Das Geflügelunternehmen Avícola Son Perot fordert von der Balearen-Regierung 60.756 Euro Schadenersatz. Nach Ansicht der Firma entstanden ihr wirtschaftliche Verluste, weil das 2024 geplante Projekt für eine Mega-Hühnerfarm auf dem Landgut Son Vanrell in Sineu gestoppt wurde. Gegen den Betrieb hatten sich sowohl die Gemeinde als auch Anwohner ausgesprochen.
Das Geflügelunternehmen Avícola Son Perot fordert von der Balearen-Regierung 60.756 Euro Schadenersatz. Nach Ansicht der Firma entstanden ihr wirtschaftliche Verluste, weil das 2024 geplante Projekt für eine Mega-Hühnerfarm auf dem Landgut Son Vanrell in Sineu gestoppt wurde. Gegen den Betrieb hatten sich sowohl die Gemeinde als auch Anwohner ausgesprochen.
Im Anschluss verabschiedete die Balearen-Regierung ein Gesetzesdekret, das neue intensive Hühnerzuchtbetriebe auf den Inseln untersagt. Damit war auch das Projekt in Sineu vom Tisch. Avícola Son Perot sieht sich durch die nachträgliche Änderung der Rechtslage geschädigt und hat deshalb eine Staatshaftungsforderung eingereicht. Sie gilt als Vorstufe zu einer Klage. Das Unternehmen hofft allerdings, dass die Regierung die geforderte Summe zahlt und ein Gerichtsverfahren vermieden werden kann.

Die Anwohner von Sineu protestierten gegen die Megafarm, auf Katalanisch "macrogranja". / Joan Frau
Die Forderung umfasst unter anderem die Kosten für das Kaufrecht an dem Anwesen sowie Ausgaben für technische Gutachten, die Projektplanung und die im Umweltgenehmigungsverfahren verlangten Unterlagen. Das Unternehmen kritisiert, dass die Regierung das Dekret während des noch laufenden Genehmigungsverfahrens verabschiedet habe. Zusätzlich hatte die Gemeinde Sineu sämtliche Genehmigungen und Lizenzen für Tierhaltungsbetriebe auf ländlichen Flächen vorübergehend ausgesetzt – und damit auch das Vorhaben auf Son Vanrell blockiert.
Prüfung durch den RechtsbeiratDa es sich um eine Schadenersatzforderung gegen die Balearen-Regierung handelt, musste sich zunächst der Rechtsbeirat der Landesregierung mit dem Fall befassen und ein rechtliches Gutachten erstellen. Darin wurden die Argumente des Unternehmens geprüft, das unter anderem die schnelle Verabschiedung des Gesetzesdekrets kritisierte, fehlende Größenbeschränkungen für landwirtschaftliche Betriebe anführte und eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Tierhaltungssektoren sah. Zudem stellte es sogar die Verfassungsmäßigkeit des Dekrets infrage.
Der Rechtsbeirat kam jedoch zu dem Schluss, dass die Forderung rechtlich unbegründet ist, und empfahl, keine Entschädigung zu zahlen. Das Dekret sei gerechtfertigt, da es dem Schutz von Umwelt und Lebensqualität diene, und habe keine unrechtmäßigen wirtschaftlichen Schäden verursacht. Zudem begründe ein Antrag auf Genehmigung noch keine erworbenen Rechte, und die Geflügelhaltung werde nicht verboten, sondern lediglich eingeschränkt. Das Unternehmen kann dennoch vor Gericht klagen, wo eine andere Entscheidung möglich wäre.
Neue Farm geplantDas Unternehmen Avícola Son Perot war in den vergangenen Jahren mehrfach in den Schlagzeilen. Unter anderem deckten Tierschützer im Frühjahr 2025 skandalöse Zustände auf einer Hühnerfarm des Unternehmens in der Gemeinde Llucmajor auf. Die Landesregierung ordnete nach einer Inspektion die sofortige Schließung einer der sieben Hallen der Anlage an und entzog ihr die Betriebsgenehmigung. Die rund 20.000 in dieser Halle untergebrachten Hühner mussten geschlachtet werden.
Im Mai wurde bekannt, dass die Firma trotz der bestehenden Beschränkungen den Bau einer Geflügelfarm mit 80.000 Tieren in der Gemeinde Manacor plant.
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