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Gewaltexzesse und Kriminalität radikalisierter Minderjähriger könnten zu Kurswechsel beim Jugendstrafrecht führen

Дата публикации: 07-08-2026 03:30:00

Bislang stiessen Verschärfungen des Jugendstrafrechtes fast immer auf Ablehnung. Doch demnächst entscheidet die Rechtskommission des Ständerates über einen brisanten Vorschlag – der schon einmal eine Mehrheit fand.

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Bislang stiessen Verschärfungen des Jugendstrafrechtes fast immer auf Ablehnung. Doch demnächst entscheidet die Rechtskommission des Ständerates über einen brisanten Vorschlag – der schon einmal eine Mehrheit fand.

Blick aus einem Massnahmenzentrum in Uitikon: Der Nationalrat hat der Verschärfung des Jugendstrafrechts bereits knapp zugestimmt.

Blick aus einem Massnahmenzentrum in Uitikon: Der Nationalrat hat der Verschärfung des Jugendstrafrechts bereits knapp zugestimmt.

Karin Hofer / NZZ

Der Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) von Ende Juli in Berlin und die schwere Messerattacke auf einen orthodoxen Juden in Zürich, für die der Täter im selben Monat von einem Jugendgericht verurteilt wurde, haben eines gemeinsam: Beide Verbrechen wurden von minderjährigen Jugendlichen begangen, die sich im Internet radikalisiert haben.

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Es ist ein Muster, das Ermittler in den letzten Jahren immer häufiger sehen: Die Täter sind teilweise erschreckend jung, sie handeln alleine, nachdem sie sich unentdeckt und häufig in rasendem Tempo eine extremistische Ideologie angeeignet haben. Solche Fälle haben in Deutschland und der Schweiz eine fast identische Debatte ausgelöst: Ist das Jugendstrafrecht heute noch zeitgemäss – oder ganz einfach zu milde?

Während die Diskussion in Deutschland erst ganz am Anfang steht, nimmt sie in der Schweiz gerade deutlich Fahrt auf. Anfang September behandelt die Rechtskommission des Ständerates eine Motion der Zürcher SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel, die eine massive Verschärfung des Jugendstrafrechts fordert. Für Täter zwischen 16 und 18 Jahren soll die Strafe von heute vier auf maximal sechs Jahre erhöht werden. 15-Jährigen soll die Freiheit für zwei statt für ein Jahr entzogen werden können.

Nicht zuletzt durch die Zuwanderung hätten Gewaltdelikte zugenommen. Es brauche Mittel, um bei Jugendlichen angemessen reagieren zu können, die sämtliche Systeme ausreizten, argumentiert sie. Tatsächlich hätte eine solche Verschärfung für den Täter aus Zürich Konsequenzen haben können, denn das Jugendgericht ging mit der einjährigen Freiheitsstrafe bis an die heute geltende Obergrenze.

Schwere Körperverletzungen haben stark zugenommen

Ob Fehr Düsels Vorstoss wirklich mehrheitsfähig ist, ist noch nicht wirklich absehbar. Die Verschärfung des Jugendstrafrechtes wurde in der Vergangenheit immer wieder gefordert, praktisch ausnahmslos ohne Erfolg. Dieses Mal könnte die Dynamik allerdings anders sein. Einerseits ist mit der islamistischen Terrorunterstützung ein völlig neues Phänomen von Jugendkriminalität aufgetaucht.

Gleichzeitig ist bei schweren Delikten eine teilweise massive Zunahme zu beobachten. Während 2020 beispielsweise 65 Urteile gegen Minderjährige wegen schwerer Körperverletzung ausgesprochen wurden, waren es im vergangenen Jahr bereits 128. Gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik sollen Minderjährige im letzten Jahr drei vollendete und über 200 versuchte Tötungsdelikte begangen haben.

Die Diskussion lanciert hatte der Bundesanwalt Stefan Blättler. Kurz nach dem Anschlag auf einen Juden in Zürich im Frühjahr 2024 stellte er öffentlich infrage, ob das Jugendstrafrecht bei radikalisierten Jugendlichen, die gewaltbereit seien, noch genüge. Das Jugendstrafrecht könne deshalb sogar ein Handicap bei der Bekämpfung von Terrorismus sein, meinte er.

