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Ehepaar will nach AIDA-Kreuzfahrt 15.000 Euro zurück – heikles Detail wird zum Streitpunkt

Дата публикации: 13-08-2026 11:38:46

Auf der fünfmonatigen AIDA-Weltreise fehlte einem Ehepaar der erwartete FKK-Bereich. Nun geht es vor Gericht um 15.000 Euro und eine entscheidende Frage.

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Ehepaar will nach AIDA-Kreuzfahrt 15.000 Euro zurück – heikles Detail wird zum Streitpunkt

Stand: 13.08.2026, 13:38 Uhr

Von: Sven Trautwein

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Auf der fünfmonatigen AIDA-Weltreise fehlte einem Ehepaar der erwartete FKK-Bereich. Nun geht es vor Gericht um 15.000 Euro und eine entscheidende Frage.

München – Auf einer Kreuzfahrt kann ein Detail, das an Land nebensächlich wirken mag, den gesamten Urlaub überschatten. Besonders knifflig wird es, wenn Reisende bei der Buchung von einer bestimmten Ausstattung ausgehen und diese an Bord anders vorfinden.

Kreuzfahrtschiff AIDAdiva in Sizilien (Symbolbild)

Knapp 70.000 Euro kostete die Weltreise auf der AIDAdiva. Doch der FKK-Bereich war kleiner als erwartet. Das Ehepaar klagt und beruft sich auf die Buchung (Symbolbild). © Detlef Voigt/imagebroker/Imago

Genau darüber streitet ein Ehepaar nach einer fünfmonatigen Weltreise auf der AIDAdiva mit AIDA Cruises. Die Reise kostete nach Angaben von RTL knapp 70.000 Euro. Nun fordert das Paar einen Teil des Geldes zurück – und der Fall liegt vor dem Landgericht Rostock. Dass eine Weltreise in dieser Preisklasse keine Seltenheit ist, zeigen aktuelle Tarife: Für Suiten auf AIDA-Weltreisen werden teils bis zu 67.000 Euro pro Person fällig.

Kreuzfahrt-Passagiere klagen gegen AIDA: Ehepaar fand den FKK-Bereich deutlich kleiner als erwartet

Das Ehepaar hatte nach eigener Darstellung auf früheren AIDA-Reisen einen großzügigen FKK-Bereich mit Whirlpool kennengelernt. Auf der Weltreise 2025/2026 sei an Bord der AIDAdiva dagegen nur noch ein kleinerer Bereich mit Sonnenliegen vorhanden gewesen. Einen Pool beziehungsweise Whirlpool habe es dort nicht gegeben, berichtet das Portal Kreuzfahrt-Aktuelles.de.

Gegenüber RTL beschrieb die Klägerin den Bereich als eng und ohne Sonnen- oder Sichtschutz. Ihr Urteil: „Das ist so ja wie eine Attrappe, um sagen zu können: Wir haben ja noch FKK.“

Das Paar hatte die Weltreise nach eigenen Angaben bereits zwei Jahre vor dem Start gebucht. Es sei davon ausgegangen, dass der bekannte größere FKK-Bereich weiterhin zur Verfügung stehe. Über die zwischenzeitlichen Veränderungen an Bord habe es sich nicht ausreichend informiert gefühlt, heißt es in dem RTL-Bericht. Der Ehemann, ein ehemaliger Richter und Rechtsanwalt im Ruhestand, beschwerte sich demnach bereits während der Reise. Das Paar fordert nun rund 15.000 Euro zurück – also etwas mehr als 20 Prozent des Reisepreises.

Für die Kläger könnte dabei ein Blick auf die jüngste Rechtsprechung in Rostock interessant sein: Erst im Februar 2026 wurde AIDA vom dortigen Amtsgericht verurteilt, weil Passagiere zu spät über Änderungen informiert wurden. Das Gericht stellte klar, dass eine Reederei ihre Gäste bereits dann warnen muss, wenn die „naheliegende Möglichkeit“ einer Änderung besteht.

Umbau machte den FKK-Bereich zum Streitpunkt

Hintergrund ist laut Kreuzfahrt-Aktuelles.de die Modernisierung der AIDAdiva im Frühjahr 2025. Der zuvor größere FKK-Bereich mit Whirlpool auf Deck 14 sei dabei zum Skydeck für Suitengäste umgebaut worden. Der zeitliche Ablauf spielt eine wichtige Rolle: Der Umbau war bereits angekündigt, als das Ehepaar buchte, doch Details und neue Deckpläne folgten erst später.

Der Streit um den FKK-Bereich war dabei nicht die einzige Unruhe an Bord dieser Weltreise: Im Dezember 2025 breitete sich auf der AIDAdiva das Norovirus aus, woraufhin mehr als 100 Passagiere isoliert werden mussten. Zudem sorgten neue, strengere Dresscode-Regeln in den Restaurants für Diskussionsstoff unter den Weltreisenden.

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Was stand in den Reiseunterlagen?

Ob ein Anspruch auf eine Reisepreisminderung besteht, hängt nach der Einschätzung des Landgerichts Rostock zunächst von den schriftlichen Vereinbarungen ab. Der Vizepräsident des Gerichts, Andreas Labi, sagte gegenüber RTL: „Was haben die Parteien schriftlich vereinbart? Steht es im Vertrag drin oder steht es nicht drin?“

Sollte sich eine konkrete Zusage zum größeren FKK-Bereich nicht im Vertrag finden, könnte nach seiner Einschätzung auch die Wirkung älterer Prospekte eine Rolle spielen. Zu prüfen wäre dann, ob diese bei Reisenden den Eindruck erwecken konnten, die frühere Ausstattung bestehe weiterhin.

FKK-Streit um Kreuzfahrt landet vor Gericht – AIDA hält sich bedeckt

Eine Einigung zwischen dem Ehepaar und dem Reiseveranstalter kam nach Angaben von RTL bislang nicht zustande. Auf Anfrage des Münchner Merkur von Ippen.Media wollte sich AIDA Cruises mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht zu den Vorwürfen des Ehepaars äußern.

Wie hoch eine mögliche Rückzahlung ausfallen könnte, ist indes offen. Das Gericht neigt Medienberichten zufolge eher zu einer Reisepreisminderung im einstelligen Prozentbereich als zu den geforderten rund 20 Prozent. Ein Urteil wird für Mitte August erwartet. (Quellen: Rtl.de, Kreuzfahrt-aktuelles.de, eigene Recherche) (str)

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