Umfragen zufolge könnten Rechtsextreme nach der Landtagswahl im September an die Regierung kommen. Wie würde dies das Bundesland verändern? Der vierte und letzte Teil der RiffReporter-Serie über die AfD-Pläne für Sachsen-Anhalt dreht sich um die Kultur- und Medienpolitik.
Umfragen zufolge könnten Rechtsextreme nach der Landtagswahl im September an die Regierung kommen. Wie würde dies das Bundesland verändern? Teil 4 der vierteiligen RiffReporter-Serie über die radikalen AfD-Pläne für Sachsen-Anhalt dreht sich um die Kultur- und Medienpolitik.

Die Umfragen zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt führt die AfD um Spitzenkandidat Ulrich Siegmund deutlich an. Wenn die rund 1,7 Millionen Wahlberechtigten am 6. September über die Zusammensetzung eines neuen Parlaments entschieden haben, könnte die rechtsextreme Partei als stärkste Kraft ins Ziel gehen – zum zweiten Mal nach der Wahl in Thüringen 2024. Eine Regierungsbeteiligung scheint denkbar, sogar eine absolute Mehrheit liegt im Bereich des Möglichen.
Darauf bereitet sich die AfD akribisch vor. Ihr selbstbewusst als „Regierungsprogramm“ betiteltes Wahlprogramm umfasst 258 Seiten, auf denen sich radikale Forderungen aneinanderreihen. Dazu hat die Partei ein „100-Tage-Sofortprogramm“ vorgelegt, mit dem sie zeigt: Sie will Sachsen-Anhalt in rasantem Tempo verändern.
Manche Ideen der AfD scheinen kaum finanzierbar oder sind verfassungsrechtlich bedenklich, andere wären nur auf Bundes- oder EU-Ebene umsetzbar. Dennoch hätte das Programm – falls umgesetzt – massive Folgen für das tägliche Leben der Sachsen-Anhalter: In den Städten würden Bürgerwachen patrouillieren, aus den Steckdosen möglichst billiger Kohlestrom fließen. An den Schulen würde die Nationalhymne gesungen und Russisch gelehrt, während Kinder mit Behinderungen separiert in Sonderschulen lernen müssten. Mit der Corona- und der Klimapolitik würden sich Untersuchungsausschüsse befassen.
Was genau plant die AfD in Sachsen-Anhalt? RiffReporter hat das Programm ausgewertet – Teil 4: Kultur- und Medienpolitik.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist der AfD ein Dorn im Auge. Im Falle einer Regierungsbeteiligung will die Partei in Sachsen-Anhalt deshalb nicht lange fackeln: Als „Sofortmaßnahme“ innerhalb der ersten 100 Tage verspricht sie ihren Wähler:innen, die Rundfunkstaatsverträge zu kündigen. Die öffentlich-rechtlichen Sender sollen auf ein „Grundangebot“, einen „Grundfunk“ reduziert werden, womöglich aus dem Staatshaushalt oder durch Werbung finanziert. Sport- und Unterhaltungsangebote versteht die AfD laut Wahlprogramm als „zubuchbare und freiwillige Abonnement-Optionen“.
Betreffen würden diese Pläne in Sachsen-Anhalt vor allem den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR). Der bereitet sich längst auf Gegenwehr vor: „Wir werden an dem Tag, an dem die Kündigung des MDR-Staatsvertrags da ist, juristisch dagegen vorgehen“, sagte Jan Ole Schröder, Juristischer Direktor der Anstalt, im Juli der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Ein Ende der Rundfunkbeiträge ist nicht zu erwartenUnabhängig vom Ausgang stünde fest: Sofortige Folgen hätte eine Kündigung des Staatsvertrags durch eine Landesregierung in Magdeburg nicht. Denn sie ist an eine lange Kündigungsfrist (zwei Jahre zum Jahresende) gebunden. Bis Ende 2028 würde der MDR weiterhin nicht nur für Thüringen und Sachsen, sondern auch für Sachsen-Anhalt senden. Anschließend müsste der Sender für das Land kein Programm mehr machen und erhielte keine Rundfunkgebühren mehr aus Sachsen-Anhalt.
