Die Walliser Staatsanwaltschaft will den italienischen Staat nicht als Zivilkläger anerkennen. Rom hat den Fall bereits weitergezogen. Auch die Region Lombardei steht bereit, wie ihr Tessiner Anwalt bestätigt.
Die Walliser Staatsanwaltschaft will den italienischen Staat nicht als Zivilkläger anerkennen. Rom hat den Fall bereits weitergezogen. Auch die Region Lombardei steht bereit, wie ihr Tessiner Anwalt bestätigt.

Jean-Christophe Bott / Keystone
Erst hat es die Gemeinde Crans-Montana versucht, dann der italienische Staat, bald will es auch die Region Lombardei tun: Sie alle woll(t)en im Strafverfahren zur Brandkatastrophe in der Bar «Le Constellation» Nebenkläger werden, oder wie es in der Strafprozessordnung genau heisst: Zivilkläger. Bereits abgelehnt hat die Walliser Staatsanwaltschaft den Antrag Crans-Montanas. Nun erteilt sie auch jenem Italiens eine Absage. Die Behörde bestätigte am Donnerstagabend einen entsprechenden Bericht der italienischen Nachrichtenagentur Ansa.
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Die Staatsanwaltschaft begründet ihr Nein insbesondere damit, dass Geschädigte im Sinne des Strafgesetzbuches nur Gäste des «Constellation» sein können – und nicht der Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Denn die Staatsanwaltschaft ermittle unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung, was etwa die Rechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit betreffe.
Genfer Anwalt hält für Italien dagegenItalien will den Entscheid nicht akzeptieren. Roms Anwalt, der Genfer Romain Jordan, schrieb am Freitag in einer Mitteilung: «Ein Staat, der sechs seiner Bürger verloren hat, der vierzehn Schwerverletzten geholfen hat und der seit den ersten Stunden der Tragödie umfangreiche Rettungsdienste aufgeboten hat, muss seiner Stimme im Verfahren Gehör verschaffen dürfen.»
Die zugrunde liegende Rechtsfrage sei eine Premiere, schrieb Jordan weiter. Implizit behauptet er damit, dass die bisherige Rechtsprechung noch keinen vergleichbaren Fall behandelt habe. Der Fall verdiene es deshalb, so Jordan, von übergeordneten Instanzen entschieden zu werden, «wenn nötig bis hin zum Bundesgericht». Am Montag habe Italien zunächst Rekurs bei der Strafkammer des Walliser Kantonsgerichts eingereicht.
Auch die Gemeinde Crans-Montana hatte nach dem Nein der Walliser Staatsanwaltschaft Rekurs eingereicht. Vor dem Kantonsgericht verlor sie im März erneut.
Allerdings ist der Fall anders gelagert als jener Italiens. Denn weil mehrere gegenwärtige und ehemalige Vertreter Crans-Montanas im Strafverfahren Beschuldigte sind, machte die Gemeinde recht spezifische Argumente geltend.
So konzentrierte die Gemeinde sich auf mögliche Vergehen der Betreiber der Bar «Le Constellation», des Ehepaars Moretti, gegen das Baurecht und das Ausschankverbot für Minderjährige. Beides betreffe jedoch das Verwaltungs- und nicht das Strafrecht, so urteilte das Gericht. Zudem seien die öffentlichen Interessen im Strafverfahren bereits durch die Walliser Staatsanwaltschaft als kantonales Organ abgedeckt; dafür brauche es nicht die Beteiligung der Gemeinde.
Tessiner Anwalt vertritt die LombardeiWiederum anders gelagert ist der Fall der italienischen Region Lombardei. Auch sie will im Walliser Strafverfahren Zivilklägerin werden. Sie lässt sich dabei durch den bekannten Tessiner Strafrechtler Paolo Bernasconi vertreten.
Bernasconi sagt am Telefon, die Niederlage Italiens sei kein Rückschlag für die Bemühungen der Lombardei. Denn beide Fälle unterschieden sich: Die Region habe besonders in der Woche nach der Brandkatastrophe hohe Kosten für Helikoptereinsätze sowie für die Versorgung von Opfern im Mailänder Spital Niguarda gehabt.
«Wir werden sehen, inwiefern die Rechtsprechung für unterschiedliche Fälle anwendbar ist», sagt Bernasconi. Eingereicht habe die Lombardei ihren Antrag noch nicht. Es eile auch nicht: Für die Lombardei gehe es vor allem um zivilrechtliche Forderungen nach Schadenersatz. Und die, sagt Bernasconi, könne man auch noch unmittelbar vor einem Gerichtsverfahren geltend machen – also erst in ein paar Jahren.