Seit dieser Woche gelten in der EU neue Vorschriften, die zu weniger Abfall führen sollen. Für Kleinunternehmen bedeutet das aber vor allem: In jedem EU-Land kostet sie der Verkauf Hunderte Euro.
Seit dieser Woche gelten in der EU neue Vorschriften, die zu weniger Abfall führen sollen. Für Kleinunternehmen bedeutet das aber vor allem: In jedem EU-Land kostet sie der Verkauf Hunderte Euro.

Imago
Jeden Tag zeichnet Johanna Breuch Katzen. Mal sind es dicke, orange Katzen, dann grimmige oder solche, die Bücher lesen. Daraus macht die Illustratorin in ihrem Atelier im niederländischen Leiden Sticker, Kunstdrucke, T-Shirts, Taschen. Seit 2019 verkauft sie die Produkte über ihren Online-Shop und die Plattform Etsy.
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Vor ein paar Tagen stand dort plötzlich etwas geschrieben, was so gar nicht nach niedlichen Katzen klingt: FUCKEU. Der Ausdruck war ein Rabattcode für 20 Prozent Nachlass auf letzte Bestellungen aus anderen EU-Ländern. Am 11. August hat Breuch den Versand dorthin vorerst eingestellt. Der Grund ist die neue europäische Verpackungsverordnung.
Das Prinzip dahinter: Wer Waren in ein EU-Land verkauft, soll dort für die Entsorgung der Verpackungen aufkommen. Händler müssen deshalb erfassen, wie viel Karton, Papier oder Kunststoff sie in einem Land in Umlauf bringen, die Mengen melden und sich über Gebühren an der Sammlung und dem Recycling beteiligen.
Einzelne EU-Länder, wie etwa Deutschland oder Frankreich, kennen solche Vorschriften schon länger. Für Breuch waren sie bisher kein Grund, den Verkauf ins Ausland einzustellen. Ein Drittel ihrer Bestellungen kommt von ausserhalb der Niederlande. Sie registrierte sich in den Ländern und meldete dort einmal jährlich ihre Verpackungsmengen. In Deutschland kostete sie das 15 bis 20 Euro pro Jahr, in Frankreich rund 110 Euro. In Österreich verzichtete sie auf die Registrierung wegen einer Mindestgebühr von 150 Euro.
Aber mit den seit dem 12. August geltenden Regeln verändert sich für sie die Rechnung komplett. Denn nun gilt die neue EU-Verordnung direkt in allen Mitgliedsstaaten. Wer potenziell überallhin liefert, muss vorsorglich 27 Registrierungen vornehmen.
Für eine Illustratorin, die in einzelne Länder vielleicht fünf Pakete im Gesamtwert von 100 Euro verschickt, bedeutet das einen enormen Kostenblock. Würden im Durchschnitt 50 Euro pro Land anfallen, wären dies für alle 27 EU-Staaten 1350 Euro im Jahr – ohne Berücksichtigung des Arbeitsaufwands. Hinzu kommt die Bürokratie. Jedes Land hat eigene Stellen, eigene Verfahren, und man redet zum Teil eine eigene Sprache. Ein europäisches Portal gibt es nicht.
Zudem kommt eine Pflicht dazu, die kleine Anbieter speziell belastet: Wer in einem Absatzland keine eigene Niederlassung hat, muss dort einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung bestimmen. Dieser vertritt das Unternehmen gegenüber den zuständigen Stellen und soll dafür sorgen, dass die Regeln auch gegenüber ausländischen Händlern durchgesetzt werden können.
Solche Dienstleister gibt es. Doch sie machen das natürlich nicht gratis. Sie verlangen nach Breuchs Recherchen ungefähr 300 Euro pro Land und Jahr. Grossfirmen mit Niederlassungen in den einzelnen Ländern brauchen keine Bevollmächtigten.
Kleine Beträge summieren sichDass ausgerechnet kleine Anbieter so stark belastet werden, hält Breuch für paradox. Sie unterstützt das Ziel, Verpackungsmüll zu reduzieren. Wer schon einmal einen winzigen Gegenstand in einem riesigen Karton erhalten habe, wisse, wie verschwenderisch der Online-Handel sein könne, sagt sie.
Gerade kleine Hersteller achteten jedoch häufig darauf, möglichst wenig Material zu verwenden. Breuch verschickt ihre Produkte nach eigenen Angaben fast ausschliesslich in Papier und in so kleinen Verpackungen wie möglich.
Ihre Sorge ist deshalb nicht, dass sie für einige Kilogramm Karton einen angemessenen Recyclingbeitrag zahlen muss. Es sind die Fixkosten und der administrative Aufwand, die unabhängig davon anfallen, ob ein Händler zehntausend Pakete in ein Land verschickt oder nur wenige.