Ein Ende der Beitragspflicht für die Einwohner:innen des Bundeslandes aber würde auch dies noch nicht bedeuten. Denn das Bundesverfassungsgericht hat die Länder in seiner Rechtsprechung in die Pflicht genommen, ein staatsfernes öffentlich-rechtliches Angebot zu gewährleisten – und zu finanzieren. Auch die seit langem politisch umstrittene Höhe der Beiträge von derzeit 18,36 Euro monatlich für jeden Haushalt geht auf eine Anordnung der Karlsruher Richter:innen zurück.
Das schließt Änderungen nicht aus, engt den Spielraum einer Landesregierung jedoch deutlich ein. Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts gehören neben aktuellen Informationen auch Kultur- und Unterhaltungsformate zwingend zum Auftrag eines verfassungskonformen öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebots. Was genau sich wie schnell im Falle einer Kündigung des Staatsvertrages tatsächlich ändern würde, ist also völlig offen. Auch die Folgen für die regionale Filmförderung, die Gegenstand des MDR-Staatsvertrags ist, lässt sich noch nicht gesichert einschätzen.
AfD will lokales Bürgerradio stoppenUnmittelbar in seiner Existenz bedroht wäre dagegen das freie Radio Corax in Halle. Diesem will die AfD „den Geldhahn zudrehen“ – denn aus Sicht der Partei steht der Sender für „linken Fanatismus“ und eine „perverse Regenbogenideologie“.
Bisher erhält der Sender Projektgelder aus dem Landeshaushalt. Diese könnte eine AfD-geführte Regierung verwehren. Auf die Grundförderung von Radio Corax hätte sie dagegen keinen direkten Einfluss, diese zahlt die Landesmedienanstalt aus. Allerdings könnte eine AfD-Mehrheit im Landtag die Förderung nichtkommerzieller Lokalradios insgesamt beenden. Nach Angaben von Radio Corax bräche dem Sender dadurch ein Drittel seiner Einnahmen weg. Von einer solchen Gesetzesänderung wären dann jedoch auch weitere freie Sender betroffen, eine „Lex Corax“ wäre sie nicht.
Warum aber hat sich die AfD überhaupt auf ein kleines Bürgerradio eingeschossen? Radio Corax sendet auch regelmäßige „Antifa-News“, in denen sie über rechtsextreme Bestrebungen und über Anti-AfD-Proteste berichtet. Hinter dem Begriff „Antifa“ verbirgt sich keine zentrale Organisation, sondern ein breites Spektrum antifaschistischer Initiativen, von gewaltfreien Organisationen bis zu linksextremistischen Gruppierungen. Die AfD Sachsen-Anhalt bezeichnet „die“ Antifa hingegen pauschal als „antideutsche Terrororganisation“.
Mehr deutsche Stücke an den TheaternDer Angriff auf ein lokales Bürgerradio passt insofern in ein übergeordnetes Ziel, das die Partei in ihrem Wahlprogramm nennt: eine „patriotische Kulturpolitik“. Dass sich Deutschland weiterhin intensiv mit den Gräueltaten der Nazizeit befasst, kritisiert die AfD als „Verewigung eines Schuldkomplexes“. Die „patriotische Kulturpolitik“ soll dagegen unverkrampft „auf die guten Seiten der deutschen Geschichte“ Bezug nehmen.
Ein Beispiel dafür: Die aktuelle Imagekampagne des Landes unter dem Titel #moderndenken. Darin stellen die Macher unternehmerische Visionäre aus Sachsen-Anhalt in eine Reihe mit Martin Luther und dem Bauhaus. Die AfD will stattdessen eine Kampagne unter das Motto „deutschdenken“ stellen.
So kritisiert sie, dass die meisten Theater in Sachsen-Anhalt statt Goethe, Schiller und Kleist „nur allerseichteste Unterhaltung oder International(istisch)es“ aufführten. Das soll künftig nicht mehr vom Land gefördert werden: „Kein Staatsgeld für antideutsche Kunst und Kultur!“, heißt es im Wahlprogramm.
