Blutdruckprobleme überprüfen müssten, um die Gefahr von Zwischenfällen auf den Straßen einzudämmen.
Dazu Professor Müller: „Nein. Eine solch großflächige Kontrolle ist unrealistisch. Die Behörden können nur dann eingreifen, wenn ihnen eine fahreignungsrelevante schwere Erkrankung amtlich bekannt geworden ist. Eine generelle Ausforschung aller Bürger oder nur aller kranken Bürger gibt es im deutschen Recht nicht.“ Außerdem wären sowohl die Fahrerlaubnisbehörden als auch die Ärzte mit einer so großen Masse an Untersuchungen „vollkommen überfordert“.
Außerdem sei es überhaupt nicht notwendig, Millionen Autofahrer zu überprüfen, nur weil sie Blutdruckmittel einnehmen. Denn die von ihnen ausgehende Gefahr im Straßenverkehr sei „überschaubar“, so Dieter Müller. „Generell gilt bei schwerwiegenden, ärztlich behandlungsbedürftigen und mit der regelmäßigen Einnahme von Medikamenten wie Blutdrucksenkern verbundenen Erkrankungen, dass eine Fahreignung problemlos gegeben ist.“
Dennoch müssen Autofahrer, die Blutdrucksenker nehmen, einige Dinge beachten. Dazu gehören laut Professor Müller „die regelmäßige Behandlung und Kontrolle durch einen Arzt, die regelmäßige Einnahme der Medikamente und die eigene Überprüfung des Gesundheitszustandes vor jeder Fahrt“.
Der Hochschullehrer ist sich sicher, dass Blutdruck-Erkrankungen und der Einfluss entsprechender Medikamente auf die Fahrtüchtigkeit eine immer größere Rolle spielen werden. Der Grund sei simpel: „Bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen handelt es sich um sogenannte Volkskrankheiten, die zivilisationsbedingt immer weiter zunehmen werden. Die epidemiologischen medizinischen Daten sind da eindeutig“, so Professor Müller.
Gut möglich also, dass sich Fahrerlaubnisbehörden in ganz Deutschland künftig häufiger mit Fällen wie dem aus Pfaffenhofen an der Ilm befassen müssen.
Für den Digital-Unternehmer hat die Sache mittlerweile ein gutes Ende genommen. Das von der Fahrerlaubnisbehörde geforderte Gutachten zur Fahrtauglichkeit fiel positiv aus. „Das Landratsamt hat sich inzwischen bei mir gemeldet. Ich darf meinen Führerschein behalten und auch der Personenbeförderungsschein wird mir jetzt ausgestellt“, so der 49-Jährige.
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