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„Hausbesuch mit meinen Brothers": Wackersberger droht per Whatsapp

Дата публикации: 14-08-2026 17:03:00

Ein 59-Jähriger kündigte in einer Sprachnachricht „ein paar ernste Worte mit meinen Brothers aus Augsburg" an. Das Amtsgericht Wolfratshausen verurteilte ihn zu 11.700 Euro Geldstrafe.

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Stand: 14.08.2026, 19:03 Uhr

Von: Rudi Stallein

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ARCHIV - ILLUSTRATION - Eine Strafprozessordnung steht am 22.07.2014 in Essen (Nordrhein-Westfalen) im Vorfeld eines Strafprozesses in einem Sitzungssaal des Landgerichtes auf dem Richtertisch. Am Dienstag findet der Prozessauftakt gegen einen 78-jährigen Mann und seinen Sohn (47) statt. Der Vorwurf lautet: Totschlag durch Unterlassen. Vater und Sohn sollen der schwer kranken Ehefrau und Mutter die dringend erforderliche Pflege verweigert haben. Bei ihrem Tod wog die 77-Jährige nur noch 29 Kilogramm.      Foto: Volker Hartmann/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Nicht das erste Mal bekam der 59-Jährige mächtig Ärger mit der Justiz. © Volker Hartmann/dpa

Ein 59-Jähriger kündigte in einer Sprachnachricht „ein paar ernste Worte mit meinen Brothers aus Augsburg" an. Das Amtsgericht Wolfratshausen verurteilte ihn zu 11.700 Euro Geldstrafe.

Wackersberg/Wolfratshausen – Ein Mann soll ein Klavier gestohlen haben. Aus einem Haus in Münsing. Deshalb stand er kürzlich vor Gericht. Die Sache wurde eingestellt. Verurteilt wurde der Wackersberger (59) trotzdem: Er hatte einem Verwandten, der ihn des Diebstahls bezichtigt und angezeigt hatte, eine Sprachnachricht geschickt, in der er „einen Hausbesuch und ein paar ernste Worte mit meinen Brothers aus Augsburg“ ankündigte. Diese Nachricht fasste der Empfänger als Bedrohung auf. Zurecht, wie das Wolfratshauser Amtsgericht nun bestätigte – und den Absender zu 11.700 Euro Geldstrafe (180 Tagessätze) verurteilte.

Es war nicht das erste Mal, dass der Angeklagte wegen seines Drangs, Mitmenschen mit absurden und völlig abstrusen E-Mails zu bombardieren, mächtig Ärger mit der Justiz bekam. Wegen Beleidigungen und Verleumdung saß er bereits 15 Monate im Gefängnis. Weil er trotzdem keine Ruhe gab und weiterhin „fäkal-sexistische Beleidigungen“ verschickte, verurteilte ihn das Landgericht München zu weiteren 15 Monaten Haft, die es allerdings zur Bewährung aussetzte. Trotz dieser offenen Bewährung musste auch der Onkel des Beschuldigten dessen Fäkal-Jargon in Sprachnachrichten kennenlernen, ehe es zu der Bedrohung kam.

„Ich kapier es einfach nicht“, hielt Richter Helmut Berger im Laufe der Verhandlung dem Angeklagten vor und ließ es an Deutlichkeit nicht missen. „Das ist sowas von geisteskrank, dass es kränker nicht geht – auch wenn das medizinisch nicht belegt ist.“ Einen für das spätere Urteil gravierenden Unterschied sah das Gericht jedoch: „Hier geht es um einen familiären Streit. Das ist der einzige Grund, warum sie nicht wieder eingesperrt werden“, machte der Richter in seiner Urteilsbegründung dem Wackersberger deutlich. Dessen bisherige sexistische Beleidigungen richteten sich gegen Personen des öffentlichen Lebens.

Seiner Vorgeschichte verdankte der Beschuldigte wohl auch, dass er zur jüngsten Verhandlung aus der JVA Stadelheim vorgeführt wurde – mit einer Kette an den Füßen. Weil er zum ersten Termin einige Wochen zuvor nicht erschienen war, hatte das Gericht einen Haftbefehl erlassen. So verbrachte der Mann einen Monat in U-Haft, damit ihm der Prozess gemacht werden konnte. Den hätte er sich komplett sparen können, wäre er nicht verbal wieder völlig entgleist. Denn die Sache mit dem Klavier, das der Mann aus dem Haus einer Erbengemeinschaft getragen hatte, war quasi längst erledigt, weil das Erbstück familienintern mit einer Zahlung des Angeklagten von 500 Euro gegengerechnet worden war.

Was blieb, war die Whatsapp-Nachricht „mit mehr als bedrohlichem Inhalt“, wie das Gericht betonte. In Augsburg hatte der Angeklagte seine Haftstrafe abgesessen, die „Brothers“ durfte der Onkel unzweifelhaft als frühere Mithäftlinge seines Neffen interpretieren. „Er wollte Eindruck machen, das ist ihm gelungen“, so die Einschätzung des Staatsanwalts, der gegen den Wackersberger sechs Monate Gefängnis ohne Bewährung beantragte. Aus Sicht des Verteidigers war sein Mandant durch die verbüßte Untersuchungshaft bereits genug bestraft.

Richter Helmut Berger verurteilte den 59-Jährigen zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 65 Euro, insgesamt 11.700 Euro. „Er hat wieder einen Monat Haft erfahren, aber ich glaube nicht, dass er lernt. Er wird’s wieder tun“, äußerte der Richter Zweifel an der Lernfähigkeit des Verurteilten.

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