Petitionen an die BehördenDie Niederländerin ist mit ihren Sorgen nicht allein. Die Verordnung hat bei Kleinfirmen europaweit Entrüstung und Verzweiflung ausgelöst. Auf Instagram finden sich unter dem Hashtag #EPR (Extended Producer Responsibility) mehr als hunderttausend Einträge von Firmen, die ihre grenzüberschreitenden Lieferungen eingestellt haben und ihre Kunden bitten, Petitionen an die deutsche Bundesregierung und an die EU-Institutionen zu unterschreiben.
Zu teuer und zu bürokratisch seien die Vorschriften, klagen die Unternehmer. «Wir haben unzählige Rückmeldungen erhalten», sagt zum Beispiel Gerald Kühberger vom österreichischen Handelsverband. Kleinfirmen, die früher viele oder gar alle EU-Länder beliefert hätten, würden sich nun auf wenige Absatzmärkte beschränken. Damit geht ihr Geschäftsmodell oftmals nicht mehr auf.
Die EU-Kommission will Kleinfirmen entlastenDie Verpackungsverordnung ist Teil des Green Deal der EU. Er besteht aus unzähligen Einzelmassnahmen und Gesetzen, die ein Fernziel haben: die Klimaneutralität der EU bis 2050.
Zwar hat man auch in Brüssel mittlerweile erkannt, dass die Vielzahl an Umweltvorschriften Unternehmen stark belastet. Mit sogenannten Omnibus-Vorlagen will die EU-Kommission die Vorschriften deshalb entschlacken – auch die Verpackungsverordnung. So hat sie vorgeschlagen, dass Firmen aus der EU gar keine Bevollmächtigten ernennen müssen.
Das Problem ist jedoch, dass das EU-Parlament und die Mitgliedsländer (Council) diesem Vorschlag noch zustimmen müssen. «Ich hoffe, dass sie die vorgeschlagene Änderung ohne weitere Verzögerung gutheissen», sagte die EU-Kommissarin Jessika Roswall diese Woche mit beinahe drohendem Unterton. Für die EU-Kommission ist die Angelegenheit offenbar dringend.
Wie rasch Parlament und Council reagieren und ob sie der Änderung überhaupt zustimmen werden, ist aus heutiger Sicht allerdings ungewiss. Selbst die grösste Partei im EU-Parlament, die Europäische Volkspartei (EVP), die sich sonst stark für die Entbürokratisierung einsetzt, ist gespalten. Wo die Fronten verlaufen, wird sich frühestens nach den Sommerferien Ende August zeigen.
Die Revision der Verordnung könnte sich damit in die Länge ziehen, wenn sie denn überhaupt durchkommt. Um die Firmen trotzdem bereits zu entlasten, hat die EU-Kommission die Behörden in den Mitgliedsländern am Donnerstag erneut dazu aufgerufen, «sich kooperativ zu verhalten». Das heisst, sie sollen Firmen nicht mit Bussen bestrafen, wenn sie die Verpackungsverordnung verletzen.
Schweizer Firmen ebenfalls betroffenFür Firmen löst das allerdings das Problem noch nicht. Denn wer sich heute in einem Land online registrieren will, muss auch das Feld mit dem Bevollmächtigten ausfüllen – sonst lässt sich die Registrierung nicht abschliessen. Da hilft es wenig, wenn die Behörden vorerst auf Strafen verzichten. Dieses Problem betrifft auch Schweizer Firmen.
Das zeigt der Fall von Sébastien Chaulmontet. Unter dem Namen Albishorn Watches stellt der Schweizer Uhrenunternehmer Kleinstserien her. Am 12. August versuchte er testweise, sich in einigen EU-Ländern zu registrieren. Weil er keine nationalen Repräsentanten angab, konnte er den Prozess nicht abschliessen. Für Firmen aus der Schweiz ist das relevant, und es könnte kompliziert werden: Die EU-Mitgliedsländer sollen selber entscheiden dürfen, ob sie von Firmen aus Drittstaaten die Bezeichnung eines Bevollmächtigten verlangen. Rechtssicherheit schafft das nicht.
Schweizer Konsumenten sind, anders als Produzenten, von diesem Wirrwarr nicht betroffen. Unternehmerinnen wie Breuch können weiterhin in die Schweiz verkaufen. Hier gilt noch keine mit der EU vergleichbare umfassende Verpackungsverordnung.
Das wird sich jedoch bald ändern. Der Bundesrat hat im Juni eine neue Verpackungsverordnung verabschiedet. Sie erfasst erstmals alle Verpackungen und soll Anfang 2027 in Kraft treten. Die Regeln setzen allerdings andere Schwerpunkte als jene der EU: Unter anderem sollen Verpackungen vermehrt wiederverwertet werden und öfter aus Recyclingmaterial bestehen.
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