Verkehrsverstöße sind in manchen Ländern deutlich teurer als in Deutschland. Es ist deshalb verlockend, entsprechende Post im Briefkasten zu ignorieren - doch das sollte man lieber nicht machen.
Berlin · Verkehrsverstöße sind in manchen Ländern deutlich teurer als in Deutschland. Es ist deshalb verlockend, entsprechende Post im Briefkasten zu ignorieren - doch das sollte man lieber nicht machen.
Urlaub vorbei, Post da: Wer einen Bußgeldbescheid aus der EU oder der Schweiz im Briefkasten findet, sollte ihn nicht liegenlassen.
Foto: Christin Klose/dpa-tmnFalsch geparkt oder zu schnell unterwegs: Ist nach dem Urlaub ein Bußgeldbescheid aus dem Reiseland im Briefkasten, sollte man ihn nicht einfach aussitzen. „Bußgelder aus der gesamten EU sowie der Schweiz können auch in Deutschland vollstreckt werden“, so ein ADAC-Sprecher.
Das gilt für Beträge ab 70 Euro, für Verstöße in Österreich liegt die Grenze bereits bei 25 Euro aufwärts. Bußen aus der Schweiz werden ab einer Höhe von 80 Franken (rund 86 Euro) eingetrieben.
Zuständig dafür ist das Bundesamt für Justiz, das für die ausländischen Behörden Forderungen vollstreckt. Private Inkassodienstleister können dagegen laut ADAC hierzulande keine öffentlich-rechtlichen Forderungen aus Verkehrsverstößen durchsetzen.
Prüfen und im Zweifel schnell zahlen
Der Rat des Verkehrsclubs, wenn ein Bescheid in der Post ist: Den Vorwurf überprüfen und möglichst rasch zahlen, falls etwas dran ist. Denn einige Länder gewähren bei schneller Zahlung „deutliche Rabatte“. So gibt es laut ADAC von italienischen Behörden zum Beispiel 30 Prozent Nachlass bei einer Zahlung innerhalb von fünf Tagen nach der Zustellung des Bescheids.
Die Bußgelder für Verkehrsverstöße sind im Ausland teils viel höher als hierzulande. In Spanien etwa können Parkverstöße laut ADAC bis zu 200 Euro kosten. Wer mehr als 20 km/h zu schnell ist, zahlt in Italien ab 175 Euro, in den Niederlanden ab 230 Euro und in Norwegen ab 750 Euro, während in Deutschland ab 100 Euro dafür fällig werden.
Auch die Strafen für Smartphone oder Alkohol am Steuer fallen in anderen Ländern mitunter wesentlich drastischer aus.
Fahrverbote nicht in Deutschland vollstreckbar - noch
Fahrverbote jedoch können aktuell nur in dem Land verhängt werden, in dem der Verkehrsverstoß begangen wurde, nicht aber in Deutschland - für schwere Delikte wie etwa das Fahren unter Alkoholeinfluss wird sich das aber ändern. Nämlich sobald eine im November 2025 in Kraft getretene EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde. Das muss laut ADAC spätestens im November 2028 passiert sein.
Die Richtlinie sieht eine EU-weite Vollstreckung von Fahrverboten und Führerscheinentzügen vor.
© dpa-infocom, dpa:260810-930-509895/1
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