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Zweibrücken: Haft für Teppichmesser-Angreifer

Дата публикации: 11-08-2026 15:19:47




Das Landgericht hat einen 52-Jährigen zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt.



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Zweibrücken Haft für Teppichmesser-Angreifer

Zweibrücken · Das Landgericht hat einen 52-Jährigen zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt.

6 Jahre Haft für Teppichmesser-Angriff Zweibrücken

Foto: Rainer Ulm

Wie bestellt, so geliefert. Am Dienstag hat die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken einen 52-jährigen Mann wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Womit das Gericht dem Antrag von Staatsanwalt Rouven Balzer entsprach, der ebenfalls eine sechsjährige Freiheitsstrafe gefordert hatte.

Der Verteidiger des Angeklagten, der Zweibrücker Anwalt Max Kampschulte, hatte in seinem Schlussvortrag am Montag für seinen Mandanten eine Haftstrafe von „maximal drei Jahren für tat- und schuldangemessen“ gehalten.

Der 52-jährige Angeklagte musste sich seit dem 31. Juli vor dem Schwurgericht verantworten. Der seit 2014 in Zweibrücken lebende Mann mit türkischer Staatsbürgerschaft hatte am frühen Nachmittag des 1. März in der Poststraße einen heute 46 Jahre alten Ortsansässigen mit russischen Wurzeln mit einem Teppichmesser angegriffen, an Hals und Kopf schwer verletzt (wir berichteten).

Nach Überzeugung des Gerichts hat der 52-jährige Angeklagte seinerzeit „in Tötungsabsicht gehandelt“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Herzog in seiner Urteilsbegründung. Was schon der unmittelbar vor der Tat vom jetzigen Angeklagten geäußerte Satz „Ich will deine Halsschlagader!“ dokumentiere. „Deutlicher geht es kaum“, befand der Richter. Die Attacke sei geplant, „keine spontane Tat gewesen“. Offenbar, um Rache zu nehmen. „Er wollte es nicht auf sich sitzen lassen“, dass ihn sein späteres Messer-Opfer Ende vergangenen Jahres am Zweibrücker Omnibusbahnhof geschlagen und verletzt hatte.

Und so habe der Angeklagte seinem Kontrahenten am 1. März aufgelauert, „mehrere Schnitte versetzt“ und ihm dadurch Verletzungen an Hals und Kopf zugefügt. „Hätten sie (die Verletzungen, Anm. d. Red.) nur ein bisschen anders gelegen, hätten wir einen vollendeten Totschlag gehabt“, so der Vorsitzende. Der mit dem Teppichmesser Angegriffene habe also „Glück gehabt“. Wenige Monate zuvor habe der 52-jährige Angeklagte damit gedroht, dass er seinen Kontrahenten, einen ehemals guten Bekannten, „aufschlitzen werde“. Was zum Zerwürfnis der beiden Männer geführt hat und letztlich ausschlaggebend für die Attacke in der Poststraße gewesen war, habe in der Beweisaufnahme nicht genau geklärt werden können, erinnerte Richter Herzog. Dafür infrage kämen Differenzen wegen einer früheren Freundin, wegen unerwünscht zugeschickten „pornografischen Materials“ oder wegen des Versuchs des Angeklagten, seinem späteren Messer-Opfer in aller Öffentlichkeit einen Kuss aufzudrücken.

In seiner Strafzumessung habe das Gericht berücksichtigt, dass sich der Angeklagte während der Verhandlung bei seinem Opfer entschuldigt hat und bei dem anschließenden Gerangel von Täter und Opfer selbst verletzt wurde, sagte Richter Herzog.

Allerdings habe die „Drogenproblematik“ des Angeklagten nach Überzeugung des Gerichts „im Kontext“ mit der Tat keine Rolle gespielt. Hintergrund: Der seit frühester Jugend drogenabhängige 52-Jährige befindet sich derzeit in einer Substitutionstherapie und erhält das Heroin-Ersatzmittel Methadon. „Sie hat eher eine dämpfende Wirkung“, sagte der Vorsitzende. Zum Schluss ordnete er an, dass der Haftbefehl vom 2. März in Vollzug bleibe. Womöglich auch für die nächsten Jahre. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, eine Revision zum BGH möglich, der es dann auf Rechtsfehler überprüfen würde.

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