Auch der parteilose Zürcher Polizeidirektor Mario Fehr sagte, das Jugendstrafrecht bringe in solchen Fällen zu wenig. Der Gesamtregierungsrat positionierte sich kurz darauf ähnlich. Es sei zu begrüssen, «wenn bei schweren Delikten wie Tötungsdelikten, schwerer Körperverletzung oder Vergewaltigung und Terrorismus eine Verschärfung des Jugendstrafrechts geprüft wird», antwortete er auf eine Frage aus dem Kantonsparlament.

Mario Fehr und Daniel Jositsch sind für eine Verschärfung

Der Nationalrat hat dem Vorstoss von Fehr Düsel im letzten Frühjahr bereits zugestimmt – wenn auch denkbar knapp mit 95 zu 94 Stimmen. Die Unterstützung ging dabei weit über die SVP hinaus: So stimmte die FDP praktisch geschlossen für die Verschärfung, bei der Mitte-Fraktion und der GLP immerhin eine Minderheit.

Verlaufen die Fronten in der Rechtskommission und später im Ständerat ähnlich, stehen die Chancen gut. Dies, zumal sich auch Ständerat Daniel Jositsch, Strafrechtsprofessor und bis vor kurzem SP-Mitglied, für eine Verschärfung ausgesprochen hat. Beim Täter von Zürich entspreche eine einjährige Strafe einfach nicht der Werthaltung der Gesellschaft, erklärte Jositsch kürzlich der «NZZ am Sonntag». Einfluss auf die Debatte könnte zudem ein neuer Bericht haben, den der Bundesrat noch in diesem Jahr vorstellen will. Er soll zeigen, wie wirksam jugendstrafrechtliche Massnahmen sind und ob es tatsächlich Verschärfungen braucht.

Dass für Minderjährige im Vergleich zu Erwachsenen deutlich tiefere Strafrahmen gelten, hat mit den Besonderheiten des Jugendstrafrechtes zu tun. Bei Erwachsenen orientiert sich die Strafe am Unrecht der Tat und am Verschulden des Täters, während bei Jugendlichen die Erziehung und die Persönlichkeitsentwicklung im Vordergrund stehen. Verkürzt gesagt, sollen Jugendliche davon abgehalten werden, endgültig auf die schiefe Bahn zu geraten.

Bei Erwachsenen geht es stärker um Abschreckung, Ausgleich des Unrechtes und Resozialisierung. Es gibt deshalb viele Fachleute, die eindringlich davon abraten, die Grundsätze des Jugendstrafrechtes schleichend zu untergraben. Auch die meisten Jugendanwältinnen und -anwälte halten solche Korrekturen weder für sinnvoll noch für nötig.

Gehirn junger Menschen bildet sich erst später aus

Die Absicht, die Dauer der Freiheitsstrafen zu verlängern, laufe den Erkenntnissen über die Entwicklung des Gehirns von Jugendlichen und jungen Erwachsenen fundamental entgegen, schrieb beispielsweise Jean Zermatten, ehemaliger Präsident des Jugendgerichts des Kantons Wallis, im Juli in der NZZ. Die Forschung zeige, dass das Gehirn junger Menschen erst mit etwa 22 bis 23 Jahren den Entwicklungsstand eines Erwachsenen erreiche.

In eine ähnliche Richtung zielte Alexandra Ott, Winterthurer Jugendanwältin und Expertin für radikalisierte Jugendliche: «Wenn wir eines wissen, dann ist es, dass das Wegsperren von Jugendlichen in Gefängnisse oder Bootcamps in vielen Fällen erst recht zu Radikalisierung und zu neuen Straftaten führt.» Die Politik muss nun entscheiden, ob sie dem Erziehungsgedanken, der dem Jugendstrafrecht zugrunde liegt, weiterhin oberste Priorität geben will.

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