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Fehlverhalten von Lehrkräften: Schüler und Eltern wollen unabhängige Meldestelle

Дата публикации: 30-07-2026 06:00:00

Mitten in den Ferien platzieren Landesschüler- und Landeselternrat die Forderung nach einer unabhängigen Beschwerdestelle. Gibt es eine Schutzlücke? mehr...

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Mitten in den Ferien platzieren Landesschüler- und Landeselternrat die Forderung nach einer unabhängigen Beschwerdestelle. Gibt es eine Schutzlücke?

Ein Mädchen hält die Hände vors Gesicht Wenn die Verzweiflung groß ist, könnte eine unabhängige Meldestelle helfen

Foto: Nicolas Armer/dpa

Nadine Conti

Nein, schreibt der Vorsitzende des Landesschülerrates Niedersachsen, Otto Ellerbrock auf taz-Nachfrage, einen konkreten Anlass habe es jetzt nicht gegeben. Aber möglicherweise sollte man auch nicht immer auf schwerwiegende Fälle und schlimme Schlagzeilen warten, um etwas zu verbessern.

Mitten in den niedersächsischen Sommerferien hat der Landesschülerrat (LSR) zusammen mit dem Landeselternrat (LER) eine Pressemitteilung herausgegeben. Man fordere, heißt es darin, eine unabhängige Meldestelle zum Schutz von Schülerinnen und Schülern.

Tatsächlich hat es in den vergangenen Monaten und Jahren ja innerhalb und außerhalb Niedersachsens immer mal wieder hässliche Schlagzeilen gegeben: von fragwürdigen pädagogischen Maßnahmen wie dem Grundschullehrer, der Schüler den Kot eines Mitschülers aufsammeln ließ, bis hin zu massivem sexuellem Missbrauch.

In manchen dieser Fälle stellte sich vor Gericht heraus: Viele haben etwas gewusst oder geahnt, aber nicht gehandelt. Der Landesschülerrat macht außerdem eine – auf den ersten Blick verblüffende – Analogie auf: Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz heißt es da, ist seit 2023 jedes Unternehmen oder vergleichbare Einrichtung mit mehr als 50 Beschäftigten verpflichtet, unabhängige interne Meldestellen zu benennen.

Schulinterne Aufarbeitung stößt an Grenzen

Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Beschäftigte Hinweise auf Fehlverhalten loswerden können, ohne Repressionen fürchten zu müssen. Ausgerechnet für Schüler gilt das aber nicht – dabei sind sie noch viel verwundbarer und stehen in einem noch schwierigeren Abhängigkeitsverhältnis.

Die schulinterne Aufarbeitung über Schüler- und Elternvertretungen, die Schulleitung, Vertrauenslehrer oder die Schulsozialarbeit stößt da schnell an ihre Grenzen, kritisieren LSR und LER. Bei den Betroffenen ist die Befürchtung oft groß, dass ihre Identität bekannt wird, sie weiterhin von den betreffenden Lehrkräften unterrichtet oder benotet werden oder ihnen anderweitige Nachteile entstehen.

Dazu kommt: Für Schulleitungen ist die Versuchung oft groß, die Konflikte oberflächlich zu befrieden und möglichst wenig nach außen dringen zu lassen, um den Ruf der Schule nicht zu beschädigen. Oft auch in dem Bewusstsein, dass man ja weiter miteinander auskommen muss, weil kurzfristige disziplinarische Maßnahmen kaum möglich sind.

Die nächste Stufe wäre dann nämlich schon eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim regionalen Landesamt für Schule und Bildung. Das ist für junge Menschen und auch viele Eltern eine riesige Hemmschwelle, kritisiert Ellerbrock. Die meisten Schüler wüssten ja nicht einmal, an wen sie sich da wenden müssten.

Das niedersächsische Kultusministerium verweist darüber hinaus auf die bereits bestehende „Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs und Diskriminierung in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder“.

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Unsere Forderung soll sämtliche Formen von Fehlverhalten durch Schulpersonal erfassen.

Otto Ellerbrock, Landesschülersprecher

Die ist als Hotline telefonisch oder per Mail erreichbar und bei den regionalen Landesämtern für Schule und Bildung angesiedelt. Dort beraten Schulpsychologen anonym und vertraulich.

In den Augen des Landesschülersprechers reicht das nicht: „Unsere Forderung geht bewusst weiter. Sie soll sämtliche Formen von Fehlverhalten durch Schulpersonal erfassen – von verbalen Grenzüberschreitungen und psychischer Gewalt über Machtmissbrauch bis hin zu körperlichen Übergriffen und sexualisierter Gewalt.“

Außerdem wünsche man sich einen möglichst niedrigschwelligen und zeitgemäßen Zugang – also auch digital und mobil. Besonders wichtig sei auch der Schutz der Betroffenen vor Konsequenzen.

Das Portal News4teachers verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Erfahrungen mit dem Hinweisgeberschutzgesetz ja erheblich besser seien, als von den Arbeitgebern zunächst befürchtet.

Bei der Einführung hatten diese eine Schwemme anonymer Anzeigen und Beschwerden befürchtet – tatsächlich zeigten die Erfahrungen bisher, dass der Missbrauch gering sei und manche Unternehmen von positiven Effekten berichteten, weil das System als Frühwarnsystem fungiere oder sich die Fehler- und Compliance-Kultur verbessert habe.

Grenzen und Möglichkeiten einer Meldestelle

Ob sich das so ohne Weiteres auf das System Schule übertragen lässt, ist allerdings die zweite Frage. Im geschäftlichen Bereich dürfte klarer definiert sein, was erlaubt und zulässig ist, als im pädagogischen.

Dazu kommt: Anders als in der Privatwirtschaft sind personalrechtliche oder disziplinarische Konsequenzen im deutschen Beamtenrecht eben nur über sehr hohe Hürden und lange Verfahren umzusetzen – bis dahin haben betroffene Schüler die Schule meist längst verlassen.

Eine unabhängige Meldestelle könnte helfen, Betroffenen schnell Unterstützung und Hilfe zu organisieren, Vorwürfe einzuordnen und zu sammeln. Ob sie darüber hinaus wirksam werden könnte, hinge auch davon ab, welche Rechte man ihr einräumt, Stellungnahmen anzufordern oder Akten einzusehen.

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