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130.000 Euro Schadensersatz: Junge (7) verletzt bei einem Geburtstag anderes Kind mit Pfeil und Bogen

Дата публикации: 14-08-2026 16:40:00

Ein Unfall bei einem Kindergeburtstag landete vor Gericht. Nun hat der Oberste Gerichtshof in Österreich entschieden, dass ein damals siebenjähriges Kind selbst für die Folgen haftet.

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Ein Unfall bei einem Kindergeburtstag landete vor Gericht. Nun hat der Oberste Gerichtshof in Österreich entschieden, dass ein damals siebenjähriges Kind selbst für die Folgen haftet.

Nach einem Unfall bei einer Geburtstagsfeier muss ein damals siebenjähriger Junge für die Verletzung eines anderen Kindes haften. Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat die außerordentliche Revision zurückgewiesen, wie das österreichische Portal „Die Presse“ berichtet.

Der Junge hatte im Jahr 2020 von einem Baumhaus aus mit einem Kinderbogen geschossen und dabei einen seiner sechsjährigen Spielkameraden am Auge verletzt. „Unter nicht näher feststellbaren Umständen löste sich der Pfeil vom Bogen und flog in das linke Auge des Klägers, das dadurch verletzt wurde“, so die Beschreibung des Gerichts. Der Verletzte klagte daraufhin auf eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 130.000 Euro und bekam vor Gericht Recht.

Richter prüfen Aufsichtspflicht der Eltern

In Österreich sind Kinder unter 14 Jahren im zivilrechtlichen Sinne grundsätzlich nicht deliktsfähig. Unter den Voraussetzungen des Paragrafen 1310 ABGB kam eine sogenannte Billigkeitshaftung des Jungen infrage, da die Aufsichtspflichtigen nicht hafteten. Laut Gericht wusste er zudem, dass das Schießen mit Pfeil und Bogen gefährlich ist.

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Die Aufsichtspflichtigen des Jungen hafteten nicht. (Symbolbild) IMAGO / Zoonar

Finanziell dürfte der Schaden dennoch nicht am Kind hängen bleiben. „Das ist zwar ein Anspruch, der gegen das Kind besteht, aber wirtschaftlich trägt ihn die Haftpflichtversicherung“, fasst der Radiosprecher die Ausführungen des Rechtswissenschaftlers Martin Spitzer im Ö1-Morgenjournal vom 11. August zusammen.

Rechtslage in Deutschland ähnlich

In Deutschland wäre die Rechtslage laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ähnlich: Kinder unter sieben Jahren haften grundsätzlich nicht für Schäden. Ab dem siebten Geburtstag können sie jedoch selbst schadensersatzpflichtig sein, wenn sie die nötige Einsicht in die Verantwortlichkeit für ihr Handeln hatten. Ob die Eltern haften, hängt dagegen laut § 832 BGB von einer möglichen Verletzung der Aufsichtspflicht ab.

Auch Unfälle von Kindern sind in Deutschland keine Seltenheit: Jährlich müssen in Deutschland rund 1,9 Millionen Kinder unter 15 Jahren wegen einer Unfallverletzung ärztlich behandelt werden. Das geht aus Angaben des Bundesgesundheitsministeriums hervor.

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