Bei Karenz oder Jobverlust müssen Kinder künftig nicht mehr früher aus dem Kindergarten abgeholt werden.
Eltern oder Erziehungsberechtigte, die in Wien für ihren Nachwuchs Anspruch auf einen Ganztagesplatz im städtischen Kindergarten haben, verlieren diesen künftig nicht mehr, wenn sie in Karenz gehen oder von Jobverlust betroffen sind. Bisher müssen in diesem Fall die Kinder meist früher abgeholt werden. Das soll sich nun ändern, wie die zuständige Stadträtin Bettina Emmerling (Neos) der APA berichtete.
Ab Beginn des neuen Kindergartenjahres im September gilt eine neue Regelung für jene Kids, die bei der Aufnahme oder Einschreibung einen Ganztagesplatz erhalten haben. Besteht die Berufstätigkeit der Obsorgeberechtigten zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund von vorübergehender Arbeitslosigkeit oder Karenz nicht mehr, bleibt das zuerkannte Ganztagsbesuchsmodell - sofern dies gewünscht ist.
Auch rückwirkend greift die Maßnahme: Wurde der Anspruch in der Vergangenheit aus den genannten Gründen geändert, darf das Kind wieder den ganzen Tag bleiben, wenn ein entsprechender Bedarf angemeldet wird. „Ganztagesplatz bleibt Ganztagesplatz. Ziel ist es, dass keine Familie ihren Ganztagesplatz aufgrund von Elternkarenz oder vorübergehendem Jobverlust verliert“, betonte Emmerling.
Kindern solle so der durchgehende Besuch des Kindergartens ermöglicht werden, unabhängig von der beruflichen Situation der Eltern. Damit werde Sicherheit für Familien geschaffen, zeigte sich die Ressortchefin überzeugt.
Grüne skeptisch
„Die Ankündigung von Emmerling geht in die richtige Richtung, ist aber noch immer keineswegs fair im Sinne der Chancengleichheit“, finden die Bildungssprecher Julia Malle und Felix Stadler der Wiener Grünen. Kinder von Eltern, die bei der Geburt des Kindes arbeitslos waren, hätten mit der neuen Regelung weiterhin keinen Anspruch auf einen Kindergartenplatz, wird kritisiert.
Agenturen, bea | 12.08.2026, 6:35
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