Keine Gendersprache, kein PostkolonialismusDarüber hinaus will die AfD auch die Alltagskultur radikal verändern. Viele Wahlpositionen entsprechen dem klassischen Katalog rechter Parteien. „Gendersprache“ würde „im gesamten amtlichen Sprachgebrauch“ verboten, vom Landtag bis in die Schulen. Dort würde ein allgemeiner „Zukunftstag“ zur beruflichen Orientierung die Initiativen „Girls’ Day“ und „Boys’ Day“ ersetzen. Deren Intention ist es, Mädchen traditionelle Männer- und Jungen traditionelle Frauenberufe näher zu bringen – für die AfD Ausdruck einer Politik, die „alle Unterschiede zwischen den Geschlechtern aufzuheben“ versucht.
Entsprechend sollen an den Hochschulen „Genderstudien“ abgeschafft werden, auch der Postkolonialismus als angebliches „Programm zur Zerstörung der europäischen Identität“ habe an den Universitäten nichts verloren. Etabliert werden soll hingegen ein Institut für „kritische Islamforschung“.
Islampolitik kollidiert mit GrundrechtenAls „kulturfremd“ gehört der Islam für die AfD grundsätzlich nicht zu Sachsen-Anhalt. Unter der Überschrift „Nein zu Muezzin und Minarett!“ polemisiert die Partei gegen Menschen muslimischen Glaubens. Zwar gelte die Religionsfreiheit „auch für Moslems“ (sic!), betont sie in gönnerischem Ton eine rechtliche Selbstverständlichkeit – um daraufhin eher rhetorisch zu fordern, dass diese kein „Supergrundrecht“ sein dürfe. „Die Deutschen“ seien nicht gezwungen, „jeden Wunsch der Islamlobby zu erfüllen“.
So polternd ihre Worte, so schwierig wäre es für die rechtsextreme Partei, dem Taten folgen zu lassen. Im Weg steht einmal mehr das Grundgesetz. Landesgesetze könnten über eine allgemeine Lärmverordnung beispielsweise auch den Muezzin-Ruf einschränken, müssten dann aber wohl alle Geräuschquellen gleichbehandeln.
So jedenfalls sah es das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, das in den vergangenen Jahren mehrere Urteile zu vergleichbaren Fragen sprach. Pauschale Verbote von Minaretten und muslimischen Gebetsrufen wertete es darin als Verstoß gegen die Menschenwürde, das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes oder gegen die Religionsfreiheit – Grundrechte, die in Sachsen-Anhalt natürlich genauso gelten wie in NRW.
„Echter Rassismus“ stellt für die AfD kein Problem darOhnehin scheint die Forderung der AfD eher Ausdruck eines Kulturkampfes als praktischer Natur zu sein. Dem Bildungsministerium in Sachsen-Anhalt, zuständig für die Zusammenarbeit des Landes mit Religionsgemeinschaften, war auf Anfrage von RiffReporter nicht bekannt, dass es im Land überhaupt eine Moschee mit Minarett gebe oder dass eine Gemeinde tatsächlich Muezzin-Rufe über Lautsprecher verbreite. Die AfD hindert dies nicht daran, ein Problem zu erkennen.
Ein anderes Problem sieht die rechtsextreme Partei hingegen nicht: Rassismus.
„Echten Rassismus“ gebe es „kaum noch“, heißt es im Wahlprogramm – weshalb die AfD auch Programme gegen Rassismus als sinnlos ablehnt. In diesem Kontext will die AfD die Landeszentrale für politische Bildung „in der aktuellen Form abschaffen und als Alternative ein Landesinstitut für staatspolitische Bildung und kulturelle Identität aufbauen“. Das vermeintliche Vergehen der bisherigen Landeszentrale: Sie fördert Initiativen wie das Netzwerk „Schule ohne Rassismus“, das mache sie zu einer „Spinne in einem Netz linker bis linksextremer Institutionen“.
Wer für sie Freund und wer Feind ist, macht die AfD in ihrem Programm überdeutlich. Und auch wenn sie bei ihren Vorstellungen an rechtliche Grenzen stoßen würde: Für zahlreiche Menschen und Initiativen würde eine AfD-Regierung die Kultur im Land wesentlich verändern.