Der Sulzbach führt nur noch ein Fünftel seines üblichen Wassers, andere Bäche sind komplett ausgetrocknet. Das Umweltministerium bestätigt Rekordwerte. Was das für die Tierwelt bedeutet und welche Regeln jetzt für Anwohner gelten.
Saarbrücken · Der Sulzbach führt nur noch ein Fünftel seines üblichen Wassers, andere Bäche sind komplett ausgetrocknet. Das Umweltministerium bestätigt Rekordwerte. Was das für die Tierwelt bedeutet und welche Regeln jetzt für Anwohner gelten.
Die Bäche im Regionalverband haben Niedrigwasser. Zum Teil fließen nur noch wenige Zentimeter Wasser, die Mittelwerte der Pegelstände sind überall deutlich unterschritten. Hier am Grumbach ist der Wasserstand sehr niedrig.
Foto: BeckerBredelDer Saarbach hat in Fechingen normalerweise einen mittleren Pegelstand von 35 Zentimetern. Aktuell sind es nur 19 (Stand 10. August). Ähnlich sieht es am Rohrbach aus, der Mittelwert von knapp unter 50 Zentimetern ist deutlich unterschritten. Aktuell meldet der Pegel in Schafbrücke 39 Zentimeter. Der Fischbach hat am Pegel Rußhütte 34 Zentimeter, das Mittel liegt zehn Zentimeter höher.
Teils sehr geringe Pegelstände
Schlimmer sieht es am Sulzbach aus. Dort meldet der amtliche Pegel in Jägersfreude gerade noch fünf Zentimeter bei einem Mittel von 30 Zentimetern. Und da es in den kommenden Tagen auch nicht regnen soll, könnte sich der Trend noch fortsetzen. An der Saar fällt der Mangel an Frischwasser aus den Zuläufen nicht so sehr auf, denn der Fluss wird von Stauwerken im Niveau gehalten. Allerdings sinkt die Fließgeschwindigkeit und auch das macht dem Gewässer Schwierigkeiten (wir berichteten).
Der Sauerstoffgehalt sinkt, und giftige Blaualgen finden ideale Bedingungen. Die noch kleineren Bäche im Regionalverband sind teils schon ganz trocken. Viele von ihnen führen ohnehin nicht ständig Wasser, sind aber jetzt noch länger trocken als in den Vorjahren. Die Hitze und der Mangel an Regen haben Rekordwerte ausgelöst, was auch das Umweltministerium bestätigt. Demnach ist der Wasserstand so niedrig wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Sorgen um die Tierwelt müsse man sich nicht machen, denn Flüsse und Bäche kämen mit veränderten Wasserständen und sogar Trockenheit zurecht und würden sich erholen.
Wasserentnahmen mit technischen Hilfsmitteln sind nicht gestattet
Trotzdem erinnert die Behörde daran, dass man die Fließgewässer nicht zusätzlichem Stress aussetzen dürfe. Das für Gewässer zuständige Ministerium lehnte einen Ortstermin mit seinen Gewässerexperten ohne Angabe von Gründen ab. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz könne an keinem Ortstermin teilnehmen, schrieb Tatjana Hesidenz aus der Pressestelle und bat darum, dafür Verständnis zu haben. Das eigentlich nicht zuständige Innenministerium übersandte unserer Zeitung trotzdem ein Merkblatt, das erst vor wenigen Tagen herausgegeben wurde und daran erinnert, dass Wasserentnahmen mit technischen Hilfsmitteln nicht gestattet sind.
Wer an einem Bach wohne, dürfe lediglich „mit Handgefäßen schöpfen“. Das Eintauchen und Befüllen einer Gießkanne oder eines Eimers ist demnach die einzig erlaubte Art der Wasserentnahme. Wer regelmäßig Wasser abpumpen wolle, brauche eine spezielle Genehmigung, wobei diese bei Kleinstgewässern nicht erteilt werde. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat dazu eine Liste im Internet bereitgestellt, an welchen Gewässern Wasserentnahmen überhaupt genehmigungsfähig sein können (www.saarland.de/leitfaden-wasserentnahme).
Wasserentnahmen müssen eingestellt werden, wenn Pegel zu niedrig ist
Gewässer, die hier nicht aufgelistet sind, bleiben für die Nutzung tabu. Und selbst wenn man eine Genehmigung hat, muss man Entnahmen einstellen, wenn die Pegel zu niedrig fallen. Die dazu geforderten Pegelstände würden, wie es heißt, in jeder Erlaubnis festgelegt und müssen von den Nutzern individuell geprüft und eingehalten werden. Auch für die Pegelstände gibt es eine jederzeit einsehbare Internetadresse unter www.saarland.de/wasserstaende-warnlage.
Dort wurden auch die Daten für diesen Beitrag abgerufen. In Lebach wurde seitens der Stadt vor wenigen Tagen öffentlich auf das Verbot der Wasserentnahmen hingewiesen. Allerdings darf auch dort weiter von Hand geschöpft werden. Im Regionalverband gilt dies in gleicher Weise. Und wer Gewässer aufstaut, um besser schöpfen zu können, riskiert ebenfalls ein Bußgeld, denn am Bach darf man laut Ministerium nichts verändern. Das steht im Wasserhaushaltsgesetz, das plötzlich eine hohe Bedeutung gewinnt. (sil/sm)
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