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E-Scooter-Zwischenfälle in Leverkusen und Köln: Polizei meldet fast dreimal so viele verunglückte Kinder

Дата публикации: 13-08-2026 13:46:00




Nach 20 Unfällen im Vorjahreszeitraum registriert die Polizei nun zwischen Januar und Juli 58 verunglückte Kinder mit E-Scootern in der Domstadt und Leverkusen.



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E-Scooter-Zwischenfälle in Leverkusen und Köln Polizei meldet fast dreimal so viele verunglückte Kinder

Die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Kindern hat sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in Köln und Leverkusen verdreifacht.

Die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Kindern hat sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in Köln und Leverkusen verdreifacht.

Foto: Christoph Soeder/dpa/Christoph Soeder

Leverkusen · Nach 20 Unfällen im Vorjahreszeitraum registriert die Polizei nun zwischen Januar und Juli 58 verunglückte Kinder mit E-Scootern in der Domstadt und Leverkusen.

Die Polizei nimmt den Unfall eines Zwölfjährigen mit einem E-Scooter in Köln – der Junge brach sich die Schulter – zum Anlass, auf ein spezielles Verkehrsthema aufmerksam zu machen. Kurzfassung: „Die Zahl der verunglückten Kinder steigt.“ Der Unfall des Zwölfjährigen reihe sich „in eine Entwicklung ein, die sich in diesem Jahr deutlich verschärft hat: Die Zahl der verunglückten Kinder hat sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum nahezu verdreifacht“, berichtet die Behörde.

Von Januar bis Juli 2024 waren in Köln und Leverkusen 13 Kinder mit E-Scootern verunglückt, im selben Zeitraum im Folgejahr waren es 20. „In den ersten sieben Monaten dieses Jahres stieg die Zahl auf 58 an.“

Auch wenn E-Scooter ohne Führerschein gefahren werden dürften, gebe es für die Nutzung klare Regeln:

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Auf den Zweirädern darf nur eine Person stehen. Die Mitnahme einer weiteren Person ist nicht erlaubt.
  • E-Scooter brauchen eine gültige Haftpflichtversicherung samt Versicherungskennzeichen.
  • Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist das Fahren nicht erlaubt, „sofern diese nicht entsprechend freigegeben sind“, weist die Behörde hin.

Gerade zu E-Scootern, die im Internet als Modelle für Kinder angeboten werden, rät die Polizei Eltern, sich vor dem Kauf genau über technischen Daten und die Zulassung zu informieren. Denn: „Nicht jedes Modell darf im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden“, heißt es aus Köln. Zudem empfiehlt die Behörde das Tragen eines Helms, der vor schweren Kopfverletzungen schütze.

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Классификация: Происшествия. Схожих патентов: 0. Схожих новостей: 9. Тональность: 0. Информативность: 17.12. Источник: rp-online.de.